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Stadtverwaltung Rapperswil-JonaSt. Gallerstrasse 40
8645 Jona

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08.30 - 11.30 Uhr / 13.15 - 16.30 Uhr

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Inhalt

FAQ

Sanierung Holzwiesstrasse

Die Arbeiten an der Holzwiesstrasse sind umfassend und aufwändig. Die Strasse wird komplett erneuert, eine Brücke vollständig ersetzt. Es entstehen neue Mittelinseln, Velowege sowie Bushaltestellen. Ausserdem werden die Gas-, Strom- und Wasserleitungen erneuert.  

Die Stadt hat bei der Erarbeitung der Verkehrsführung bestmöglich Rücksicht auf die Interessen der Verkehrsteilnehmenden genommen. Die Verkehrsführung im Einbahnsystem ist aus Sicht der Stadt die geeignetste Variante: Der Autoverkehr kann weiterhin in eine Richtung fliessen und die Bauzeit kann möglichst kurz gehalten werden.

Die Stadt hat die Optionen Schichtbetrieb sowie Totalsperrung der Holzwiesstrasse zur Beschleunigung der Baustelle geprüft und verworfen.   

Eine Totalsperrung der Holzwiesstrasse hätte die Verkehrssituation im Stadtzentrum aber deutlich verschärft. Ausserdem müssen Blaulichtorganisationen wie Feuerwehr, Ambulanz oder Polizei die Strasse jederzeit befahren können.

Ein Schichtbetrieb war aufgrund der Lage der Strasse im Wohngebiet keine Option.

Die Stadt wird während der gesamten Bauzeit Beschleunigungsmassnahmen laufend prüfen und wo möglich umsetzen.

Die Stadt hat geprüft, ob der Verkehr in beide Richtungen mit einem Lichtsignal geregelt werden kann. Auch diese Variante musste verworfen werden. Besonders der Verkehr stadtauswärts würde sich am Lichtsignal stauen. Das hätte Staus auf anderen Verkehrsachsen im Zentrum von Jona zur Folge. Die Bauzeit hätte sich zudem verlängert.

Eine Umleitung via Kreuzstrasse kann aus verschiedenen Gründen nicht umgesetzt werden. Im Vordergrund steht die Sicherheit. An der Strasse befinden sich sowohl eine Schule wie auch ein Kinderhort. Eine starke Verkehrszunahme auf der engen Kreuzstrasse wäre deshalb ein unverantwortliches Sicherheitsrisiko.

Das Kreuzen von grossen Fahrzeugen/Lastwagen/Bus auf der engen Kreuzstrasse wäre nur schwer, respektive an einigen Stellen gar nicht möglich. Es käme zu gefährlichen Situationen und Schwierigkeiten für eine reibungslose Abwicklung des Busverkehrs.

Bauen und Planen

Der Stadtrat will der Bevölkerung möglichst rasch ein attraktives und finanzierbares Frei- und Hallenbad präsentieren. Dies nachdem die Bürgerversammlung im Dezember 2021 einen Projektierungskredit für die Instandstellung für 10-15 Jahre der alten Badi abgelehnt hatte. 

Das Projekt für ein neues Frei- und Hallenbad unter Einbezug der Bootshallen wäre ein "Mega-Projekt" geworden. Die Kosten wären massiv gestiegen und die Umsetzung hätte mehr Zeit erfordert.  Anstelle auf ein "Mega-Projekts" fokussiert sich der Stadtrat auf das Machbare - dies in hoher Qualität und mit einem Mehrwert für all jene, die sich gerne an und im Wasser aufhalten. Es ist ein attraktives Frei- und Hallenbad geplant, welches für alle Altersgruppen etwas bietet.

Der Studienauftrag/Masterplan Lido sieht für die Bootshallen mittel- bis langfristig einen Rückbau und eine attraktive Nutzung der oberirdischen Fläche für die Öffentlichkeit vor. Die konkrete Ausgestaltung ist noch offen.

Die Liegefläche betrug bei der alten Badi 5'900 m2. Neu wird der Seezugang über die Badi gewährleistet, sodass zusammen mit dem Seezugang 7'800 m2 Liegefläche zur Verfügung stehen, davon 3'000 m2 direkt am See. Dank einem guten Projekt und dem Einbezug des Liegewiese am See ist es gelungen, die bisherige  Kapazität im Lido zu erhalten. 
Ja, wie immer bei städtischen Projekten wird auch im Lido eine Photovoltaik-Anlage installiert werden.

Das neue Frei- und Hallenbad verfügt über zwei Lehrschwimmbecken, die insbesondere auch den Schulen für den Schwimmunterricht zur Verfügung gestellt werden. Die notwendige Sanierung der beiden Anlagen wäre mit hohen Kosten verbunden, auf die Dank der neuen Angebote im Hallenbad verzichtet werden könnte. Die teuren Sanierungen im Schachen und im Hanfländer würden der Bevölkerung keinen Angebotsmehrwert bieten - das Hallenbad im Lido hingegen schon. 

Davon gehen wir aus. Der Vorteil im neuen Frei- und Hallenbad ist, dass genügend Kapazitäten für die Nutzung  für zwei bis drei Schulklassen und die Öffentlichkeit besteht. Hierzu liefern die beiden Lehrschwimmbecken sowie das Schwimmerbecken mit Sprunganlage ihren Beitrag und schaffen die wichtige Flexibilität bei der Zuteilung der einzelnen Schwimmanlagen.  

Die Unterrichtszeit im Wasser wird nicht verkürzt werden. Die Wegzeiten werden nicht der Unterrichtszeit im Hallenbad abgezogen werden. Der Mehrwert, der durch das neue Hallenbad im Lido entsteht (Springen, mehr Wasserfläche, Zugang zu Aussenbad im Sommer, Rutschen) rechtfertigt die Wege.

Eine attraktive Sprunganlage ist ein wichtiges Element für den Schwimmunterricht sowie die Freizeitnutzung in Schwimmbädern. Aus Platz- und Spargründen wurde hierfür eine Kombi-Nutzung im 50m-Aussenschwimmbecken vorgesehen. Dank einem mobilen Trennbalken sollen vier Bahnen des  50m-Beckens als Sprungbecken eingesetzt werden können. Zusätzlich verbleiben bei diesen vier Bahnen beispielsweise 33⅓-Meter-Schwimmlänge.
Zwei Bahnen sind als permanente 50m-Schwimmbahnen vorgesehen. Bei Bedarf kann die Sprunganlage geschlossen und der Trennbalken verschoben werden. Dadurch werden sechs 50m-Bahnen geschaffen. 

Der Verzicht auf ein Dreimetersprungbrett im Hallenbad ist ein Kompromiss. Aber ein Dreimetersprungbrett wäre mit erheblichen Mehrkosten verbunden gewesen. Die Halle hätte somit eine Mindesthöhe von acht Metern benötigt. Der Stadtrat ist der Auffassung, dass ein Schwimm- und Hallenbad mit Kosten in der Höhe von rund 70 bis 75 Millionen Franken am oberen Bereich dessen ist, was verhältnismässig und verantwortbar ist. Aus diesen Gründen wurden auf ein Dreimetersprungbrett verzichtet. Hingegen ist im Freibad eine Sprunganlage mit zwei bis drei Sprunghöhen bis 5 Meter vorgesehen. 

Das Ziel ist ein attraktives Angebot für die städtische Bevölkerung und nicht die Errichtung einer wettkampftauglichen Sportanlage von überregionaler oder gar nationaler Bedeutung - eine Konkurrenzierung grosser Bäder wie etwa jenem von Uster wird nicht angestrebt. Der Verzicht auf acht Bahnen ist für den Stadtrat deshalb zu verschmerzen und wurde mit Vertretern der Sport-Nutzer abgesprochen.  

Aus Platzgründen wurde im neuen Freibad auf eine Spielwiese verzichtet. Vorgesehen ist hingegen eine Verbindung zur Liegewiese am See, womit hier oder auf anderen Grünflächen im Lido Spielmöglichkeiten vorhanden sein werden. 

Aufgrund der Gegebenheiten vor Ort (Platzsituation) bringt ein 25m-Sport-Schwimmbecken mit zwei zusätzlichen Lehrschwimm- und einem Kinderplanschbecken einen höheren Mehrwert, als wenn ein 50m-Becken den ganzen Raum absorbiert hätte. Wichtig ist, dass die Wassertemperaturen den zukünftigen Nutzungen angepasst werden können. Dies ist in verschiedenen Becken problemlos möglich, geht in einem grossen Becken mit unterteilbaren Nutzungsbereichen jedoch nicht.  

Ein 50-Meter-Becken im Hallenbad anstelle des 25-Meter-Sportbeckens wäre zudem mit hohen Kosten verbunden gewesen.

Der Kinderplanschbereich, wie er auf den aktuellen Plänen abgebildet ist, muss noch überarbeitet werden, da er aktuell teilweise im Bereich des Bauverbots liegt. Generell erfordert aber die Beaufsichtigung von Kindern die volle Aufmerksamkeit und kann nicht ausreichend über zwei Wasserbecken hinweg sichergestellt werden. 

Der Sandspielbereich muss in der weiteren Projektbearbeitung noch verschoben werden, da er direktanliegend eine grosse Herausforderung für die Wasseraufbereitung bedeuten würde.

Die genauen Kosten lassen sich erst im Rahmen der Projektierung ermitteln. Die aktuellen Kostenschätzungen auf der Basis des Wettbewerbsprojekts gehen von 70 bis 75 Millionen Franken aus. Die Unschärfe liegt bei plus/minus 30 Prozent.

Ein neutraler Kostenplaner hat die Kubikmeterpreise im Vergleich zu anderen Bädern durchgerechnet und der aktuelle Planungsstand wurde erneut von einem erfahrenen Kostenplaner überprüft. Zudem wurden Reserven eingerechnet. Eine Umsetzung im Rahmen von 70 bis 75 Millionen Franken ist also realistisch.

Die Stadt und die Projektanten kennen den Baugrund und wissen, dass es Massnahmen braucht. Das wurde bereits im Detail mit Planern (inklusive Ingenieur) angschaut. Die Kosten für das Frei- und Hallenbad sind deshalb auch etwas höher, als wenn man es andernorts bauen würde.

Der Stadtrat wird der Bevölkerung an der Bürgerversammlung vom 6. Juni 2024 einen Projektierungskredit für ein Frei- und Hallenbad unterbreiten. Der Kredit wird voraussichtlich noch dieses Jahr auch noch an der Urne zur Abstimmung gelangen.
Anschliessend wird der Baukredit erarbeitet, der voraussichtlich Ende 2025/ anfangs 2026 zuerst an die Bürgerversammlung und abschliessend an die Urne kommen wird.

Bildung

Sie können Ausweise/Diplome, die sie im Herkunftsland erworben haben, prüfen lassen und erfahren so, welchen „Wert“ sie in der Schweiz haben. Die Anerkennung ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg in den Schweizer Arbeitsmarkt. Vielleicht können Sie hier noch eine Weiterbildung machen, die auf Ihrem ausländischen Abschluss aufbaut, um so auch einen schweizerischen Abschluss zu erhalten. Wenden Sie sich an die Kontaktstelle des Bundes.

Beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI erfahren Sie, wie Sie vorgehen müssen. Zusätzlich müssen oft Unterlagen über das Programm der Ausbildung und der Prüfung sowie ein Lebenslauf eingereicht werden.

Einsteinstrasse 2
CH-3003 Bern
Tel. 058 462 21 29

Für Lehrdiplome (Vorschulstufe, Primarstufe, Sekundarstufe I, Maturitätsschulen) und Diplome der heilpädagogischen Früherziehung, der schulische Heilpädagogik, der Logopädie und der Psychomotoriktherapie ist die Eidgenössische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) zuständig.

Für die Anerkennung von Diplomen ist eine amtlich beglaubigte Übersetzung des Ausweises nötig, falls er nicht in deutsch, französisch, italienisch oder englisch vorliegt. Ein im Kanton St. Gallen tätiger Anwalt kann sich, allenfalls in Zusammenarbeit mit Ihrem Konsulat oder Ihrer Botschaft, der Übersetzung annehmen und diese von der Staatskanzlei überbeglaubigen lassen. Wenn Sie schon eine offizielle Übersetzung haben, können Sie die im Kanton St.Gallen unter folgender Adresse beglaubigen lassen:
Staatskanzlei St. Gallen
Regierungsgebäude
9001 St. Gallen
Telefon 071 229 32 58
Fax 071 229 26 06

Zur formellen Bildung gehören Weiterbildungen, bei denen es eine anerkannte Abschlussbestätigung gibt, zum Beispiel einen Ausweis, ein Zertifikat oder ein Diplom. Wenn Sie einen Bildungsabschluss aus dem Ausland haben, können Sie ihn in der Schweiz anerkennen lassen (siehe auch Frage 1).
Informelle Bildung meint Fähigkeiten, die Sie sich persönlich aneignen, also ohne Kurs oder offizielle Ausbildung. Das kann in der Hausarbeit geschehen, im Beruf beim Durchführen von Aufgaben, in der Familie oder in der ehrenamtlichen Freiwilligenarbeit. In der Schweiz ist unbestritten, dass solche Fähigkeiten auch wichtige Qualifikationen für das Arbeitsleben darstellen. Es gibt deshalb Bemühungen, diese Fähigkeiten anerkennen zu lassen.

Bei der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung See-Gaster können Sie mit einer Beraterin oder einem Berater Ihre Situation besprechen. Sie erfahren, welche Möglichkeiten bestehen, welche Aus- oder Weiterbildungen oder welche Neuorientierung für Sie sinnvoll wären.
Berufsinformationszentrum BIZ, Bahnhofstr. 18, 8730 Uznach
Telefon 055 229 05 40

Auch www.berufsberatung.ch bietet wertvolle Tipps, um Ihre Situation einzuschätzen.

Im Internet finden Sie Datenbanken mit Weiterbildungsangeboten:
www.alice.ch
www.ausbildung-weiterbildung.ch

Überlegen Sie sich Folgendes:

  • Wie viel Zeit kann ich investieren?
  • Was ist mein Ziel ?
  • Welche Beiträge kann ich zahlen?
  • Wie weit kann der Kursort von meiner Wohngemeinde entfernt sein?

Vergleichen Sie die verschiedenen Angebote miteinander, kontaktieren Sie die Schulen für eine Beratung. Beachten Sie die Anmeldefristen und besuchen Sie die Infoanlässe der Schulen oder sichten Sie Filme zum Angebot auf den Webseiten. 

Im Kanton St.Gallen findet jährlich die Ostschweizer Bildungsausstellung OBA statt. Sie bietet eine gute Gelegenheit, sich vor Ort zu informieren, in welchem Fachgebiet Sie sich weiterbilden wollen. 

Verschaffen Sie sich an einem Infoanlass oder in einem Beratungsgespräch einen Eindruck. verschaffen. Die Anbieter selbst verfügen idealerweise über Qualitätszertifikate.

Bei der SQS Eduqua finden Sie zum Beispiel jene Anbieter in der Erwachsenenbildung, die das Qualitätslabel eduQua tragen dürfen.
Auf der Webseite des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation finden Sie eine Gesamtübersicht aller anerkannten Lehrgänge.

Im Übrigen hängt es von Ihren persönlichen Wünschen und Anforderungen ab, ob ein Kurs zu Ihnen passt. Erkundigen Sie sich nach den Lernzielen und dem Teilnehmerprofil. Fragen Sie, ob es ein anerkanntes (!) Schlusszertifikat gibt. Erkundigen Sie sich, ob Sie einen Probeunterricht besuchen können, bevor Sie sich für den bestimmten Kurs entscheiden.

Die Kosten einer Weiterbildungen hängen unter anderem davon ab, ob es staatlich geförderte Lehrgänge sind (diese sind durch Steuern subventioniert) oder Lehrgänge privater Institutionen. Meist lohnt sich ein Vergleich mehrerer Angebote in Bezug auf die Anerkennung des Abschlusses, die Dauer, die Kosten und natürlich die Ziele, respektive die Teilnehmerzielgruppe. Fragen Sie auch Ihren Arbeitgeber, ob er sich an Weiterbildungskosten beteiligen würde und unter welchen Bedingungen.

In der Schweiz gibt es Beiträge in der Form von Stipendien oder Darlehen. Bei der kantonalen Stipendienstelle können Gesuche eingereicht werden. Erkundigen Sie sich zuerst über die Richtlinien und das weitere Vorgehen. Sie erhalten hier auch Auskunft über weitere Möglichkeiten der Studienfinanzierung (zum Beispiel privatrechtliche Stiftungen und Fonds). Mehr Informationen finden Sie auf der Webseite des Kantons St.Gallen.

Handelt es sich um eine Weiterbildung, welche auch Ihrem Arbeitgeber von Nutzen ist, so suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten und erkundigen Sie sich nach den Bedingungen und Möglichkeiten, einen Teil Ihrer Ausbildung über den Arbeitgeber zu finanzieren.

Wenn Sie schon in der Schweiz gearbeitet haben und im Moment arbeitslos sind, können Sie sich beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum RAV anmelden (siehe auch Kapitel zum Thema Arbeit). Dieses bezahlt eventuell die notwendigen Weiterbildungskurse, um schneller eine neue Stelle zu finden. Hier finden Sie die lokale Regionale Arbeitsvermittlung RAV.

SWI swissinfo.ch ist der internationale Online-Dienst der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft SRG.
Hier finden Sie Adressen für Informationen und Beratung im Kanton St.Gallen.

Hilfe für Übersetzungen finden Sie bei Verdi.   

Weiterbildung 
Links zum Thema "Weiterbildung" und Übersichten zur Bildungslandschaft
Educa: www.educa.ch

EDK: www.edk.ch
Nationale Übersicht über das Bildungssystem von der Schweizerischen Konferenz der Erziehungsdirektoren. Website in englisch, deutsch, französisch, italienisch, rätoromanisch.

Education Suisse: Website der Auslandschweizerorganisation mit Informationen zu Bildung und Weiterbildung der Schweiz.

Weitere Schulen und Angebote
Klubschule Migros: www.klubschule.ch
Verschiedenste Kurse im Bereich Sprachen, Management und Wirtschaft, Informatik, Freizeit.
Volkshochschulen: www.up-vhs.ch
Übersicht über die kantonalen und regionalen Volkshochschulen, nach Kantonen geordnet.

 

Rund zwei Drittel der Jugendlichen wechseln nach der obligatorischen Schule in eine Ausbildung, die Schule und Praxis verbindet (duale Berufslehre). Sie führt zu einem beruflichen Fähigkeitszeugnis und kann auch mit einer Berufsmaturität abgeschlossen werden. Rund ein Drittel der Jugendlichen macht eine schulische Ausbildung (Fachmittelschule oder Gymnasium), die auf ein Studium an einer Hochschule vorbereitet.

Generelle Informationen finden Sie auch unter www.edk.ch.

Das schweizerische Bildungswesen zeichnet sich namentlich aus durch:

  • eine hohe Durchlässigkeit: Es gibt verschiedene Wege, in eine Ausbildung oder Schule ein- oder überzutreten oder eine Ausbildung nachzuholen,
  • einen offenen Zugang zu den verschiedenen Bildungsangeboten: Wer über die notwendigen Qualifikationen verfügt, kann grundsätzlich die Ausbildung seiner Wahl absolvieren, bei den Hochschulen kann auch der Ausbildungsort frei gewählt werden. Eine gewisse Einschränkung besteht im Bereich der Berufsbildung aufgrund des Lehrstellenangebotes. An einigen universitären Hochschulen gilt ein Numerus clausus für einzelne Fächer.

Während vier Tagen in der Woche arbeiten die Jugendlichen in einem Lehrbetrieb, wo sie praktische Kenntnisse erwerben. In einzelnen Berufen können das auch nur drei Tage sein. Einen Tag in der Woche besuchen sie eine kantonale Berufsfachschule, wo sie die Theorie lernen. In einzelnen Berufen können das auch zwei Tage sein.

Sehr begabte Lehrlinge können einen zusätzlichen Unterricht besuchen, der zur Berufsmaturität führt. Die Berufsmaturität kann während der Lehre oder im Anschluss an die Lehre absolviert werden. Lehrlinge mit Berufsmaturitätszeugnis können später eine Fachhochschule besuchen.

Das Spezielle der Berufsausbildung in der Schweiz ist also die gleichzeitige Kombination von Schule und Arbeitspraxis (duale Berufslehre).

Es gibt ungefähr 250 Lehrberufe. Im Unterricht wird deshalb oft über die Berufswahl gesprochen. In einer Berufsberatung werden Jugendlichen ausserdem Informationen über die verschiedenen Berufe bermittelt und sie erhalten Unterstützung für die Berufswahl. Die Lehrer/innen informieren die Klasse, sobald es Zeit ist, sich bei der Berufsberatung anzumelden. 

«Schnupperlehren» sind ein guter Weg, um herauszufinden, ob einem ein Beruf wirklich gefällt. Sie dauern zwischen einem und sechs Tagen. Schnupperlehren können während der Schulzeit oder in den Schulferien gemacht werden.Während der «Schnupperlehre» schaut auch der Betrieb, ob der oder die Jugendliche sich für diesen Beruf eignet.

Im  Berufsinformationszentrum (BIZ) in Uznach erhalten die Jugendlichen Informationen über die Berufe, die sie interessieren. Sie erfahren hier, wo es noch offene Lehrstellen hat. Infoveranstaltungen geben dem angehenden Lernenden eine Übersicht über das gewählte Berufsfeld. Erkundigen Sie sich dazu beim BIZ.

Als erstes müssen Sie sich darüber informieren, wo Lehrstellen für den gewünschten Beruf angeboten werden. Dann folgt eine schriftliche Bewerbung. Die Klassenlehrer und die Berufsberater zeigen den Schülerinnen und Schülern, wie man eine Bewerbung schreibt. Informationen dazu sowie zu den Anforderungen an ein Bewerbungsgespräch finden Sie auch in der Rubrik Arbeit (Kapitel 6).

Fast alle Jugendlichen – auch solche mit guten Schulzeugnissen - müssen zahlreiche Bewerbungen schreiben, bis sie eine Lehrstelle bekommen. Für Jugendliche, die einfache Schultypen besuchen oder schlechte Noten vorzeigen, ist die Lehrstellensuche besonders schwierig. Sie müssen oft sehr viele Bewerbungen schreiben, bis sie eine Chance bekommen.

Es hilft also, wenn Sie sich für Lehrstellen in verschiedenen Berufen interessieren. Weitere Infos siehe auch unter www.berufsberatung.ch in der Rubrik Tipps für Lehrstellensuche.

Die Berufswahl und die Suche nach einer Lehrstelle beginnen bereits im vorletzten Schuljahr, also in der 2. Real- oder Sekundarklasse.

Manche Jugendliche sind ganz auf ihren Wunschberuf fixiert. Sie haben wenig Bereitschaft, notfalls auch auf einen anderen Beruf auszuweichen, in dem es noch freie Lehrstellen gibt. Andere Jugendliche möchten rasch viel verdienen und würden deshalb nach der Schule lieber gleich arbeiten gehen als eine Lehre zu machen.

Da braucht das Kind die Unterstützung der Eltern. Erklären Sie ihm, dass es auf jeden Fall besser ist, eine Lehre zu machen – auch wenn es nicht der Wunschberuf ist. Vielleicht gibt es ja Berufe, die ähnliche Inhalte und Entwicklungsmöglichkeiten bieten? Nach dem Abschluss der Lehre gibt es zahlreiche Möglichkeiten, den Beruf zu wechseln. Jugendliche ohne Lehrabschluss haben später viel weniger Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
Mit einem Praktikum erhält das Kind einen Einblick ins Berufsleben und kann sich später vielleicht einfacher für eine Berufswahl entscheiden.

Die Zeit der Lehrstellensuche ist für die meisten jungen Menschen sehr schwierig. In vielen Berufen gibt es weniger Lehrstellen als Jugendliche, die sich bewerben. So bekommen sie immer wieder Absagen. Das ist leider normal.

Nehmen Sie sich Zeit, um mit ihrem Kind über seine Hoffnungen und Enttäuschungen zu sprechen. Helfen Sie ihm, dass es das Vertrauen in sich selbst nicht verliert. Machen Sie ihm Mut, sich trotzdem weiter zu bewerben. Nutzen Sie die Berufs- und Laufbahnberatung, falls Sie den Verdacht haben, dass die Unterlagen vielleicht nicht den Anforderungen entsprechen. Ermuntern Sie Ihr Kind, nach den Gründen der Absage zu fragen, damit es aus den Erfahrungen lernen kann.

Gleichzeitig können Sie Ihrem Kind auch helfen, von Anfang an Alternativen zu entwickeln. Sei es in der Form einer Lehrstelle, die dem ursprünglichen Berufswunsch möglichst nahe kommt, oder in der Form einer Zwischenstufe (siehe Kapitel 8).

Für Jugendliche, die keine Lehrstelle gefunden haben, gibt es Übergangslösungen wie zum Beispiel das Werkjahr (Frage 9) oder die Brückenangebote (Frage 10). Erkundigen Sie sich bei der Lehrperson, welche Angebote es in der Umgebung gibt. Es gibt auch Angebote in Privatschulen.

Eine weitere Möglichkeit ist das Erlernen einer Zweit- oder Drittsprache, wie z.B. Englisch in Grossbritannien, Französisch in der Westschweiz oder Italienisch im Tessin. Als Au-pair wohnen und arbeiten die Jugendlichen in einer Familie, helfen bei den Haushaltsarbeiten und betreuen die Kleinkinder. Einmal wöchentlich besuchen sie eine Schule und erweitern ihre Fremdsprachenkenntnisse. Sprachkenntnisse sind ein wichtiges Plus bei der Stellensuche. Erkundigen Sie sich beispielsweise bei www.profilia.ch 

Manche Übergangslösungen ermöglichen, später auf den gewünschten Beruf zurückzukommen oder die Berufswahl noch etwas hinauszuzögern (wie z.B. ein Praktikum, ein weiteres Schuljahr, ein Zwischenjahr für Sprachkurse oder gar der Gang zur Mittelschule).

Das Werkjahr ist ein zusätzliches Schuljahr für Schüler aus der Kleinklasse . Im Werkjahr haben die Jugendlichen Gelegenheit, in verschiedenen Berufen ihre praktischen Fähigkeiten kennen zu lernen. Daneben gibt es Unterricht und sehr viel Unterstützung bei der Berufswahl und Lehrstellensuche. Mit dem Besuch des Werkjahres verbessern die Jugendlichen ihre Chancen auf eine Lehrstelle.

Die Brückenangebote werden in der Zeit zwischen der obligatorischen Schulzeit und der Berufslehre angeboten. Sie sind auf lern- und leistungswillige Jugendliche ausgerichtet, denen am Ende der obligatorischen Schule wesentliche Voraussetzungen für den Übertritt in eine Lehre, die Attestausbildung oder die Anlehre fehlen.
Aufgrund der unterschiedlichen Bedürfnisse der Jugendlichen bietet der Kanton St.Gallen drei sich ergänzende Angebotstypen an:
A. Das Berufsvorbereitungsjahr, ein schulisches Zwischenjahr zur Unterstützung bei der Berufswahl, zur Eignungsabklärung und fachlichen Vorbereitung auf das angestrebte Berufsziel;
B. Die Vorlehre, ein kombiniertes Angebot mit Praktikum und ergänzendem schulischem Unterricht;
C. Den Integrationskurs, ein Angebot für fremdsprachige Jugendliche mit ungenügenden Deutschkenntnissen oder anderen Schwierigkeiten, welche den Einstieg in die Arbeitswelt erschweren.
Alle Brückenangebote bereiten zielgerichtet auf eine Berufslehre vor und sollen den Jugendlichen den Zugang zu einer Lehrstelle erleichtern. Sie werden von den kantonalen Berufs- und Weiterbildungszentren angeboten. Die Aufnahmebedingungen und die Höhe der Elternbeiträge sind im ganzen Kanton je Angebotstyp einheitlich geregelt. Der Besuch der Angebote in einem anderen Kanton ist möglich; es muss jedoch mit wesentlich höheren Elternbeiträgen gerechnet werden.
Die Angebote werden, je nach Kurs, vom Berufs- und Weiterbildungszentrum Rapperswil vom Berufs- und Weiterbildungszentrum Toggenburg oder vom Gewerblichen Berufs- und Weiterbildungszentrum St. Gallen angeboten. Weiterführende Infos finden Sie auch unter bei der kantonalen Bildungsdirektion
Jugendliche, die eine Lehrstelle gefunden haben, müssen einen Vertrag mit dem Arbeitgeber abschließen. Während der Lehre bekommen die Lehrlinge einen Lohn.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Kantonswebseite.
Nach Abschluss der Berufslehre gibt es verschiedene Weiterbildungsmöglichkeiten. Einige grössere Betriebe bieten ihren Angestellten interne Weiterbildungsmöglichkeiten an.
Daneben gibt es sowohl private Institutionen wie auch öffentliche Fachhochschulen, die Ausbildungen in zahlreichen Berufsrichtungen anbieten. Die Bedingungen für die Aufnahme in eine Fachhochschule sind unterschiedlich. Informationen erhalten Sie unter anderem bei der Berufs- und Laufbahnberatung See-Gaster in Uznach oder in der Rubrik Weiterbildung.
Stipendien sind Gelder, die einer Person ausbezahlt werden, damit sie eine Aus- oder Weiterbildung besuchen kann. Dafür wird die finanzielle Situation der ganzen Familie angesehen.
Weitere Auskunft erteilt Ihnen der Kanton St. Gallen.
Es gibt Lehrbetriebe, die von den Bewerbern und Bewerberinnen für eine Lehrstelle einen Leistungstest verlangen, beigelegt zur Bewerbung. Mehr unter www.yousty.ch


a) Was ist eine Mittelschule?
Neun Schuljahre sind für alle Kinder in der Schweiz obligatorisch. Die höheren Schulen nach der obligatorischen Schulzeit heissen Mittelschulen. Sie umfassen die Gymnasien, die zur Maturitätsprüfung führen und die Mittelschulen, die zu einem Diplomabschluss führen. An manchen Orten nennt man die Mittelschule auch Gymnasium oder Kantonsschule («Kanti»).

Die Jugendlichen von Rapperswil-Jona können die Kantonsschule in Wattwil SG oder die Kantonsschule in Pfäffikon/Wangen SZ besuchen. 

b) Verschiedene Mittelschulen
Die Fachmittelschule schliesst an die 3. Klasse der Sekundarschule an und führt in drei Jahren zu einem interkantonal anerkannten Fachmittelschulausweis. Die Kantonsschule Wattwil führt eine Abteilung FMS.
Die Wirtschaftsmittelschule schliesst an die 3. Klasse der Sekundarschule an und führt in vier Jahren zur eidgenössisch anerkannten kaufmännischen Berufsmaturität.
An den Handelsmittelschulen kann ein Handelsdiplom erworben werden. Es ist gleichzeitig auch der Berufsabschluss als Kauffrau/Kaufmann und damit dem Lehrabschluss (berufliche Grundbildung) gleichgestellt. Nach einer zusätzlichen Berufspraxis von einem Jahr kann die Ausbildung mit der Berufsmatura abgeschlossen werden.
Die Informatikmittelschulen führen nach drei Jahren Schule und einem Jahr Berufspraxis zum eidg. Fähigkeitszeugnis Informatiker/in (Schwerpunkt Applikationsentwicklung) und zur Berufsmatura.

c) Wie läuft die Aufnahme in die Mittelschule?
Leistungsstarke Schülerinnen und Schüler der 2. oder 3. Klasse der Sekundarschule Rapperswil-Jona können sich an den Schulen anmelden und eine Aufnahmeprüfung für die Mittelschule machen. Es gibt im Kanton St. Gallen und in anderen Kantonen die Möglichkeit, direkt aus der 6. Klasse in die Mittelschule (Untergymnasium) einzutreten. Auch dafür ist eine Prüfung nötig. Für Kinder, die aus der 6. Klasse ins Gymnasium übertreten, gelten die ersten drei Jahre als Teil der obligatorischen Schulzeit.

d) Welche Möglichkeiten bieten sich nach der Mittelschule?
Schülerinnen und Schüler, die eine Mittelschule mit Maturabschluss besucht haben, können an die Universität, an die Eidgenössische Technische Hochschule (ETH) oder an eine Fachhochschule. Der Maturaabschluss ist auch im europäischen Raum anerkannt.

e) Wo bekomme ich Informationen über die Mittelschulen?
Fragen Sie die Lehrperson. Informationen gibt auch die kantonale Bildungsdirektion. Die Kantonsschulen Wattwil und Pfäffikon/Nuolen bieten einmal jährlich einen Informationsanlass an. Dieser ist öffentlich und kann von Eltern und Jugendlichen besucht werden. Die einzelnen Schwerpunkte werden ebenfalls vorgestellt.

Freizeit

Erkundigen Sie sich bei Ihrem Mobiltelefonanbieter nach Abonnements mit einer Flatrate für Auslandanrufe oder nutzen Sie die Internet-Telefonie. Anrufe über Internet kosten wenig oder nichts, Anrufe auf ein Festnetz sind meist kostenpflichtig.

Internet-Telefonie, auch VoIP ist die Kurzform für den englischen Begriff “Voice over Internet Protocol” und bedeutet auf Deutsch soviel wie “Telefonieren über Datennetzwerke”. VoIP hat die Welt der Telefonie vollständig revolutioniert.

Sie können eine der zahlreichen Apps installieren und über Ihr Smartphone oder Ihren Computer  telefonieren. Alles was Sie dazu brauchen ist eine Netzwerkverbindung.

 

Die gedruckten Telefonbücher werden heute nicht mehr verteilt. Wenn Sie eine Nummer suchen, geht es einfacher über das Internet. Es gibt die Seiten www.local.ch oder www.tel.search.ch. Dort kann man auch nur die Namen eingeben, ohne die Ortschaft zu kennen oder man kann eine Telefonnummer eintippen und so den Namen herausfinden. Allerdings finden Sie nur jene Nummern, die auch tatsächlich von Privatpersonen registriert wurden.

Coiffeur, Versicherung, Autogarage oder Reisebüro gesucht? Gewerbliche Telefonnummern und Adressen findet man ebenfalls unter den Gelben Seiten bei www.yellow.local.ch.

Natürlich kann man auch eine kostenpflichtige Auskunftsnummer anwählen. Mehr Informationen dazu finden Sie beim Bundesamt für Kommunikation.

Internet ist heute die grösste Informationsquelle und vermutlich auch die grösste Handelsplattform. Hier können Sie sich über Freizeit, Arbeit, Weiterbildung, Wohnen etc. informieren, Waren kaufen, Anmeldungen tätigen, Zeitung lesen, etc.

Allerdings ist nicht wirklich ersichtlich, wer die Informationen im Internet platziert hat und welchen Wahrheitsgehalt, respektive welche ideologische oder politische Prägungen diese Informationen haben. Seien Sie deshalb vorsichtig im Umgang mit Informationen, welche Sie im Internet erworben haben und gehen Sie auch mit persönlichen Informationen im Internet vorsichtig um! Halten Sie sich an offizielle Webseiten, seien Sie skeptisch, wenn Ihnen - ohne Ihr Zutun - ein Link geschickt wird und geben Sie nie ein Passwort ein, welches nicht für diese Internetseite selbst generiert wurde.

Mehr zum Umgang mit persönlichen Informationen finden Sie unter Zischtig.ch.
Falls Sie keine Interneterfahrung haben, bietet die Migros Klubschule verschiedene Internet Kurse an. Einführungskurse für den Umgang mit E-Books bietet ausserdem die Stadtbibliothek Rapperswil-Jona an.

Fast jede Wohnung in der Schweiz hat einen Kabelanschluss für Fernsehen und Radio, respektive die Möglichkeit, Fernsehen und Radio via Telefonanschluss über das Internet zu empfangen.

Falls Sie zuhause keine Fernsehprogramme empfangen können, wenden Sie sich an ihren Kabel- oder Telefonanschlussanbieter. Neben der UPC Cablecom und der Swisscom gibt es auch kleinere, regionale Kabelanbieter. Informieren Sie sich dazu bei Ihrer Wohngemeinde.

Wenn Sie hier in der Schweiz fern sehen oder Radio hören (auch im Auto oder auf dem Mobiltelefon) ist es gebührenpflichtig. Jeder Privathaushalt zahlt 365 Franken im Jahr. Familien, Wohngemeinschaften oder Paare, die im selben Haushalt leben, bezahlen die Gebühren nur einmal. Die Firma Serafe ist die schweizerische Erhebungsstelle für Radio- und Fernsehempfangsgebühren. Ihr Beitrag dient dazu, die SRG sowie Radio- und Fernsehprogramme lokal-regionaler Anbieter in allen Sprachregionen der Schweiz zu finanzieren. Sie werden automatisch angemeldet.

Die 24 öffentlichen Spielplätze der Stadt finden Sie mit dem SPILO Spielplatz-Finder. Spielplätze machen Spass, laden ein zum Entdecken, fördern Ihr Kind motorisch, ermöglichen den Austausch mit Gleichaltrigen und erlauben Bewegung an der frischen Luft. 

Das Familienkafi im Familienzentrum Schlüssel ist ein wichtiger Treffpunkt für Eltern mit Babies und Kindern im Vorschulalter.

Ab der 1. Klasse darf Ihr Kind auch den Treff der städtischen Kinder- und Jugendarbeit besuchen. Kinder und Jugendliche treffen da Gleichaltrige und können neue Freundschaften knüpfen.

Kinder lieben es mit den Eltern etwas unternehmen zu können. Sie erfahren dabei die Nähe und die Aufmerksamkeit der Eltern. Das stärkt ihr Selbstbewusstsein. Dazu gibt es in Rapperswil-Jona viele Möglichkeiten.

Bei Rapperswil Zürichsee Tourismus finden Sie eine Übersicht über Aussichts-punkte, Sehenswürdigkeiten (Theater, Museen, Schlosse), Märkte, Feste und Brauchtum.

Der Kinderzoo der bekannten Zirkusfamilie Knie ist ein Anziehungspunkt für Kinder aus der ganzen Schweiz und dem benachbarten Ausland.

Ab der 1. Klasse können Kinder und Jugendliche das Angebot der Kinder- und Jugendarbeit Jump-in besuchen. Je nach Alter und Zeit sind die Angebote im Kinder- und Jugendzentrum, Spiel & Spass auf dem Pausenplatz oder vom Herbst bis zum Frühling Jump-in Sunday in der Turnhalle des Schulhauses Südquartier.

Verschiedene Kurse, Begegnungsmöglichkeiten und Elternbildung bietet das Familienforum in seinem Kursprogramm.
Baby- oder Kinderschwimmkurse werden vom Familienforum, von Schildkrötli Swimmers oder der Wasserratte angeboten.

Mutter und Kind-Turnen (MuKi-Turnen) oder Vater- und Kinder-Turnen (VaKi-Turnen) wird ab 3 Jahren angeboten. Beim Turn- und Sportverein Jona oder beim Frauensportverein Rapperswil-Jona.

Sportangebote für die ganze Familie finden Sie bei SportwärtsEislaufen kann Ihr Kind ab 4 Jahren als Eispinguin in der Lakers ArenaSingen und Tanzen können kleine Kinder im Familienkafi im Familienzentrum Schlüssel.

Die städtische Kinder- und Jugendarbeit bietet im Kinder- und Jugendzentrum auf dem Zeughausareal und auf den Schulplätzen verschiedene Angebote für Kinder und Jugendliche und Möglichkeiten, sich aktiv in Rapperswil-Jona einzubringen. Für Jugendliche ab 12 Jahren gibt es die Infocard, die den unentgeltlichen Eintritt in das Schwimmbad Stampf, zu allen Hallenbädern der Stadt, sowie zum Eisschuhlaufen im Lido ermöglicht.

Der Verein Ferienpass bietet den Kindern und Jugendlichen ein attraktives Freizeitangebot in den Herbstferien.

Verschiedene Jugendvereine wie der Blauring/die Jungwacht Rapperswil-Jona, die CEVI Rapperswil-Jona  und die Pfadfinder General Dufour richten sich speziell an Jugendliche.
Viele Sportvereine haben spezielle Angebote und Förderprogramme für Jugendliche.

Die Kulturszene im „ZAK“  bietet Kultur für junge und ältere Erwachsene.

Für Kinder, die den Kindergarten oder die Schule besuchen, gibt es in Rapperswil-Jona eine  unterrichtsergänzende Betreuung  und eine Ferienbetreuung der öffentlichen Schule.

Im Kinderhort oder in einer Tagesfamilie werden die Kinder sowohl über Mittag als auch nach dem Kindergarten oder der Schule von Fachpersonen betreut. 

Vielleicht können Sie sich auch mit anderen Eltern organisieren: Sie passen auf die Kinder auf, wenn andere Eltern arbeiten und umgekehrt.

Geben Sie Ihrem Kind von klein auf möglichst viele Gelegenheiten, seine Spiele selber zu erfinden. Schauen Sie, dass es Papier und (ungiftige) Farben hat, sowie Materialien aus der Natur oder dem Bastelladen kennenlernen kann. Beim Spielen und Malen entwickelt Ihr Kind Selbstvertrauen und macht wertvolle Erfahrungen. Es entdeckt die Welt. Sehen Sie dazu auch die mehrsprachige Webseite unter www.kinder-4.ch.

Zeigen Sie Interesse an seinen Werken, sprechen Sie mit ihm über seine Erfahrungen und Gedanken. Und wenn ihm einmal etwas nicht so gelingt, wie es möchte, machen Sie ihm Mut, es nochmals zu versuchen. Geben Sie Ihrem Kind Raum, damit es sich genügend bewegen kann und Spass an seiner eigenen Kraft und Beweglichkeit bekommt.

Vergessen Sie nicht, dass Sie für Ihr Kind ein wichtiges Vorbild sind. Ihr Kind beobachtet sehr genau, wie Sie selbst Ihre Freizeit verbringen oder (Haus-)aufgaben verrichten. In Familien, in denen viel miteinander diskutiert und gespielt oder zusammen gekocht und gewerkt wird, erhalten die Kinder viele Impulse für einen sinnvollen Umgang mit ihrer Freizeit.

Es lohnt es sich, dass Sie mit Ihrem Kind klare Regeln abmachen, wann und wie lange und was es fernsehen oder auf dem Computer surfen darf. Wählen Sie die Sendungen, die es schauen will, gemeinsam aus. So können Sie darauf achten, dass die Sendungen für sein Alter geeignet sind. Fragen Sie Ihr Kind, was es gesehen hat und was es darüber denkt.

Häufiges Fernsehen, surfen auf dem Internet und Computerspiele können zu Konzentrationsproblemen führen. Die Kinder lernen weniger ihre Freizeit aktiv zu gestalten. Sie werden dadurch passiv und verpassen Gelegenheiten für eine gesunde Entwicklung.

Das Internet bietet wichtige Informationen und wird auch von der Schule sinnvoll genutzt. Auch hier gilt jedoch, dass Ihr Kind vor schlechten Inhalten geschützt werden muss. Ausserdem sollte es keine wichtigen persönlichen Informationen rausgeben. Mehr zur Nutzung von Internet finden Sie auch unter: Zischtig.ch.

Für den richtigen Umgang von Jugendlichen mit verschiedenen Medien finden Sie auch bei Jugend und Medien weiterführende Informationen.
 

Diskussionen über Regeln und Grenzen gehören zum Familienalltag. Das ist oft mühsam, aber es ist wichtig, dass Sie Grenzen setzen und diesen Konflikten nicht ausweichen.

Wenn Ihr Kind die vereinbarten Abmachungen nicht einhält, sollten Sie reagieren. Zeigen Sie ruhig auch Ihren Ärger oder Ihre Sorge. Sprechen Sie nicht zu lange auf Ihr Kind ein, denn dann schaltet es womöglich ab und hört gar nicht mehr richtig zu. Auch Schläge und leere Drohungen sind keine Erziehungsmittel. Ein knappes, wenn nötig auch zorniges: «Ich will nicht, dass du das machst! Hast du das verstanden?» bringt mehr.

Erinnern Sie Ihr Kind an die vereinbarten Abmachungen und Regeln. Es darf auch merken, dass es Konsequenzen gibt, wenn die Regeln nicht eingehalten werden: kein Fernsehen, wenn es nach der Schule erst sehr spät heimkommt oder kein Ausgang für einen Jugendlichen, der sich nicht an vereinbarte Zeiten hält. Natürlich wird sich das Kind darüber ärgern, aber denken Sie daran: klare, faire Regeln geben Ihrem Kind Halt und Orientierung.

Weitere Informationen erhalten Sie in den mehrsprachigen Merkblättern des schulpsychologischen Dienstes. 

Alle Jugendlichen können früher oder später in Situationen geraten, in denen ihnen Alkohol oder Drogen angeboten werden. Da ist es wichtig, dass sie sich abgrenzen können. Der beste Schutz besteht deshalb darin, dass Ihr Kind Mut und Selbstvertrauen entwickelt.

Kinder und Jugendliche wollen, dass  Erwachsene ihre Gefühle und Gedanken Ernst nehmen und respektieren. Dazu gehört es, auch mal ein NEIN zu akzeptieren, ohne das Kind dafür zu strafen. So können sie sich auch in schwierigen Situationen besser behaupten.

Achten Sie darauf, dass Ihr Kind von klein auf viele Möglichkeiten hat, um aktiv und kreativ zu spielen. Dann wird es auch später eigene Ideen haben, was es mit seiner freien Zeit anfangen kann. Dadurch ist es weniger beeinflussbar durch Jugendliche, die herumhängen.

Mit kleinen Kindern über die Gefahr von Drogen zu sprechen bringt nichts. Im Gegenteil, das kann sie sogar eher neugierig machen. Wenn die Kinder grösser werden, lohnt es sich aber, mit ihnen über die schädlichen Folgen von Tabak-, Alkohol- und Drogenkonsum zu sprechen. Sachliche Informationen bringen dabei mehr als Drohungen oder Predigten.

Für Fragen im Zusammenhang mit Sucht und Drogen können Sie sich in Rapperswil-Jona an die Suchtpräventionsstelle wenden. Die Mitarbeiter/-innen unterliegen der Schweigepflicht. 
Regionales Beratungszentrum Rapperswil-Jona 
Alte Jonastrasse 24 in 8640 Rapperswil 
Tel.: 055 225 76 00
Fax: 055 225 76 09
E-Mail: rbz(at)rj.sg.ch

Schauen Sie mal unter www.zepra.info oder bei www.feelok.ch rein. Diese Stelle hilft allenfalls weiter. Oder wenden Sie sich an Sucht Schweiz.
 

Natürlich gelten die allgemeinen Menschenrechte auch für alle Kinder. Aber in der Vereinbarung über die Rechte des Kindes von den Vereinten Nationen (UN Kinderrechtskonvention) wurden die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen besonders ins Zentrum gestellt. Es geht um Mitbestimmung, Gleichbehandlung, Schutz vor Gefahren oder Rechte in der Familie, Geheimnisse und Bildung.

Mehr dazu auf der kantonalen Webseite zu den Kinderrechten.

Unicef hat eine einfach verständliche Fassung der UN-Kinderrechtskonvention unter dem Titel «Konvention über die Rechte des Kindes - Für Kinder erklärt» geschrieben und der Comiczeichner Crazy David hat die Kinderrechte in einem Comic zusammengefasst «Kinderrechte verstehen in drei Minuten».

Einen guten Einblick gibt auch der Film «Kinderrechte» von Unicef Deutschland und dem deutschen Kinderhilfswerk.

Die Schweiz ist das Land der Vereine: gegen 100‘000 Vereine gibt es hier. Rund 40 Prozent aller Schweizerinnen und Schweizer sind in einem Verein tätig.

Vereine gibt es für alle Lebenslagen und Lebensbereiche. Es heisst: «Wenn die Vereine abgeschafft würden, dann wäre ein grosser Teil des Lebens in der Schweiz völlig blockiert.» So gäbe es beispielsweise keine medizinische Pflege zu Hause (Spitex), weniger Kinderkrippen und Theaterprojekte oder keinen Fussballklub für die Kinder im Quartier.
Ein Verein ist eine Gruppe von Personen, die ein gemeinsames Ziel verfolgen. Am meisten Vereine gibt es in der Welt des Sports, also beispielsweise Fussballklubs, Turnvereine und vieles mehr. Daneben engagieren sich Vereine für die Kultur, für die Gesundheit oder für die Quartiere – die Liste lässt sich beliebig verlängern.

Juristisch gesehen ist ein Verein eine so genannte Rechtspersönlichkeit mit Rechten und Pflichten. Der Verein wird in den Artikeln 60 bis 79 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) geregelt. Vereine mit Einnahmen von mehr als 100'000 Franken pro Jahr müssen sich im Handelsregister eintragen lassen, die anderen Vereine funktionieren ohne Eintrag.
Die Mitgliedschaft ist das Rechtsverhältnis zwischen dem Mitglied und dem Verein. Mitglied wird man — je nach Statuten — durch Aufnahmebeschluss der Mitgliederversammlung oder des Vorstands. Mitglieder haben Rechte und Pflichten. Sie dürfen aus dem Verein austreten und müssen die Austrittsfrist gemäss Statuten beachten. Nennen die Statuten keine andere Frist, so gilt gemäss Gesetz eine Frist von sechs Monaten per Ende Geschäfts- oder Kalenderjahr. Diese und mehr Infos finden Sie bei www.vitaminb.ch.

Ein Engagement in einem Verein schafft Kontakte und kann ihre Integration gezielt verbessern. In Rapperswil-Jona gibt es diverse Vereine. In Vereinen kann man Leute verschiedener Herkunft kennen lernen, welche die gleichen Interessen verfolgen. Damit erweitert sich das eigene Beziehungsnetz und man ist in der Gemeinde oder im Quartier besser verankert.

Ausländervereine richten sich meist an Personen, die aus einem Land oder einer Region kommen und den Kontakt mit ihrer Kultur und Sprache auch weiterhin pflegen wollen.

In einem Verein kann man sich neue Kompetenzen aneignen: beispielsweise durch die Planung von Anlässen und den Austausch von Erfahrung und Wissen, durch das Erstellen einer Budgetübersicht oder indem man Aufgaben organisiert und Leute zum Mitmachen motiviert. Diese Kompetenzen können auch für das Berufsleben wichtig sein.

Bei allen beruflichen Aspekten darf man aber nicht vergessen: In einem Verein aktiv zu sein bedeutet auch Spass und Geselligkeit. Es gibt einem das Gefühl, etwas Nützliches zu tun.

Falls Sie selbst einen neuen Verein gegründet haben, dann melden Sie ihn bei der Stadtkanzlei für das Vereinsverzeichnis online an. So kann er von Interessierten leicht gefunden werden.

Rapperswil-Jona ist eine sportliche Stadt. Über 80 Sportvereine bieten aktives und passives Sporterlebnis. Grosse Events bieten die hiesige Eishockey-Mannschaft Lakers und der Fussballclub Rapperswil-Jona. 

Da Rapperswil-Jona am Zürichsee liegt, bieten der Kanuclub, der Ruderclub, der Tauchclub und weitere Vereine ein einmaliges Wassersporterlebnis.

Grössere sportliche Ereignisse sind z.B. der Schlosslauf, das Lützelauschwimmern, das Drachenbootrennen, die Internationale Kanuregatta, der Iron Man. Anlässlich des slow-up sind Teilabschnitte der Strassen autofrei. 

Quartiervereine bieten diverse Veranstaltungen und Anlässe an. Erkundigen Sie sich auf der Webseite der Stadt, welcher Quartierverein zu Ihrer Adresse gehört.

Im Sommer laden das romantische Stadtseebad und das Strandbad Stampf, im Winter die Schulhallenbäder zum Schwimmen ein. Tipps für Ausflugsmöglichkeiten finden Sie auch im Kapitel zu den Kindern und Jugendlichen.

Grössere kulturelle Veranstaltungen wie das Seenachtsfest im Sommer, das Blues’n Jazz Festival mit bekannten Musikern auf internationalem Niveau, die Märkte und Chilbis, sowie die Anlässe rund um die Weihnachts- und Fasnachtszeit bieten in Rapperswil-Jona ein einmaliges Ambiente.

Die zwei Kinos Schlosskino und Leuzinger, verschiedene Museen, das Kunstzeughaus, die  Alte Fabrik, klassische Konzerte im Grossen Rittersaal im Schloss, Theater und Kabarett in der Villa Grünfels und im Restaurant Kreuz in Jona sind nur ein Auszug aus dem reichlichen Kulturangebot in Rapperswil-Jona.

Die Pro Senectute bietet Kurse an, welche sich speziell an ältere Personen richten. Hier gelangen Sie zum aktuellen Kursprogramm.

Auf dem Gebiet der Stadt Rapperswil-Jona gibt es eine evangelisch-reformierte sowie eine katholische Kirchgemeinde. Diese Kirchen, wie auch die freikirchlichen Gemeinden, bieten Gottesdienste und Seelsorge an. In den beiden namentlich erwähnten Kirchen besitzen ausländische Mitbürger aktives und passives Wahlrecht.

Informationen zu anderen Religionsgemeinschaften finden Sie auf gesamtschweizerischen Webseiten www.religion.ch; www.digo.ch; www.sbu.net. Neben der christlichen und der muslimischen ist der Hinduismus die drittgrösste Religion in der Schweiz. Jedes zweite Jahr findet in St. Gallen die interreligiöse Dialog- und Aktionswoche statt. 

In Rapperswil-Jona gibt es zahlreiche kulturelle Aktivitäten, die auf der Stadtwebseite publiziert werden. Lesen Sie die lokalen Zeitungen (Veranstaltungsagenda ‚stattfinder’ des Stadtjournals), um sich über das Angebot zu informieren. Besuchen Sie auch das Kulturportal Szenen mit Hinweisen auf kulturelle Veranstaltungen.

Veranstaltungshinweise, die einzelne Vereine betreffen, finden Sie auf deren Webseiten. Grössere Anlässe finden Sie bei Rapperswil Zürichsee Tourismus.

Möchten Sie gerne in Ihrem Quartier für einen Anlass werben, so besteht die Möglichkeit ein Plakat für die Quartierstelen zu erstellen. Ihr Quartierverein hat die Möglichkeit, dieses vom Werkdienst der Stadt auf die Stelen kleben zu lassen.

Rapperswil-Jona verfügt bereits über Quartiervereine, die sie in Ihrem Vorhaben sicher unterstützen können. Falls Ihr Fest einem ganz bestimmten Anlass dienen soll, können Sie auch als Privatperson ein Quartierfest organisieren. Vielleicht planen Sie ein Integrationsprojekt und möchten die kantonale Integrationstelle oder beispielsweise eine Firma um finanzielle Unterstützung angehen? Oder Sie brauchen von der städtischen Sicherheitsverwaltung eine Bewilligung. Dann haben Sie mit einem Verein eventuell bessere Chancen.
Ja, auch Personen ohne Schweizer Pass dürfen einen Verein gründen oder einem Verein beitreten.

Nein, im Gegenteil: Es ist sogar relativ einfach, einen Verein zu gründen. Dafür braucht es:

  • Gleichgesinnte, die zusammen einen Verein gründen möchten und bereit sind, gewisse Aufgaben zu übernehmen.
  • Schriftliche Statuten, welche den Vereinszweck und die Organisation beschreiben.
  • Eine Gründungsversammlung, an der die Statuten genehmigt und der Vorstand gewählt wird. Dadurch wird der Verein rechtsgültig.

Informieren Sie sich in jedem Fall auch darüber, welche finanzielle und persönliche Verantwortung Sie durch eine Vereinsgründung übernehmen. Mehr Informationen dazu finden Sie bei www.vitaminb.ch, Telefon 043 266 00 11 oder beratung@vitaminb.ch.

Freiwilligenarbeit ist ein unbezahltes, gemeinnütziges Engagement in Kultur, Umwelt, Sport, Politik, in der Nachbarschaftshilfe, in sozialen, kirchlichen und vielen anderen Bereichen.

Wenn jemand freiwillig in einem Vereinsvorstand tätig ist und in dieses Amt gewählt wurde, so nennt man das "ehrenamtliche" Arbeit. Rund ein Viertel der in der Schweiz wohnhaften Bevölkerung beteiligt sich an institutionalisierten freiwilligen Arbeitseinsätzen, d.h. diese Freiwilligen verrichten Arbeiten, für die sie keine Bezahlung erhalten.

Mehr dazu finden Sie auch in der Rubrik zur Arbeit.

In einem 'Dossier freiwillig engagiert' wird die eigene freiwillige und ehrenamtliche Arbeit aufgelistet. So werden die erworbenen Fähigkeiten und Kompetenzen sichtbar gemacht. Damit wird Freiwilligenarbeit aufgewertet und mit bezahlter Arbeit vergleichbar. Man kann diese Art von Zeugnis gut gebrauchen, wenn man auf Stellensuche ist, denn es zeigt ein persönliches Engagement, sowie die Art von Kenntnissen und Erfahrungen, welche erworben wurden. 

Angenehmer Nebeneffekt: Mit dem 'Dossier freiwillig engagiert' erhält man oftmals Rabatte bei Kulturanlässen. Mehr Informationen finden Sie unter der Rubrik zur Arbeit.

Für Ausländer/Innen

Die World's Women sind ein junges, multikulturelles, kreatives Team und möchten Raum schaffen für Frauen aus der ganzen Welt. Hier lernen Sie andere Frauen kennen und knüpfen neue Freundschaften. Bei World’s Women können Sie kulturelle Unterschiede und Gemeinsamkeiten miteinander erleben. Vorurteile und Ängste werden abgebaut. Jeder Abend ist einem Thema gewidmet. Dabei bleibt immer auch genug Zeit für Gespräche und um miteinander zu lachen.
Sie erhalten Informationen, Ideen und Hilfe zu verschiedenen Fragen. World's Women strebt die Förderung von Verständigung, Information und Kommunikation an. Das Nebeneinander soll durch ein Miteinander ersetzt werden. Nähere Infos und Hinweise auf spezielle Events finden sie  unter www.familienforum-rj.ch.
Deutsch sprechen zu können ist im Alltagsleben sehr wichtig: im Kontakt mit Behörden, bei der Arbeit, beim Arzt, für die Aus- und Weiterbildung, bei der Wohnungssuche, in der Freizeit, um Ihren Kindern bei den Hausaufgaben helfen zu können, usw.
Eine Liste mit niederschwelligen Deutschkursangeboten  und Deutschkursen zur Weiterbildung finden Sie bei den Publikationen des Fachbereichs Integration.

Das Erlernen einer Sprache braucht seine Zeit, also lassen Sie sich nicht entmutigen. Sie können Ihre Sprachkenntnisse auch verbessern, indem Sie das Gespräch im Alltag suchen, Zeitungen lesen, Informationen am Radio hören oder fernsehen.
Kleinkinder im Vorschulalter können beim Erlernen der deutschen Sprache unterstützt werden, indem sie mit ihren Müttern an sprachlichen Frühförderangeboten teilnehmen oder bereits früh Kontakt zu deutsch sprechenden Kindern in Spielgruppen und im Alltag pflegen.
Schulkinder, die neu in die Schweiz gekommen sind, nehmen am normalen Schulunterricht teil und erhalten einen Zusatzunterricht, ‚Deutsch als Zweitsprache’ (DAZ) genannt, in dem sie ihre Deutschkenntnisse verbessern. Der Zusatzunterricht ist kostenlos.

Mehr Informationen zur Mehrsprachigkeit finden Sie in der Rubrik Kinder > Kleinkinder (Frage 6)

Je besser Ihre Kinder die Erstsprache beherrschen, desto leichter fällt ihnen das Erlernen einer weiteren Sprache. Deshalb wird empfohlen, dass Sie sich in der Sprache der Eltern unterhalten. Mehr Informationen dazu finden Sie in der Broschüre Sprich mit mir und hör mir zu in verschiedenen Sprachen. Motivation und Anerkennung der Eltern helfen dem Kind beim Erlernen der Sprache. Die Mehrsprachigkeit stellt ein Potenzial dar, welches auch in der Schule, im Beruf und in der Freizeit nützlich sein kann.

Vorlesetipps in verschiedenen Sprachen finden Sie bei www.buchstart.ch.

Im Schulalter werden für einige Sprachen Kurse in Heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) angeboten. 

In der Stadtbibliothek von Rapperswil-Jona gibt es Bücher in diversen Sprachen.

Die Schweiz ist ein Land der Vereine. In einem Verein mitzumachen ist eine Gelegenheit andere Leute in Rapperswil-Jona kennen zu lernen und gleichzeitig etwas über die Schweizer Eigenheiten zu erfahren. Auf unserer Webseite finden Sie eine Vereinsliste.

Rapperswil-Jona ist eine sportliche Stadt. Mehr dazu in unserer Rubrik Freizeit und Sport.

Im Sommer bieten sich das romantische Stadtseebad, das Strandbad Stampf sowie im Winter die Schulhallenbäder zum Schwimmen an.

Auch im Quartier, in dem Sie wohnen und leben, findet Integration statt. Auf unserer Webseite erfahren Sie, welcher Quartierverein zu Ihrer Adresse gehört und welche Aktivitäten dargeboten werden.

In Rapperswil-Jona gibt es zahlreiche kulturelle Veranstaltungen und Aktivitäten. Kulturpack versendet regelmässig Hinweise auf verschiedene kulturelle Veranstaltungen.

Mehr zu den Feiertagen finden Sie unter www.feiertagskalender.ch. Diese Webseite ermöglicht Ihnen, Feiertage national und kantonal abzurufen.

Einen Einblick in verschiedene nationale und lokale Traditionen erhalten Sie hier.  Alltägliche Gebräuche zu kennen erleichtert ausserdem das Zusammenleben.

Einige Beispiele:

  • Pünktlichkeit: In der Schweiz wird erwartet, dass Sie pünktlich zu einem Treffen erscheinen. Das gilt für die Berufswelt, Behörden und private Anlässe gleichermassen. Sind Sie verspätet, so rufen Sie nach Möglichkeit vorher an und teilen dies mit (in der französischen Schweiz gilt für private Treffen der ‚quart d’heure’. Eine Viertelstunde Verspätung liegt somit drin).
  • Begrüssung: In der Deutschschweiz reichen sich die Menschen zur Begrüssung die rechte Hand. In der französischen Schweiz geben sich die Leute manchmal auch drei Küsschen auf die Wangen (links, rechts und dann wieder links – oder umgekehrt). Doch aufgepasst: Dies gilt nicht in jedem Fall. Am besten Sie informieren sich, was in der eigenen Region üblich ist.
  • Begegnung: Laufen zwei Personen in einer kleinen Gemeinde aneinander vorbei, so grüssen sie sich – selbst wenn sich die Personen nicht kennen. In Städten kommt dies eher selten vor.
  • Besuch: Die meisten Schweizerinnen und Schweizer sind bei spontanen Besuchen zu Hause etwas überrumpelt. Am besten Sie rufen vorher an und fragen, ob ein Besuch jetzt erwünscht ist. Vor dem Betreten der Wohnung erkundigen Sie sich, ob Sie die Schuhe ausziehen sollen.
  • Einladung: Sind Sie zum Essen eingeladen, so wird es geschätzt, wenn Sie ein kleines Geschenk mitbringen – etwa eine Flasche Wein, einen Dessert oder Blumen. (Doch aufgepasst: rote Rosen sind der Liebe vorbehalten und  weisse Astern werden für Begräbnisse gebraucht).
  • Bei Tisch: Warten Sie mit dem Essen, bis alle Personen am Tisch bedient sind. Anschliessend wünschen Sie einen guten Appetit (oder schlicht ‚En Guete’). Wird Wein getrunken, so erheben alle das Glas bevor sie trinken. Dabei prosten sie sich zu oder stossen die Gläser an, schauen jedem Einzelnen in die Augen, und sagen „Prost“ oder „zum Wohl“ (in der französischen Schweiz wird oft nicht einzeln angestossen und eher nicht mit Wasser).
  • Gespräch am Telefon: Ruft man jemanden an, so begrüsst man die Person zunächst und sagt seinen eigenen Namen. Erst dann beginnt das eigentliche Gespräch.

Dies sind nur die wichtigsten Sitten und Gebräuche. Wenn Sie in einer Situation nicht wissen, welches Verhalten angebracht ist, fragen Sie am besten. Dadurch kommen Sie mit anderen ins Gespräch und können etwas dazu lernen.

Das hat verschiedene Gründe:

  • Die individuellen Freiheiten jeder Person werden durch die Bundesverfassung garantiert.
  • Minderheiten-Gruppen werden durch einen föderalistischen Staatsaufbau geschützt.
  • Zudem können Wählerinnen und Wähler „direktdemokratisch“ die Politik mitbestimmen: Volksinitiativen und Gesetzesreferenden erlauben den Bürgerinnen und Bürgern eine aktive und intensive Anteilnahme an der Politik (Unterschriften sammeln und abstimmen). Die direkte Demokratie zeigt sich in zwei Formen: der Versammlungsdemokratie und der Abstimmungsdemokratie. Die Versammlungsdemokratie existiert in der Form der Landsgemeinde in den Kantonen Glarus und Appenzell Innerrhoden. Die Abstimmungsdemokratie gibt es auf Bundes- wie auch auf Kantons- und Gemeindeebene.
  • Mehrmals jährlich finden Volksabstimmungen über Gesetze, Sachfragen und auf Gemeindeebene auch über das Budget [Haushalts-Voranschlag] statt. An einem Abstimmungswochenende können ohne weiteres insgesamt mehr als zehn Fragen auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene anstehen.
Die Schweiz ist einer von 193 Staaten weltweit. Die Schweiz ist ein Rechtsstaat, weil er auf einer Verfassung beruht. Das ist das „Grundgesetz“ eines Staates. Und das Land ist demokratisch, weil die Bürgerinnen und Bürger die öffentlichen Angelegenheiten beeinflussen können. Die Schweiz ist auch föderalistisch, weil sie aus teilweise selbständigen Gliedstaaten, den Kantonen, besteht.
Die heute gültige Struktur und Organisation des Schweizerischen Bundesstaates geht auf die Bundesverfassung von 1848 zurück. Damals wurde der Wechsel vom lockeren Staatenbund der Alten Eidgenossenschaft zum modernen Bundesstaat vollzogen.
Die moderne Schweiz besteht aus 20 Kantonen und 6 Halbkantonen unterschiedlichster Grösse (zwischen 37 und 7'105 km²), Bevölkerungszahl (zwischen rund 15'000 und 1'200'000), Bevölkerungsdichte (zwischen rund 25 und 5'000 Personen pro km²) und Wirtschaftsstruktur.

http://demokratie.geschichte-schweiz.ch/direkte-demokratie-schweiz.html
Die Schweiz ist eine direkte Demokratie: Das Volk kann über Initiativen und Referenden direkten Einfluss auf die Regierungstätigkeit nehmen.
Die Demokratie stützt sich auf die Schweizerische Bundesverfassung und ist in drei Säulen gegliedert:
  • Die Legislative (Bundesversammlung) besteht aus zwei Kammern, dem Nationalrat mit 200 Mitgliedern als Vertreter des Volks sowie dem Ständerat mit 46 Mitgliedern als Vertreter der Kantone.
  • Die Exekutive ist der Bundesrat mit der Verwaltung. Die Bundesräte werden vom Parlament gewählt.
  • Die Judikative besteht auf Bundesebene aus dem Bundesgericht, Bundesstrafgericht, Bundesverwaltungsgericht.
Analog zum Bund (Gesamtstaat) kennen auch die 26 Kantone (Gliedstaaten) in der Schweiz die
Gewaltenteilung. Ihre Struktur kann allerdings variieren.

Der Begriff bezeichnet die Aufteilung der öffentlichen Angelegenheiten zwischen dem Bund und den Kantonen (also zwischen dem Gesamtstaat und den Gliedstaaten). Die 26 Kantone der Schweiz sollen eine möglichst grosse Eigenständigkeit behalten. Gemäss dem Prinzip der Subsidiarität sollen in staatlichen Angelegenheiten zuerst untergeordnete, lokale Glieder wie die Kantone oder die Gemeinden für die Lösung und Umsetzung zuständig sein. Übergeordnete Glieder treten zurück. Der Bund übernimmt dann jene Aufgaben, die die Kantone allein nicht erfüllen können.
Jeder Kanton bzw. Halbkanton verfügt über eine relativ grosse kantonale Autonomie. Er hat eine eigene Verfassung, eine eigene Regierung, ein eigenes Parlament, eigene Gerichte und eine eigene Polizei.

  • Vorteil: Interessen von kleinen Gruppen und Minderheiten können besser geschützt werden.
  • Nachteil: das Zusammenspiel zwischen den verschiedenen Ebenen ist manchmal recht komplex und schwierig.

Neben dem Bund und den Kantonen gibt es noch eine dritte Ebene: die 2136 Gemeinden. Sie kümmern sich wiederum um alle Aufgaben, die der Kanton nicht übernimmt.

Die Schweiz ist ein Mehrparteienstaat. Die vier grössten Parteien, welche auch im Bundesrat vertreten sind, heissen:
  • Christlichdemokratische Volkspartei (CVP)
  • Freisinnig-demokratische Partei (FDP)
  • Schweizerische Volkspartei (SVP)
  • Sozialdemokratische Partei der Schweiz (SP)
Eine Übersicht über alle im Bundesparlament vertretenen Parteien findet sich unter www.parlament.ch. In der Schweiz verfügt keine der vier grossen Parteien über die absolute Mehrheit. Deshalb geht es ständig darum, mehrheitsfähige Kompromisse zu finden.
In der Schweiz haben die Bürgerinnen und Bürger eine ganze Reihe von Möglichkeiten, die Politik aktiv mit zu gestalten. Dies betrifft alle Personen, die mindestens 18 Jahre alt und mündig sind und das Schweizer Staatsbürgerrecht besitzen. Die wichtigsten Bürgerrechte werden nachfolgend kurz erläutert:

Wahlrecht: Alle vier Jahre wählen die Bürgerinnen und Bürger ihre Volksvertreter in die Parlamente. Sie bestimmen auch die Exekutiven von Kantonen und Gemeinden. Die Landesregierung hingegen wird nicht durch das Volk gewählt, sondern vom nationalen Parlament bestimmt. Wahlen finden auch auf kantonaler und kommunaler Ebene statt.
Stimmrecht: Bei Volksabstimmungen entscheiden die Stimmberechtigten mehrmals pro Jahr über Sachfragen oder Gesetze – auf lokaler, kantonaler und Bundesebene. In kleineren Gemeinden kennt man zudem die Gemeindeversammlung: Die Bürgerinnen und Bürger versammeln sich vor Ort, diskutieren über lokale Sachfragen und entscheiden darüber.
Initiativ- und Referendumsrecht: Mittels einer Initiative haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Änderungen in der Bundesverfassung zu verlangen. Und sie können mit einem Referendum erwirken, dass man Beschlüsse von Parlamenten im Nachhinein dem Volk zum definitiven Entscheid vorlegt. Damit eine Initiative oder ein Referendum möglich sind, braucht es allerdings eine bestimmte Anzahl von Stimmberechtigten, welche dies innerhalb einer vorgegebenen Frist mit ihrer Unterschrift so verlangen. Das letzte Wort hat dann das Volk bei der Abstimmung.
Petitionsrecht: Es erlaubt allen Personen – also auch Migrantinnen und Migranten –, schriftlich formulierte Bitten, Anregungen und Beschwerden an Behörden zu richten. Diese sind zwar nicht verpflichtet, aufgrund einer Petition etwas zu unternehmen. Aber die Behörden müssen die Anliegen mindestens zur Kenntnis nehmen.
Beim Wahlrecht wird zwischen dem aktiven und dem passiven Wahlrecht unterschieden. Mit dem aktiven Wahlrecht ist gemeint, dass Bürgerinnen und Bürger wählen und abstimmen gehen dürfen.
Das passive Wahlrecht beinhaltet, dass sich die berechtigten Personen auch selbst zur Wahl für ein politisches Amt stellen dürfen.

Die meisten Instrumente der politischen Mitsprache erfordern das Bürgerrecht; sie sind also Schweizerinnen und Schweizern vorbehalten.

In einigen Kantonen wurde das Wahl- und Stimmrecht für Ausländerinnen und Ausländer auf Gemeindeebene eingeführt. In den Kantonen Neuenburg und Jura kennt man solche Rechte auf kommunaler und kantonaler Ebene, in den Kantonen Freiburg, Genf und Waadt nur auf kommunaler Ebene. Gemeinden der Kantone Appenzell Ausserrhoden und Graubünden können das Ausländerstimmrecht für kommunale Angelegenheiten einführen.

Es ist ausländischen Personen in der ganzen Schweiz möglich, Petitionen zu lancieren oder zu unterzeichnen. Eine Petition stellt keine Verpflichtung für die Behörden dar. Sie muss aber zur Kenntnis genommen und beantwortet werden. Zudem gibt es fast überall die Möglichkeit, sich in Kommissionen, Interessenverbänden und Vereinen zu engagieren, in denen ebenfalls einiges bewirkt werden kann. Das gilt auch für Minderjährige.

Der Stadtrat von Rapperswil-Jona pflegt seit 2007 einen Austausch mit dem Stadtforum mit konsultativem (beratendem) Charakter. Die Sitzungen finden quartalsweise statt.

Offizielle Information über die politische Tätigkeiten und Geschäfte der Stadt Rapperswil-Jona finden Sie auf der städtischen Webseite, im Stadtjournal, im Stadtspiegel und in den Tageszeitungen. Informationen zur Bundespolitik finden Sie unter www.admin.ch und www.ch.ch.

Für Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz ist es möglich, das Schweizer Bürgerrecht zu erwerben. Dies geschieht allerdings nicht automatisch und erfordert etliche Voraussetzungen.

Das Bürgerrecht in der Schweiz ist dreigeteilt. Neben der Schweizer Staatsangehörigkeit umfasst das Bürgerrecht auch ein Kantons- sowie ein Gemeindebürgerrecht. Im Einbürgerungsverfahren sind deshalb Bund, Kanton und Gemeinde beteiligt.

Auf der Webseite des Kantons St.Gallen finden Sie die entsprechenden Themen und alle nötigen Informationen. Auf der Webseite der Stadt finden Sie ausserdem ein Merkblatt.

Mehr Auskünfte erteilt:
Amt für Bürgerrecht und Zivilstand des Kantons St. Gallen
Davidstrasse 27
9001 St. Gallen
Tel.: 071 229 33 09
Fax: 071 229 35 61

Die Schweiz hat sich im Verlauf der Geschichte vom Auswanderungsland zum Einwanderungsland gewandelt. Mehr dazu lesen Sie beispielsweise bei Avenir Suisse.

Im Januar 2008 trat das neue Ausländergesetz (AuG) in Kraft. Das AuG steuert in erster Linie den Zugang zum schweizerischen Arbeitsmarkt für Personen, die nicht aus der EU und der EFTA stammen. Die Personenfreizügigkeit für Einwohner aus EU und EFTA Ländern wird separat geregelt. Die aktuellen Zahlen liefert jeweils das Bundesamt für Statistik.

Regionale und kantonale Informationen zur Migration-Integration finden Sie beim Kanton St.Gallen www.integration.sg.ch.

Die Stadt Rapperswil-Jona verfügt weiter über einen Fachbereich Integration. Hier finden Sie eine Übersicht über die Deutschkurse.

Die Gemeindeordnung regelt die Organisation der Politischen Gemeinde Rapperswil-Jona sowie die Rechte und Pflichten ihrer Organe.

Oberstes Organ ist die Bürgerschaft. Sie besteht aus der Gesamtheit der Stimmberechtigten. Sie berät und beschliesst an der Bürgerversammlung, sofern nicht Urnenabstimmung vorgeschrieben ist oder beschlossen wird. 
Der Stadtrat hat sieben Mitglieder und ist im Ressortsystem organisiert. Die Mitglieder der Exekutive werden durch die Stimmbürgerschaft jeweils für vier Jahre gewählt. Der Stadtpräsident, der Schulpräsident sowie der Bauvorstand arbeiten vollamtlich. Die übrigen Mitglieder des Stadtrates sind nebenamtlich tätig.
Die Geschäftsprüfungskommission prüft die Amtsführung des Stadtrates im vergangenen Jahr, das Budget und den Steuerfuss für das kommende Jahr. Sie berichtet der Bürgerversammlung über die Ergebnisse.

Jede Person, die in der Schweiz wohnt, arbeitet oder einkauft, kann in der Schweiz steuerpflichtig werden. Die Steuer ist eine öffentliche Abgabe und bildet die wichtigste Einnahmequelle für den Staat zur Deckung der öffentlichen Ausgaben. Je nach Steuerart wird sie auf Bundes- Kantons- und Gemeindeebene, oder nur auf einer Ebene erhoben.

Das Schweizer Steuersystem unterscheidet die sogenannten direkten Steuern, die wichtigsten Steuern für den Staat, nämlich die Einkommensteuer, Vermögensteuer, Gewinnsteuer und Kapitalsteuer.
Zu den indirekten Steuern zählen die Mehrwertsteuer, Tabaksteuer, Hundesteuer, kantonale Motorfahrzeugsteuer, Lotteriesteuer und andere.

Die Schweiz ist mitten im Westen Europas gelegen. Man nennt sie manchmal Insel. Gemeint ist damit eine Insel inmitten der Europäischen Union (EU). Sie ist selbst kein Mitglied der EU, aber von den EU-Mitgliedstaaten Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich sowie dem Fürstentum Liechtenstein umgeben. In der Schweiz treffen drei grosse europäische Kulturen aufeinander: die deutsche, die französische und die italienische.

Durch ihre zentrale Lage spielt die Schweiz in Westeuropa verkehrstechnisch eine entscheidende Rolle. Eine der wichtigsten europäischen Verbindungen zwischen Norden und Süden führt über, respektive durch die Schweizer Alpen: der Gotthard.

Mit ihren rund 41'300 Quadratkilometern gehört sie zu den Kleinstaaten Europas. Die Schweiz ist vergleichbar mit Dänemark und ist halb so gross wie Österreich. 

Geografisch wird die Schweiz in drei Gebiete unterteilt: die Alpen, das Mittelland und den Jura. Zirka 26 Prozent des Bodens sind unproduktiv, man kann ihn also nicht bebauen. Weitere Gebiete sind bewaldet und dürfen nicht bewohnt werden. In den Alpen, die 60 Prozent der Landesfläche ausmachen, leben nur gerade 10 Prozent der gesamten Bevölkerung.

Zwei Drittel der Bevölkerung wohnen im Mittelland zwischen Genfersee und Bodensee auf 30 Prozent der Landesfläche. Berglandschaften der Alpen mit Seen und Gletschern ins hügelige grüne Mittelland. Hier beträgt die Einwohnerdichte in etwa 426 Personen/km2.

CH steht für Confoederatio Helvetica. Das ist die lateinische Bezeichnung für Schweizerische Eidgenossenschaft. Diese offizielle Bezeichnung wurde nach der Schaffung des Bundesstaates eingeführt. Um keine der vier Amtssprachen zu bevorzugen, lautet das Landeskennzeichen der Schweiz deshalb CH.

Die Schweiz zählt zu den ältesten Staaten der Welt und ihre direkte Demokratie gilt international als Vorbild (siehe auch unter "Politik"). Der Nationalfeiertag ist der 1. August, die Nationalhymne ist der „Schweizerpsalm“. Obschon die Hymne bereits 1841 zum ersten Mal öffentlich vorgetragen wurde, wurde sie erst 1981 zur offiziellen Nationalhymne erklärt.

Die Gründung der modernen Schweiz geht auf das Jahr 1848 zurück. Zuvor bestand lediglich ein lockeres Bündnis unabhängiger Kantone. Jeder Kanton war im Prinzip frei, das Bündnis jederzeit wieder zu verlassen. 1848 erhielt die Schweiz dann eine moderne Verfassung, welche aus dem Staatenbund einen föderativen Bundesstaat machte. Eine zentrale Regierung übernahm damals in gewissen Bereichen wie der Aussen- und Finanzpolitik Aufgaben der Kantone.

Heute zählt die Schweiz 26 Kantone, wovon sechs Halbkantone sind. Sie sind unterschiedlich gross und bilden weder eine sprachliche noch religiöse Einheit.  Auch heute noch geniessen die Kantone eine weitgehende Autonomie. Erfahren Sie mehr über die Kantone: Regionen im Bundesrat

Die Nationalflagge der Schweiz hat eine quadratische Form und zeigt ein aufrechtes, freistehendes weisses Kreuz auf rotem Grund. In der deutschen Schweiz wird der Begriff Flagge allerdings in der Alltagssprache nicht benutzt; die Menschen reden mehr von der Schweizerfahne oder dem Schweizerkreuz.

Die Verwendung des Schweizerkreuzes wurde bei der Schlacht von Laupen im Jahre 1339 das erste Mal dokumentiert. Damals diente ein weisses Kreuz als gemeinsames Erkennungszeichen, welches die Soldaten auf Kleidern und Rüstungen befestigten. Als offizielle Hoheitszeichen galten in jener Zeit allerdings nur die Kantonswappen.

Durchsetzen konnte sich das Schweizerkreuz erst im Sonderbundkrieg 1847. In diesem Krieg standen sich Vertreter traditioneller Werte und lokaler Selbstbestimmung und Vertreter einer modernen Gesellschaft und der Zentralisierung des Staates gegenüber. Mit dem Sieg der zentralistisch eingestellten Kantone setzte sich auch die Schweizerfahne als nationales Symbol durch. 1889 wurde sie offiziell angenommen. (Quellen: swissworld.org, wikipedia.ch)

Informationen zur Geschichte der Schweizerfahne:
http://de.wikipedia.org/wiki/Schweizerkreuz

Die Mehrsprachigkeit ist eines der Kennzeichen der Schweiz. Es gibt vier offizielle Landessprachen: Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch. Wer in der Schweiz aufgewachsen ist, hat daher in der Schule zwei dieser Sprachen gelernt, obwohl meist nur die eigene Muttersprache benutzt wird. Die Sprachgruppen haben aber nicht das gleiche Gewicht:

  • 62 Prozent der Wohnbevölkerung sprechen Deutsch oder Schweizerdeutsch
  • 22,8 Prozent Französisch,
  • 7,9 Prozent Italienisch oder Tessiner/Bündneritalienischer Dialekt
  • 0,5 Prozent Rätoromanisch.

Seit 2010 werden in der Statistik mehrere Hauptsprachen erfasst.

Die Sprachgrenzen verlaufen teilweise entlang von Kantonsgrenzen. So werden in 18 von 26 Kantonen vorwiegend schweizerdeutsche Dialekte gesprochen, 4 Kantone sind französischsprachig, in drei Kantonen wird deutsch und französisch gesprochen. Im Tessin sowie in südlichen Tälern des Kantons Graubünden ist Italienisch die wichtigste Sprache. Graubünden ist der einzige dreisprachige Kanton: Nebst Deutsch und Italienisch werden hier fünf Versionen des Rätoromanischen gesprochen.

Rösti ist ein beliebtes Kartoffelgericht der deutschschweizer Küche. Röstigraben kann als scherzhafter Ausdruck verstanden werden. Er bezeichnet die Sprachgrenze zwischen der deutschen und der französischen Schweiz und weißt insbesondere auf die Unterschiede von Mentalität und Kultur in diesen Landesteilen hin. 

Im Alltag sprechen die Menschen Mundart – einen von zahlreichen, teils sehr unterschiedlichen Dialekten. Die offizielle Schrift- oder Amtssprache in der Deutschschweiz ist hingegen Hochdeutsch. In der Schule wird Hochdeutsch deshalb als erste Fremdsprache unterrichtet.

Es gibt keine eigenständige Deutschschweizer Schriftsprache. Die verschiedenen Dialekte unterscheiden sich in Aussprache, Grammatik und Wortschatz.

Bei Geschäftsbeziehungen oder nationalen Konferenzen mit Personen aus verschiedenen Sprachgebieten passen sich oftmals Italienisch- oder Rätoromanischsprachige an die grössere Sprachgruppe an. Sie sprechen dann Deutsch oder Französisch. 

Das Schweizer Kulturleben ist geprägt durch die Mehrsprachigkeit und die geografische Lage des Landes zwischen drei bedeutenden Kulturräumen Europas – Deutschland, Frankreich und Italien. Sie ist teilweise stark lokal geprägt oder inspiriert sich bewusst an globalen Trends und bei der Migrationsbevölkerung. Dies führt zu einer kulturellen Vielfalt in Literatur, Kunst, Architektur, Musik und Brauchtum. 

Die Schweiz verfügt über ein äusserst vielfältiges und reiches Kulturleben. Zu nennen ist etwa die Literaturszene. Sie ist ausgesprochen lebendig und macht auch international von sich reden. Die Musikszene umfasst sowohl lokale Spezialitäten wie Jodeln, Zauern und Alphornblasen, wie auch internationale Grössen der Popszene. Diese findet man an den zahlreichen Pop-, Klassik- und Jazzfestivals und auf lokalen Bühnen.

Zwar ist der Schweizer Film international weniger bekannt. Doch wurde der Schweizer Filmproduzent Arthur Cohn mehrfach mit dem Oscar ausgezeichnet. Es gibt zudem zahlreiche Theater- und Opernaufführungen, Kunstausstellungen und Museen. Während des ganzen Jahres werden lokale Feste und Bräuche gefeiert. Mehr dazu erfahren Sie auch unter Lebendige Traditionen.

Das Zusammenleben der verschiedenen Religionen gestaltet sich in der Schweiz weitgehend friedlich. Das Christentum ist die am weitesten verbreitete Religion im Land und geniesst auf kantonaler Ebene zuweilen auch die Anerkennung als ‚Staatsreligion’.

2021 gehörten 32.9% der Bevölkerung zu der römisch-katholischen und 21.1% der evangelisch-reformierten Kirche an. 5,7% der Wohnbevölkerung sind muslimisch oder gehörten zu einer Glaubensgemeinschaft des Islam, 0,2% gehörten einer jüdischen Glaubensgemeinschaft an, 2,6% gehörten orientalisch-christlichen oder orthodoxen Kirchen an, 0,6% gehörten zur hinduistischen und 0.5% zur buddhistischen Religion. 

In den letzten Jahren sind viele Menschen aus den Kirchen ausgetreten; rund 32,3% geniessen die Freiheit, keine Religionszugehörigkeit zu deklarieren. (Bundesamt für Statistik, 2023)

Informationen zu Feiertagen finden Sie unter Feiertagskalender.ch.

In der Schweiz sind Kirche und Staat getrennt. Das Recht auf Glaubens-, Gewissens- und Kultusfreiheit ist in der Bundesverfassung verankert. Jeder Mensch hat das Recht, frei zu entscheiden, ob er gläubig sein und welche Religion er praktizieren will oder nicht. Jeder darf seinen Glauben oder die Religion wechseln, seine Überzeugungen frei äussern und verbreiten. Das gilt für Einzelne genauso wie für Glaubensgemeinschaften. Zudem wird jedem das Recht zuteil, alleine oder in einer Gruppe Kulthandlungen, religiöse Praktiken oder Rituale zu vollziehen.

Diese Grundrechte können eingeschränkt werden, wenn zum Beispiel ein genügendes öffentliches Interesse für eine Einschränkung vorliegt oder wenn ein Gesetz dies so verlangt.

In der Schweiz sind rund 26% der Bevölkerung ausländische Staatsangehörige. 31% der ständigen Wohnbevölkerung der Schweiz im Jahr 2021 sind im Ausland geboren und 39% der ständigen Wohnbevölkerung haben Migrationshintergrund (Quelle: Bundesamt für Statistik, Stand 2020). 

Ohne Ausländerinnen und Ausländer wäre die Wohnbevölkerung der Schweiz wegen der niedrigen Geburtenzahlen rückläufig. Wirtschaftszweige wie das Gesundheitswesen, das Gastgewerbe, der Bausektor und auch Teile der Industrie sind stark von ausländischen Arbeitskräften abhängig.

Mit ihren 1'500 Seen, ihren unzähligen Bächen und Flüssen sowie ihren Gletschern hat die Schweiz einen wertvollen Vorrat an Süsswasser und gilt als Wasserreservoir Europas. Der übermässige Wasserkonsum und die Klimaerwärmung, die zum Schmelzen der Gletscher führt, können die langfristige Versorgung mit sauberem Trinkwasser jedoch gefährden. Zahlreiche Projekte beschäftigen sich daher mit dem Schutz und Erhalt der bestehenden Wasserressourcen.

Die grössten Schweizer Flüsse sind der Rhein, die Aare und die Rhone. Die lokale Linth fliesst in den Zürichsee und dieser entleert sich mittels der Limmat in der Aare. Die Aare ihrerseits mündet in den Rhein, der zwei Drittel des "Schweizer" Wassers in die Nordsee trägt. Die Rhone fliesst ins Mittelmeer und der Inn ins Schwarze Meer.

Die Schweiz gilt als international anerkannter Forschungsplatz. Verschiedene Forschungsinstitute wie die Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH/EPF) in Zürich und Lausanne sowie die Universitäten in zehn Schweizer Städten geniessen einen guten Ruf und werden von vielen internationalen Wissenschaftlern als Arbeitsplatz ausgewählt. Von globaler Bedeutung ist auch das Europäische Laboratorium für Teilchenphysik (CERN).

Insgesamt gingen 30 Nobelpreise an die Schweiz. Die berühmtesten Träger sind wohl Henri Dunant, der Gründer des Roten Kreuzes und Albert Einstein, der Begründer der Relativitätstheorie.

Im Rahmen der Europäischen Weltraumagentur ESA (European Space Agency) beteiligt sich die Schweiz auch aktiv an der Erforschung des Weltalls. Einige internationale Einrichtungen der Weltraumforschung befinden sich in der Schweiz.

Die Schokolade, der Käse, die Uhren und das Schweizer Sackmesser sind wohl die berühmtesten Wahrzeichen der Schweiz. Ebenso bekannt sind die die Schweizer Banken, die ihr den Ruf eines reichen Landes eintragen. Sind das die typisch schweizerischen Merkmale?
Geprägt durch ihre vielfältige und föderalistische Struktur ist es schwierig, eigentümliche Merkmale des „Schweizerischen" zu finden. Die französisch-, italienisch- , rätoromanisch- und deutschsprachige Schweiz unterscheiden sich nebst der Sprache auch in den Lebensgewohnheiten, Einstellungen und Mentalitäten. Ebenso kennen die Sprachgebiete unterschiedliche Traditionen und Essgewohnheiten. Zu den bekanntesten Traditionen der Schweiz zählen sicher das Jodeln, Alphornblasen oder das Schwingen – eine urchig-moderne Sportart, die sich auf dem Land grosser Beliebtheit erfreut.

Schweizerinnen und Schweizer haben oft selbst Mühe zu beschreiben, was sie - ausser der Nationalität - mit ihren Landsleuten aus den anderen Sprachregionen verbindet. In diesem Zusammenhang wird oft von der so genannten Willensnation gesprochen: die Schweizerinnen und Schweizer bilden freiwillig eine Einheit, ohne einheitlich zu sein. Ein Einblick in diese Diversität gibt die Fotogalerie von Swissinfo.

Seit 1981 ist die Gleichberechtigung von Mann und Frau in der schweizerischen Verfassung verankert. 1988 wurde ein Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann eingerichtet. Im Juli 1996 ist das Gleichstellungsgesetz in Kraft, welches insbesondere jegliche Form der Diskriminierung im Bereich der Erwerbsarbeit verbietet. Das Diskriminierungsverbot gilt für alle Bereiche des Erwerbslebens, d.h. für die Anstellung, den Lohn, die Beförderung, die Weiterbildung oder die Kündigung. Diskriminierungen aufgrund des Zivilstandes, der familiären Situation oder einer Schwangerschaft sind ebenfalls verboten.

Gleichstellung soll über die rein rechtliche Chancengleichheit hinausgehen und auch gesellschaftliche oder kulturelle Aspekte der Ungleichheit berücksichtigen. Der Begriff steht zudem für eine gewisse Ausgeglichenheit der Aufgabenverteilung zwischen beiden Geschlechtern. Das Gleichstellungsgesetz ermöglicht es Frauen und Männern, sich gegen direkte und indirekte Diskriminierungen zu wehren – in der Familie, im Erwerbsleben oder bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.

Weiterführende Informationen finden Sie unter:
Bundesamt für Statistik
Eidgenössischen Kommission für Frauenfragen

Das schweizerische Eherecht ist seit 1988 nach dem Grundsatz der Gleichberechtigung von Frau und Mann aufgebaut. Laut Gesetz hat derjenige Ehegatte, der den Haushalt besorgt, die Kinder betreut oder dem anderen in Beruf oder Gewerbe hilft, Anspruch auf «einen angemessenen Betrag zur freien Verfügung» aus dem Einkommen oder Vermögen des anderen Ehegatten.
Mehr Informationen dazu finden Sie in Artikel 90 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) auf der Webseite des Bundesamts für Justiz.

Gesundheit

Über Sexualität nachzudenken und zu sprechen, geschieht oft sehr unterschiedlich und es gibt in verschiedenen Regionen und Generationen ganz verschiedene Gewohnheiten dazu. Fest steht, dass Sexualität ebenfalls ein Bestandteil von Gesundheit ist.

Weder Angst und Scham noch Schuldgefühle: Es geht darum, sich in einer Beziehung auch sexuell wohl zu fühlen. Den eigenen Körper und die eigenen Wünsche zu kennen, ist eine Voraussetzung dafür. Dazu gehört auch der Respekt gegenüber der Partnerin oder dem Partner. Das nötige Wissen über den Körper und dessen Funktionsweise (und allenfalls die damit verbundenen Gefühle) ist in den meisten Lehrplänen der Schweizer Schulen festgehalten. Es gehört also fast allerorts zum Pflicht-Unterrichtsstoff.

Körperliche Gesundheit können Sie bewahren, wenn entweder beide Partner vorher auf Krankheiten ärztlich untersucht worden sind oder wenn Kondome, auch Präservative genannt, benutzt werden. 

Für Frauen empfiehlt sich, dass sie sich einmal im Jahr vorsorglich von einem Gynäkologen oder einer Gynäkologin (Frauenarzt) untersuchen lassen. Denn einige Krankheiten (zum Beispiel Gebärmutter- oder Brustkrebs) können schon vor dem eigentlichen Ausbruch diagnostiziert werden. 

Männer können sich bei sexuellen Fragen an einen Urologen wenden. Spätestens ab dem 50. Lebensjahr wird eine jährliche Untersuchung der Prostata empfohlen.

Durch körperlichen Kontakt und Sex können ohne Schutz verschiedene Krankheiten übertragen werden. 

Die meisten Krankheiten sind mit der entsprechenden Behandlung heilbar, wobei die Früherkennung eine wichtige Rolle spielt. Unbehandelte Krankheiten (wie Hepatitis) können schwere Schäden verursachen. Einige Viruskrankheiten sind nicht heilbar. Am bekanntesten und folgenschwersten ist «Aids», eine Infektion mit dem HI-Virus. Nach einer Ansteckung mit dem Virus dauert es manchmal Jahre, bis Aids ausbricht, weshalb die Krankheit lange unentdeckt bleiben kann. 

Unter www.migesplus.ch können Sie viele nützliche Broschüren zum Thema Gesundheit gratis bestellen. Die Dokumente sind mehrsprachig.

Die meisten Personen sprechen nicht gerne darüber, aber es ist trotzdem eine Realität. Die Ursachen für sexuelle Probleme können medizinische oder emotionale/psychische Gründe sein. Männer wenden sich am besten an einen Urologen, Frauen an einen Frauenarzt. Männer und Frauen finden auch Gehör bei der Beratungsstelle Familienplanung.

Die Wahl des Verhütungsmittels ist abhängig von der Lebenssituation, der persönlichen Einstellung und vom gesundheitlichen Zustand der Frau, da viele Verhütungsmittel von der Frau eingenommen werden müssen. Es wird zwischen hormoneller und nichthormoneller Verhütung unterschieden. Lassen Sie sich von ihrem Arzt/Ihrer Ärztin beraten.

Achtung: Die Benutzung eines Kondoms ist der einzige (!) Weg, eine ungewollte Schwangerschaft UND Krankheiten zu verhindern.

Hat die Verhütung nicht funktioniert, so sollten Sie unverzüglich handeln. Eine Anleitung zum Vorgehen finden Sie hier oder kontaktieren Sie unverzüglich ihren Arzt/Ihr Ärztin oder die Beratungsstelle Familienplanung, Schwangerschaft und Sexualität. Diese Personen unterstehen der Schweigepflicht.

Ein Kind wird Ihr Leben sicher verändern. Sprechen Sie mit Ihrem Partner, wie Sie die neuen Aufgaben teilen werden. Es empfiehlt sich, mögliche Arbeits- und Betreuungsmodelle abzuwägen und mit den Betroffenen (Arbeitgeber, Betreuungsinstitutionen, Familienangehörige, etc.) zu prüfen, was für Sie möglich und wünschbar ist.

Die Einnahme von Folsäurepräparaten vor der Schwangerschaft zur Vorbeugung bestimmter kindlicher Fehlbildungen ist wichtig.

Unter www.swissmom.ch finden Sie vieles zu den Themen Kinderwunsch, Schwangerschaft, Geburt, Baby und Kind.

Väter, die sich gerne auf ihre Rolle vorbereiten möchten, finden mehr Informationen unter www.niudad.ch

Allgemeine Informationen zu rechtlichen und finanziellen Fragestellungen erhalten Sie bei der Beratungsstelle für Familienplanung, Schwangerschaft und Sexualität

Der Frauenarzt/ die Frauenärztin oder eine Hebamme leisten die Untersuchungen während der Schwangerschaft und geben Ihnen Auskünfte zur Vorbereitung der Geburt. Sie führen Kontrolluntersuchungen durch, um die Entwicklung des Kindes zu beobachten und mögliche Gefahren für Mutter und Kind zu erkennen.

An den Spitälern und bei einigen Hebammen gibt es Kurse zur Geburtsvorbereitung. Darin werden Sie als Eltern auf die Schwangerschaft, die Geburt und die neuen Aufgaben als Eltern vorbereitet.

Sie können im Spital oder in einem Geburtshaus gebären. Fragen Sie dazu Ihren Arzt/ Ihre Ärztin oder die Hebamme um Rat. 

Die Spitäler in der Region:
Spital Uznach
Spital Lachen
Spital Männedorf
Spital Wetzikon
Spital Zollikerberg
Es gibt ausserdem eine Liste der Geburtshäuser.

Die Grundversicherung der Krankenkasse bezahlt die Kosten der Geburt, Kontroll- und Ultraschalluntersuchungen. Erkundigen Sie sich im Voraus, welche Kosten im Spital und nach der Geburt übernommen werden.  

Vor der Geburt Ihres Kindes müssen Sie auch folgende Punkte klären:

  • Falls die Eltern nicht verheiratet sind, so muss das Kindsverhältnis – die rechtliche Vaterschaft – zwischen Kind und Vater durch einen Rechtsakt (Vaterschaftsanerkennung) geklärt werden. Dieser wird beim Zivilstandsamt vorgenommen.
  • Bereiten Sie die Dokumente vor, die man zur Registrierung der Geburt Ihres Kindes brauchen wird. Diese Dokumente bringt die Mutter beim Eintritt ins Spital/Geburtshaus mit.
  • Suchen Sie den passenden Vornamen für Ihr Kind aus. Im Spital erwartet man, dass Sie bei der Geburt den Vornamen schon wissen. Falls Sie zu Hause gebären, müssen Sie den Vornamen innerhalb von 3 Tagen nach der Geburt den Behörden mitteilen.
  • Versichern Sie Ihr Baby bereits vor seiner Geburt bei der Krankenkasse. Dadurch müssen Sie keinen Gesundheitsfragebogen ausfüllen und Ihr Kind kommt in den Genuss einer vorbehaltslosen Deckung.


Die Mutterschaftsversicherung ermöglicht erwerbstätigen Müttern nach der Geburt während 14 Wochen eine Lohnfortzahlung (rund 80%) des Lohns vor der Geburt (bis maximal 172 Franken pro Tag). Die Ferien werden nicht verkürzt, weil der Schwangerschaftsurlaub als Arbeitszeit gilt. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber. Mehr zum Mutterschutz finden Sie beim Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO). Bitte beachten Sie auch, dass Schutzmassnahmen am Arbeitsplatz zugunsten des ungeborenen Kindes notwendig sein können.
Falls Sie nach der Geburt arbeitstätig sein oder bleiben möchten, dann organisieren Sie frühzeitig die Betreuung Ihres Kindes und - falls erwünscht - melden Sie Ihr Kind für eine familienergänzende Kinderbetreuung an.

Hebammen, Stillberaterinnen, Geburtshäuser und Spitäler bieten auch nach der Geburt Unterstützungskurse für Mütter wie Rückbildungsgymnastik, Stillberatung etc. an. 

Klären Sie mit Ihrer Krankenkasse, welche Kosten von der Versicherung übernommen werden. Ergänzend finden Sie hier eine Liste der Ostschweizer Hebammen und die Webseite der Wochenbettbetreuung.ch

Die kostenlose Mütter- und Väterberatung bietet Eltern eine Vielzahl von Kursen an. Themen sind z.B. die Entwicklung oder die gesunde Ernährung der Kinder (Stillberatung). Sie hilft den Eltern, sich in der neuen Rolle zurechtzufinden und mit Problemen umzugehen. Die Mütter- und Väterberatung verfügt teilweise auch über Infobroschüren in anderen Sprachen. Sie ist Teil von Miges Balù und Anlaufstelle für Buchstart.
St. Gallerstrasse 1
8645 Jona
Tel.: 055 225 74 40
E-Mail: muevaebe(at)rj.sg.ch

Es kann sein, dass Sie und Ihr Partner sich Kinder wünschen, aber es klappt nicht mit der Schwangerschaft. Da verschiedene Faktoren die Ursache sein können, lohnt sich eine ärztliche Beratung oder ein Gang zur Beratungsstelle Familienplanung, Schwangerschaft und Sexualität.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auch unter: www.swissmom.ch

11.1 Informationen zum Körper und zur sexuellen Gesundheit
www.feelok.ch eine Webseite für Jugendliche

11.2 Informationen zum Thema Aids
www.aids.ch
Die wichtigsten Fragen und Antworten zu Aids online (Amtssprachen, Englisch).

11.3 Informationen zum Thema Verhütung
www.verhuetungsinfo.ch
Hier finden sie weiterführende Informationen zum Thema Verhütung.
www.lilli.ch
Junge Frauen und Männer können sich online über Sexualität informieren und Fragen stellen.

11.4 Informationen zum Thema Familienplanung und Baby 
Es gibt verschiedene Broschüren mit Informationen zur Geburtsvorbereitung, zum Beispiel von der Caritas-Fachstelle Integration in Albanisch, Türkisch, Tamil, Portugiesisch.

Der Ratgeber «Unser Baby» der Pro Juventute richtet sich an tamilisch, albanisch, türkisch, serbisch, kroatisch, portugiesisch, spanisch und englisch sprechende Eltern in der Schweiz. Er ist bei der Mütter- und Väterberatung erhältlich.

11.5 Mehrsprachige Informationen zu Notfällen

Bei Sexuelle Gesundheit Schweiz finden Sie mehrsprachige Erklärvideos zu sexuellen Notfällen wie ungewollte Schwangerschaft, Notfallverhütung, sexuell übertragbare Krankheiten, Belästigung / Diskriminierung, sexuelle Übergriffe, Zwangsheirat und Mädchenbeschneidung.

Mit gesunder Ernährung kann man sein Immunsystem stärken und wird dadurch weniger anfällig für Krankheiten. Eine ausgewogene Ernährung trägt zum allgemeinen Wohlbefinden bei. Gerade Kinder spüren, dass sich auch ihre Leistungsfähigkeit erhöht. Es lohnt sich also, ein paar Ernährungstipps zu beachten.

Den ganzen Tag ausreichend trinken: Wasser ist nach dem Sauerstoff das zweitwichtigste Element für Ihren Körper. Es unterstützt die Verdauung, Aufnahme und Ausscheidung der Nahrung und hilft Ihrem Körper, Giftstoffe auszuscheiden. Hahnenwasser ist in der Schweiz sauber, günstig und überall verfügbar. Stört einen der fehlende Eigengeschmack bei Wasser, so kann es durch eine Scheibe Zitrone verfeinert werden. Mineralwasser oder Früchte- und Kräutertees sind auch geeignet, sollten aber keinen Zucker enthalten. 

Täglich Gemüse und Früchte essen: Pro Tag sind 3 Portionen Gemüse sinnvoll, davon mindestens einmal roh. Zusätzlich sind 2 Portionen Früchte sehr gesund. Saisongerechte Früchte und Gemüse sind frischer, haben einen höheren Vitamingehalt und sind dadurch gesünder. So sorgen Sie ausserdem für Abwechslung und kaufen umweltfreundlich ein.

Weitere Informationen zu einer gesunden und abwechslungsreichen Ernährung finden Sie auf der Schweizer Ernährungsscheibe. Mehrsprachige Informationen auch bei Miges Plus.

Die gesunde und ausgewogene Zwischenverpflegung:
• Ist fettarm und ausgewogen
• Bevorzugt regionale und saisonale Angebote
• Wird hygienisch zubereitet
• Wird in einer umweltfreundlichen Verpackung mitgenommen
• Enthält möglichst wenig Zusatzstoffe (Farben etc. stehen im Verdacht, Allergien, Aggression und Hyperaktivität zu fördern).

Znüniblatt - Tipps für gesunde Znüni und Zvieri
Kinder im Gleichgewicht - gut, gesund und günstig essen

Regelmässige Bewegung ist ein wichtiger Bestandteil eines aktiven, gesunden Lebensstils jeden Alters. Sport und die richtigen Nährstoffe zusammen unterstützen die Fitness und den Muskelaufbau. Je mehr Muskeln Sie haben, desto mehr Kalorien werden verbrannt. Die richtigen Übungen helfen ausserdem, Stürze zu vermeiden und sich auch aktiv zu entspannen. Erwachsene sollten sich täglich mindestens 30 Minuten intensiver bewegen. Das heisst, Sie sollten etwas schneller atmen müssen, aber nicht unbedingt schwitzen.
Dazu eignen sich zum Beispiel Treppen steigen, Velo fahren oder im Garten arbeiten. 

Tipps für den aktiven Alltag:

  • Gehen Sie 1,5 km in 20 Minuten. 
  • Parkieren Sie Ihr Auto ein Stück vor Ihrem Ziel und laufen Sie den Rest.
  • Laufen Sie zum Bus oder noch besser, gehen Sie öfter zu Fuss.
  • Nehmen Sie die Treppe statt den Lift.
  • Lassen Sie Stress und Ärger nicht an sich heran – trainieren Sie Entspannung.

Eine gute Möglichkeit zur Bewegung bieten die so genannten Vita Parcours. Das sind 2-3 km lange Wege im Wald mit Gymnastikübungen. Alle können den Vita Parcours machen, egal ob Anfänger oder geübte Sportlerin.

Hier ein Tipp, der auch Ihren Kindern Spass machen kann: Radfahren, Schwimmen, sich draussen austoben und andere Bewegungsarten helfen ebenfalls dabei, dass Ihr Kind mit viel Spass gesund und fit bleibt. Auch Kinder sollten sich mindestens 1 Stunde pro Tag bewegen. Neben Spielen und Schulsport gibt es die Möglichkeit, in Vereinen Sport zu treiben oder in den Ferien ein Sportlager zu besuchen. Ideen und Tipps für Kinder, Jugendliche und Erwachsene liefert das Bundesamt für Sport.

Auch bei Migesplus  finden Sie mehrsprachige, nützliche Tipps.

Ein viel verwendetes Mass zur Beurteilung des Körpergewichts ist der so genannte Body Mass Index (BMI). Dieser berechnet sich wie folgt:
BMI = Körpergewicht in Kilogramm/(Körpergröße in Meter)2

Der 'Normal-BMI' liegt bei Frauen zwischen 19 und 24, bei Männern zwischen 20 und 25. Bei Männern und Frauen ab 65 Jahren gilt ein BMI zwischen 24 und 29 als normal! Der BMI hängt auch von anderen Faktoren abhängt, wie z.B. der Muskelmasse und der Gesamtkonstitution.

Eine positive Einstellung zum eigenen Körper ist Voraussetzung dafür, dass Massnahmen für eine ausgewogene Ernährung und ausreichende Bewegung bei Kindern und Jugendlichen helfen. Wer seinen Körper akzeptiert und schätzt und seine Bedürfnisse wahrnimmt, ist  motiviert, durch ausreichend Bewegung und ausgewogene Ernährung zu sich Sorge zu tragen. Ein gesundes Körpergewicht ist mehr als ein Body-Mass-Index (BMI) im Normalbereich. Nicht nur Über-, auch Untergewicht muss abgeklärt werden!

Überprüfen Sie Ihre Ernährungsgewohnheiten (siehe ausgewogene Ernährung). Manchmal helfen schon kleine Umstellungen. Lassen Sie sich vom Hausarzt oder Apotheker beraten. Oft liegen da auch Informationsbroschüren auf. Eventuell kann er/sie Ihnen eine Ernährungsberatung empfehlen. Erkundigen Sie sich auch, ob die Krankenkasse die Kosten dieser Beratung übernimmt.

Für die Ernährung von Säuglingen und Kleinkindern gibt es spezielle Beratungen, Kurse und Broschüren (Tipps für Eltern im Bereich Ernährung und Bewegung in div. Sprachen). 

Die kostenlose Mütter- und Väterberatung hilft Ihnen gerne weiter.

Weitere Infos finden Sie auch bei Kinder im Gleichgewicht

Das Bundesamt für Gesundheit empfiehlt verschiedene Impfungen, welche vor Infektionskrankheiten schützen.

Impfungen werden meistens durch Kinderärztinnen und Kinderärzte oder Hausärztinnen und Hausärzte durchgeführt. Sie erhalten einen Impfpass, worin alle Ihre Impfungen aufgeführt sind. Viele Impfungen müssen nach einer bestimmten Zeit wiederholt werden. Lassen Sie sich beraten oder informieren Sie sich unter www.healthytravel.ch. Für Auslandreisen können unter Umständen zusätzliche Impfungen ratsam oder zwingend sein. 

Das Bundesamt für Gesundheit publiziert auch aktuelle Informationen zur Gesundheit. Zu Corona, respektive Sars Covid-19 wurde eine eigene Webseite eingerichtet. Hier finden Sie auch mehrsprachige Informationen.

 

 

Menschen können nach verschiedenen Mitteln süchtig sein: zum Beispiel Alkohol, Nikotin (in Zigaretten) oder auch schmerzlindernde Medikamente, Schlaf- und Beruhigungsmittel und Drogen wie Cannabis, Kokain, Heroin.

Eine Sucht hat nicht nur Auswirkungen auf den Körper, sondern auch auf die Psyche und das soziale Umfeld, also auf Familienmitglieder und den Freundeskreis. Teilweise ist es für eine Person schwierig zu erkennen, ob sie selber süchtig ist oder ob es sich um eine harmlose Gewohnheit handelt. Da ist es besser, sich Hilfe ausserhalb der Familie zu holen: Viele Menschen haben zwar Hemmungen, diese Schwelle zu überschreiten, aber die  Fachpersonen auf der Beratungsstelle sind sich gewohnt, mit solchen Situationen umzugehen. Ausserdem unterstehen sie der Schweigepflicht.

Die Beratungen sind oftmals kostenlos. Adressen und Informationen erhalten Sie bei  Sucht Schweiz oder bei Ihrem Vertrauensarzt. 

Rat und Unterstützung bietet auch das Regionale Beratungszentrum Rapperswil-Jona

Alte Jonastrasse 24, 8640 Rapperswil
Tel.: 055 225 76 00
Fax: 055 225 76 09
E-Mail: rbz(at)rj.sg.ch

Weitere Informationen finden Sie auch bei www.zepra.info oder www.feelok.ch. Weitere Anlaufstellen sind der Verband Deutschschweizer Suchtfachleute und das Bundesamt für Gesundheit.

Bei einfachen Schnittverletzungen und Ähnlichem sollte der Hausarzt aufgesucht werden.
Als Notfall gelten Situationen, in denen eine Gefahr für den Körper und das Leben eines Patienten besteht. Im Mittelpunkt steht die Erste Hilfe. Dabei geht es um die Sicherstellung der wichtigen Körperfunktionen, nämlich das Bewusstsein, die Atmung und den Kreislauf.

Bei einem Notfall ist es wichtig, dass Sie ruhig und überlegt handeln. Bringen Sie sich ausser Gefahr und verschaffen Sie sich eine Übersicht über die Gefahrensituation. Sprechen Sie die Betroffenen an, sichern Sie die Unfallstelle und bewegen sie Verletzte nur, falls weitere Gefahren drohen. Rufen Sie die Rettungskräfte unter der Telefonnummer 144 und geben Sie ruhige, klare Antworten. Brechen Sie das Gespräch erst ab, nachdem Ihnen das Okay dafür gegeben wurde.

Falls Sie in den Bergen oder im Ausland sind, kann auch die Schweizerische Rettungsflugwacht, Rega unter 1414, helfen. Im Ausland entscheiden die Rega-Ärzte, wie und wann Sie in die Schweiz zurückgeführt werden. Aus dem Ausland, können Sie die Rega unter +41 333 333 333 erreichen.

Wer durch eine Gewalttat in seiner körperlichen, sexuellen oder psychischen Integrität unmittelbar beeinträchtigt worden ist, findet bei der Opferhilfe Rat und Unterstützung.

  • Allgemeiner Notruf 112
  • Sanitätsnotruf/Ambulanz 144 
  • Feuerwehr 118
  • Polizei 117
  • Die Dargebotene Hand 143 ist rund um die Uhr eine erste Anlaufstelle für Menschen in schwierigen Lebenslagen und für alltägliche Sorgen – unabhängig von Alter, kultureller oder konfessioneller Zugehörigkeit.
  • Der Kinder- und Jugendnotruf  unter der Gratisnummer 0800 43 77 77 ist eine Beratungsstelle für Kinder und Jugendliche, die sich in einer belastenden Situation oder einer Krise befinden.
  • Die Telefonhilfe für Kinder und Jugendliche 147 ist ein Beratungsangebot der Pro Juventute Schweiz
  • Die Elternberatung 071 243 78 78 ist ein Beratungsangebot für Eltern und Erziehende von Kindern im Alter von 0-6 Jahren aus dem Kanton St.Gallen.
  • Die Opferhilfe 071 227 11 00 bietet Rat und Unterstützung bei Gewalttaten mit körperlicher, psychischer oder sexueller Verletzung der Integrität
  • Der Toxikologischer Notfalldienst 145 gibt rund um die Uhr (24 Stunden) gratis ärztliche Auskunft bei Vergiftungsfällen und Vergiftungsverdacht. 
  • Die Rega Schweiz 1414 macht Rettungsflüge in der Schweiz und im Ausland +41 333 333 333

Wenn Sie Hilfe brauchen, wenden Sie sich in der Regel als erstes an einen Hausarzt oder Allgemeinmediziner. Im Telefonbuch finden Sie alle praktizierenden Ärzte der Stadt, meist nach Fachgebieten aufgelistet. Neben den Allgemeinmedizinern finden Sie auch Fachärzte, etwa Augenärzte, Hautärzte, Kinderärzte, etc.

Wenn Sie in eine neue Stadt ziehen, ist es ratsam, sich einen Hausarzt zu suchen. Er ist Ihr Vertrauensarzt: durch die regelmässigen Besuche kennt der Arzt Ihre Krankengeschichte. Falls notwendig, überweist er sie an einen Facharzt  oder ins Spital. Viele Krankenkassen gewähren einen Rabatt, wenn sie einen Hausarzt haben, den Sie zuerst konsultieren.

Bevor Sie den Arzt aufsuchen, melden Sie sich vorher telefonisch an. Ein Arztbesuch ist nicht nur bei akuten Schmerzen sinnvoll. Regelmässige Untersuchungen sind nützlich. Das gilt insbesondere bei Kleinkindern, bei der Zahnpflege und für die Vorsorge ab 35 Jahren.

Viele Medikamente sind rezeptpflichtig. Das bedeutet, dass Sie diese Medikamente nur kaufen können, wenn Sie von einer Ärztin oder einem Arzt verschrieben worden sind.
Jeder Arzt muss Ihre Informationen vertraulich behandeln. Eine Verletzung der Schweigepflicht ist strafbar. 

Im Normalfall suchen Sie sich einen Hausarzt (Allgemeinmediziner) und kontaktieren diesen bei Bedarf. In dringenden Fällen können Sie selbstverständlich zu einem Notfall-Arzt gehen (regionale Notfallnummer falls der Hausarzt nicht erreichbar ist: 0848144111) oder zur Permanence

Einige Krankenkassen betreiben eine telefonische Auskunftsstelle, welche Sie im Krankheitsfall berät. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Kasse, ob eine solche Linie besteht.

Ärzteverzeichnisse finden Sie unter www.local.ch.

Im Vorschulalter empfiehlt sich ein Besuch beim Kinderarzt oder Hausarzt. Dieser kann Sie auch über die empfohlenen Impfungen informieren und diese, auf Wunsch, vornehmen.
Für Schülerinnen und Schüler der Volksschule gibt es folgende Vorsorge:

  • Die Schulverwaltung informiert sie über Vorsorgekontrollen, welche Sie bei einem Vertrauensarzt auf der Liste vornehmen können. Die Kosten für diesen Schularzt-Dienst werden von der Gemeinde übernommen. 
  • Die Schulverwaltung informiert Sie ebenso über Vorsorgekontrollen, welche Sie bei einem Zahnarzt auf der Liste vornehmen können. Die Kosten für den Schulzahnarzt übernimmt die Gemeinde. In der Schweiz kommt auch der Zahnpflegedienst in den Klassen vorbei und zeigt den Kindern im Unterricht, wie man die Zähne sorgfältig putzt.
  • Bei schulischen, psychischen und erzieherischen Problemen Ihres Kindes kann, mit Ihrem Einverständnis, der Schulpsychologische Dienst beigezogen werden. Die Beratungen sind kostenlos.
Falls Sie nur kleine Beschwerden haben, können Sie sich in einer Drogerie oder Apotheke beraten lassen. Dort können Sie Medikamente erhalten, die nicht vom Arzt verschrieben werden müssen. Bei manchen Medikamenten müssen Sie vorher allerdings einen Arzt besucht haben, der das passende Medikament auswählt. Er schreibt dann dazu ein „Rezept“. Mit diesem Rezept können Sie in der Apotheke die entsprechenden Medikamente abholen.

Vorsicht Gefahr: Informieren Sie Apotheker, Drogisten und Ihren Arzt immer über Medikamente, die Sie bereits einnehmen (auch solche, die keine Rezept erfordern) und bekannte Allergien gegen Wirkstoffe!

Wenn Sie starke Beschwerden haben oder eine reguläre Untersuchung vornehmen müssen, gehen Sie am besten zuerst zu Ihrem Hausarzt. Sie können allenfalls auch direkt in die Praxis eines Spezialisten gehen, falls Sie genau wissen, woran Sie erkrankt sind.

Vorsicht Kostenfalle: Viele Krankenkassen verlangen, dass Sie vom Hausarzt zu einem Spezialisten überwiesen werden. Klären Sie das im Voraus mit Ihrer Krankenkasse ab. Sonst riskieren Sie, dass die Kosten nicht bezahlt werden!

Ins Spital (auch Krankenhaus) wird man in der Regel vom behandelnden Arzt überwiesen. Ausführliche Untersuchungen und Abklärungen, Beobachtungen, eine Operation oder Therapie können Gründe für die Einweisung in ein Spital sein. In dieser Einrichtung gibt es unterschiedliche ärztliche und pflegerische Hilfeleistungen.

In der Region Rapperswil-Jona ist das Spital Linth (0552854711) in Uznach für die medizinische (Notfall) Versorgung zuständig. Je nachdem, welche Krankenversicherung Sie abgeschlossen haben, stehen ihnen auch Spitäler anderer Kantone zur Verfügung. 

Beim Eintritt werden bei der Patientenanmeldung Informationen über Ihre Person und Krankenversicherung aufgenommen (Sie benötigen dafür die Karte Ihrer Krankenkasse, damit Sie alle nötigen Informationen angeben können).
Ein Spitalaufenthalt kann ambulant sein – das heisst Sie werden behandelt und gehen wieder nach Hause-, oder stationär – das heisst Sie müssen über Nacht im Spital bleiben.

Ob Sie während Ihres Spitalaufenthaltes in ein Einzel-, Zweibett- oder Mehrbettzimmer kommen, hängt von Ihrer Krankenversicherung ab. Ihr Arzt leitet die medizinisch relevanten Informationen direkt ans Krankenhaus weiter.

Wenn jemand über längere Zeit hinweg krank ist, gibt es die Möglichkeit, die Person zu Hause von Fachpersonen pflegen oder sie in einem Pflegeheim behandeln zu lassen.

Sie können beim Arzt und im Krankenhaus Einsicht in Ihre Krankenakte verlangen. Darin sind die wichtigsten Informationen und die Daten Ihrer Behandlungen dokumentiert. Das umfasst Untersuchungen, verwendete Geräte, Diagnosen, verordnete Medikamente und die Entwicklung der Krankheit. Auch der Verlauf von Operationen muss genau festgehalten werden.

Diese Informationen werden streng vertraulich behandelt. Das gilt auch gegenüber Angehörigen und anderen Ärzten, die nicht in die Behandlung einbezogen sind. Nur Sie selbst können den Arzt oder die Ärztin von dieser Schweigepflicht befreien.

Informationen über Ihre weiteren Rechte als Patient / Patientin erhalten Sie aus der Broschüre Beobachter

Patientenvereine und Selbsthilfeorganisationen organisieren oder beraten von bestimmten Krankheiten betroffene Personen oder ihre Angehörigen. Sie erlauben Ihnen, an Tagungen oder in Gruppentreffen Erfahrungen auszutauschen und Informationen über Forschungsergebnisse zu erhalten. Die Organisationen treten als "Stimme der Patienten" auf und verschaffen sich Gehör im Gesundheitswesen, in der Öffentlichkeit und in den Medien. Siehe auch www.patienten.ch

Die Drehscheibe der Stiftung RaJoVita ist in Rapperswil-Jona die zentrale Anlauf-, Beratungs- und Koordinationsstelle. Das Beratungsteam informiert Sie in Sachen Gesundheit und Alter über lokale Angebote, berät bei generellen Fragen oder hilft beim Anfordern von Dienstleistungen. Die Beratung ist unentgeltlich und vertraulich.

Eine Liste mit weiteren Beratungsangeboten finden sie auf der Stadtwebseite. Hier sind auch die Unterstützungs-  und Entlastungsdienste aufgeführt.

In der Rubrik 'Alter und Gesundheit' der Fachstelle Alter und Gesundheit der Stadt finden Sie ausserdem aktuelle Informationen zum Altersleitbild, zum Altersforum, zur Prävention und zu Bewegungs- und Sportangeboten. 

Einige Patienten benötigen im Anschluss an einen Spitalaufenthalt weiterhin Pflege. In der Schweiz gibt es dafür die Spitex (spital- und heimexterne Gesundheits- und Krankenpflege und Hilfe). Erkundigen Sie sich bei der Drehscheibe der RaJoVita-Stiftung www.rajovita.ch oder unter www.spitex.ch.

Eine Übersicht über weitere Unterstützungs- und Entlastungsangebote finden Sie in der Rubrik 'Gesundheit und Alter' auf der Stadtwebseite. 

Einige Anbieter ermöglichen eine Unterstützung oder Entlastung in der eigenen Wohnung. Zum Beispiel wenn eine Person nicht mehr in der Lage ist.

Wenn die Wohnverhältnisse zu gross oder zu unpraktisch sind oder die Sozialkontakte nicht mehr gepflegt werden können, macht ein Wechsel in eine kleinere Wohnung oder in ein Zimmer vielleicht Sinn.

Auf unseren Webseiten finden Sie eine Übersicht über verschiedene Wohnformen, je nach Selbständigkeit und Unterstützungsbedarf.

Wenn das Leben in den eigenen vier Wänden zur übermässigen Belastung wird, bietet die Tagesstätte (RaJoVita) Familien, welche ihre Angehörigen zu Hause pflegen und betreuen, tagsüber ein Entlastungsangebot an.
 
Ist eine intensive Betreuung auch nachts notwendig, so bietet sich der Umzug in eine Alterswohngemeinschaft oder ein Alters- oder Pflegezentrum an.  

Zur Gesundheit zählt auch das psychische und geistige Wohlbefinden. Es gibt immer wieder schwierige persönliche oder familiäre Situation im Leben. Manchmal reicht auch die Unterstützung im Familien- und Freundeskreis nicht aus und die Betroffenen bedürfen einer Hilfe durch Fachpersonen. Psychische Leiden müssen Ernst genommen werden und sind mit körperlichen Leiden vergleichbar.  

Fachliche Beratung und professionelle Unterstützung finden Sie bei Psychotherapeuten, Psychologen oder Psychiatern. Die Fachpersonen suchen gemeinsam mit den Patienten nach Wegen und Möglichkeiten die Situation zu verbessern. Alle Fachpersonen unterstehen der Schweigepflicht. Ihr Anliegen wird vertraulich behandelt.

In Notfällen ist für Rapperswil-Jona das Psychiatrie-Zentrum Linthgebiet zuständig. 

Untere Bahnhofstrasse 11
8640 Rapperswil
Telefon 058 178 76 11
E-Mail rapperswil@psych.ch

Es leistet, in Ergänzung zu den Ärzt/innen und Therapeut/innen, die ambulante Versorgung der psychisch kranken Menschen im Linthgebiet.  

Für Kinder gibt es eine kostenlose Begleitung beim Schulpsychologischen Dienst. Hier können sich Eltern melden, wenn Ihr Kind z.B. in seinem Umfeld Mobbing erlebt oder Schwierigkeiten in der Schule hat.

Unterstützung für Ihr Kind und in Ihrer Rolle als Eltern erhalten Sie auch beim Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst (KJPD)
Zürcherstrasse 1
8730 Uznach
Telefon 055 285 93 93
Fax 055 28593 99
uznach@kjpd-sg.ch

In acht Sprachen steht Ihnen beim Ostschweizer Forum für psychische Gesundheit der Film 'Trag Sorge zu Dir - für Dich und die Menschen um Dich herum' zur Verfügung.

Manchmal brauchen Menschen sofort einen Ratschlag, um eine Krisensituation zu bewältigen, oder sie wünschen eine anonyme Beratung. Die Dargebotenen Hand“ unter der Telefonnummer 143 bietet per Telefon, E-Mail oder Chat kostenlose Beratungen an. Sie ist rund um die Uhr eine erste Anlaufstelle für Menschen in schwierigen Lebenslagen und mit alltäglichen Sorgen – unabhängig von Alter, kultureller oder konfessioneller Zugehörigkeit.

Kinder und Jugendliche können sich Tag und Nacht unter der Gratisnummer 0800 43 77 77 an den Kinder- und Jugendnotruf des Kantons St.Gallen wenden.

Die Pro Juventute hat ausserdem einen Chat und die Telefonnummer 147 eingerichtet, welche ihnen im Notfall und für schwierige Fragen zur Verfügung steht.

Wenn Sie sich dauerhaft traurig oder betrübt fühlen, bietet das Bündnis gegen Depression Hilfe.

Achten Sie darauf, nur seriöse Angebote zu nutzen. Gute Online-Angebote, wo Sie Hilfe finden können, sind auch:

Sucht kann in verschiedenen Formen auftreten. Menschen können nach Drogen, Alkohol, Nikotin oder Medikamenten süchtig werden. Esssucht, Spielsucht oder ständiges Online-Sein dürfen ebenfalls nicht unterschätzt werden.

Bei der Suchtberatung suchen Sie gemeinsam mit Fachpersonen nach Lösungen. Sie werden darin unterstützt, Ihr Verhalten zu ändern und erhalten Hilfe beim Finden von Entzugs- und Therapieplätzen, falls nötig. Wichtig ist ebenfalls die Mobilisierung von eigenen Kräften und Fähigkeiten, die Ihnen helfen, Ihre Situation zu bewältigen.

Für Rapperswil-Jona ist das Regionale Beratungszentrum zuständig.
Alte Jonastrasse 24, 8640 Rapperswil
Tel.: 055 225 76 00
E-Mail: rbz(at)rj.sg.ch

Das Angebot ist freiwillig und kostenlos. Die Fachpersonen unterliegen der Schweigepflicht.

Bei Sucht Schweiz erhalten Sie Informationen und können Ihre Fragen direkt stellen.

Familienangehörige beizuziehen ist nicht immer ideal, insbesondere wenn Sie über sehr private Angelegenheiten sprechen möchten. Die richtige gegenseitige Verständigung ist sehr wichtig, damit Sie auch wirklich die nötige und richtige Behandlung beim Arzt, im Spital oder auf dem Sozialdienst erhalten. Unter www.integration-sg.ch > Verdi finden Sie interkulturelle Übersetzerinnen oder Übersetzer.

Einige grössere Krankenhäuser haben einen eigenen Übersetzungsdienst, denn sie sind verpflichtet, dass alle Patienten und Patientinnen gut Bescheid wissen. Fragen Sie also unbedingt nach, wenn Ihnen nicht automatisch jemand angeboten wird.

Hier finden Sie eine  Übersicht über die lokalen Vermittlungsstellen für interkulturelle Übersetzung: www.inter-pret.ch 

In Notfällen steht der Verständigungsnotfall zur Verfügung. Hier kann telefonisch eine Übersetzung angefordert werden. Das Angebot wird vom Bundesamt für Gesundheit unterstützt und ist kostenpflichtig.

Erste Hilfe bedeutet, dass man an einem Unfallort die richtigen ersten Schritte einleitet, um dem Verunfallten das Leben zu retten. Diese Regeln kann man in Nothilfekursen oder Nothelferkursen lernen. Für den Besuch eines Kurses erhält man eine Bestätigung.
Eine Adressübersicht der Anbieter dieser Kurse finden Sie unter www.samariter.ch.

In einem "Erste-Hilfe-Kurs" lernt man beispielsweise:

  • Einen Notfall richtig einzuschätzen;
  • Weitergehende Schäden für Betroffene und Helfende zu verhindern;
  • Richtig zu alarmieren;
  • Die lebensrettenden Sofortmassnahmen situationsgerecht einzusetzen.

In der Schweiz ist die Anmeldung bei einer Krankenkasse für alle Einwohnerinnen und Einwohner (ab 3 Monaten Aufenthalt) obligatorisch (also zwingend). Die Krankenkasse muss Sie in die Grundversicherung aufnehmen. Es gibt nur private Krankenkasse und die Höhe der Prämie hängt von der Wahl der Versicherungsleistungen und der Kasse ab. Informieren Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber oder in der Nachbarschaft.

Sie zahlen jeden Monat oder halbjährlich eine Prämie. Falls Sie einen Arzt aufsuchen oder in ein Spital gehen, werden diese Kosten von Ihrer Krankenkasse, je nach Höhe der Franchise (nicht gedeckter Grundbetrag) und nach Behandlung vollständig oder teilweise übernommen.

Nach Ihrem Arztbesuch erhalten Sie eine Rechnung, die Sie einzahlen. Das Original dieser Rechnung schicken Sie anschliessend an die Krankenkasse. Sie erhalten dann – sofern der Betrag die Franchise übersteigt – 90 Prozent davon auf zurückvergütet.
Tipp: Um finanzielle Engpässe zu vermeiden, schicken Sie der Krankenkasse die Rechnung sofort zu. Oft erhalten Sie die Kosten von der Krankenkasse zurückerstattet, bevor die Zahlungsfrist der Arztrechnung abgelaufen ist.

Die Spitalrechnung wird entweder Ihrer Krankenkasse, Ihrer Versicherung oder Ihnen nach Hause zugestellt. Das ist abhängig von Ihrer Versicherungsdeckung und Ihrer gewählten Zimmerkategorie im Spital.

Unter www.comparis.ch finden Sie ein Verzeichnis und einen Preisvergleich, die dabei helfen, eine Krankenkasse zu wählen. Jede Krankenkasse hat andere Preise für ihre Dienstleistungen. Die Mindestleistungen der Grundversicherung sind gesetzlich geregelt. Krankenkassen müssen Personen, die in der Schweiz leben, in die Grundversicherung aufnehmen, unabhängig von Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand. Hier finden Sie ein Verzeichnis der zugelassenen Krankenversicherer.

Darüber hinaus können Sie Zusatzleistungen wählen. Dafür müssen Sie allerdings pro Monat höhere Beträge (Prämien) bezahlen. Die Krankenkassen unterscheiden sich stark bei den Leistungen, die sie anbieten. Welche Zusatzleistungen und welche Prämien Sie wählen, entscheiden Sie selbst. Für die Zusatzversicherungen muss ein Antrag an die Kasse gestellt werden. Im Gegensatz zur Grundversicherung hat hier die Kasse auch die Möglichkeit, Ihnen die Versicherung zu verweigern, falls sie Ihr ‚Gesundheitsrisiko’ als ‚zu hoch’ einstufen sollte. Sind Sie chronisch krank, so wird Ihnen der Zugang zu Zusatzleistungen praktisch unmöglich!

Bei der Grundversicherung können Sie jeweils auf Mitte und Ende Jahr Änderungen vornehmen oder die Krankenkasse wechseln. Bei den Zusatzversicherungen gelten andere Regeln. Beachten Sie die Kündigungsfristen der Versicherungen. Falls Sie beim Abschliessen von solchen Verträgen wenig Erfahrung haben, lassen Sie sich am besten von einer Fachperson beraten oder studieren Sie die den Gesundheitswegweiser Schweiz.

Mehr Informationen zur Krankenversicherung finden Sie beim Bundesamt für Gesundheit.

Die Krankenkassen verlangen unterschiedlich hohe Beiträge für ihre Dienstleistungen. Die Prämie, die Sie monatlich oder halbjährlich zahlen, ist von folgenden Faktoren abhängig:

  • Der gewählten Krankenkasse: Die Krankenkassen stehen im Wettbewerb und haben unterschiedliche Prämien. Dies gilt sowohl für die Grundversicherung, deren Leistungen gesetzlich festgelegt sind, als auch für Zusatzversicherungen.
  • Ihrem Wohnort: Die Prämien sind je nach Kanton und Ort unterschiedlich. 
  • Dem Versicherungsmodell: Wer auf die freie Arztwahl verzichtet und z.B. immer zuerst zum Hausarzt geht oder sich telefonisch beraten lässt, bezahlt eine kleinere Prämie. 
  • Der gewählten Franchise: Das ist der Selbstbehalt, also den Betrag, den Sie zuerst selber an die Arztkosten zahlen müssen. Bei Kindern unter 18 Jahren gibt es keine obligatorische Franchise. Wenn Sie eine höhere Franchise wählen (also beim ersten Arztbesuch pro Jahr höhere Kosten selbst bezahlen), erhalten Sie eine tiefere Prämie. Bei gewissen Leistungen, z.B. Mutterschaft und Geburt, fällt für die üblichen Leistungen kein Selbstbehalt an. Diese Kosten werden von Anfang an voll von der Krankenkasse übernommen.
  • Ihrem Einkommen: Bei geringen Jahreseinkommen dürfen Sie eine Prämienverbilligung beantargen. Der Kanton übernimmt dann einen Teil der Kosten Ihrer Krankenkasse. Achtung! Es besteht eine Frist zur Einreichung des jährlichen Antrags für die Prämienverbilligung!

Alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind gegen Unfall versichert, wenn sie.

  • 8 Stunden oder mehr pro Woche bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind, sind sowohl gegen Berufsunfälle als auch gegen so genannte Nichtberufsunfälle (Unfälle auf dem Arbeitsweg und in der Freizeit) versichert.
  • weniger als 8 Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind, sind sie gegen Berufsunfälle sowie gegen Unfälle auf dem Arbeitsweg versichert. Für Unfälle in der Freizeit (z.B. im Haushalt) müssen Sie eine Unfallversicherung bei der Krankenkasse abschliessen.
  • beim offiziellen Amt arbeitslos gemeldet sind.

Nicht versichert sind nicht erwerbstätige Personen, z.B.

  • Hausfrauen und -männer
  • Kinder
  • Studentinnen und Studenten
  • Rentnerinnen und Rentner.

Diese Personen müssen eine Unfallversicherung bei der Krankenkasse abschliessen. Der Abschluss dieser Versicherung ist obligatorisch. Die Unfallversicherung übernimmt die Kosten für die ärztliche Behandlung nach einem Unfall. Ausserdem bezahlt sie bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit ein Taggeld (Lohnersatz) bzw. Rentenleistungen bei dauernder Erwerbsunfähigkeit und im Todesfall.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen den Unfall ihrem Arbeitgeber melden und erhalten die notwendigen Unterlagen.
Nicht erwerbstätige Personen sowie teilweise erwerbstätige Personen (bei Nichtberufsunfällen) müssen den Unfall ihrer Krankenkasse melden.

Mehr Informationen zur Unfallversicherung finden Sie beim Bundesamt für Gesundheit.

Achtung: Informieren Sie sich vor einer Reise ins Ausland, ob Ihre Unfallversicherung in diesem Land zum Tragen kommt!

Kinder

In der Infobroschüre Kinderbetreuung erhalten Sie eine Übersicht über alle Angebote in Rapperswil-Jona. Hier erfahren Sie etwas über:

Haben Sie weitere Fragen zur Kinderbetreuung in Rapperswil-Jona? Dann wenden Sie sich an die Leiterin des Fachbereichs Kind und Familie der Stadt Rapperswil-Jona.

In den Krabbelgruppen treffen sich Mütter und Väter und ihre Kinder bis 3 Jahre, um gemütlich beisammen zu sein und Gedanken und Erfahrungen auszutauschen.

Ganz unverbindlich können Sie das Familienkafi im Familienzentrum Schlüssel besuchen. Hier treffen Sie andere Eltern mit ihren Kindern oder können am Kindersingen teilnehmen.

Weitere Möglichkeiten, andere Eltern und ihre Kinder zu treffen, ergeben sich auf den zahlreichen Spielplätzen der Stadt.

Babies und kleine Kinder brauchen konstante, verlässliche Betreuungspersonen, damit sie sich gut entwickeln können. Sie wollen die Welt entdecken und vielfältig angeregt und gefördert werden. Nicht immer kann jemand von der Familie diese wichtige Aufgabe übernehmen.
In den Kinderkrippen und -horten werden die Kinder ganztags von fachlich ausgebildetem Personal betreut und gefördert. Sie nehmen die Mahlzeiten gemeinsam mit anderen Kindern ein. Die Eltern wählen, wie viele Tage oder Halbtage ihr Kind in die Kinderkrippe oder den Kinderhort gehen soll. Die Gruppen umfassen meist etwa 10 Kinder.

Der Verein Tagesfamilien Rapperswil-Jona hilft Ihnen bei der Suche nach einer Tagesmutter; er vermittelt und unterstützt die Tagesmütter. Das sind Frauen, die Ihr Kind ganztags, halbtags oder stundenweise betreuen. Die Verrechnung läuft über den Verein.

Babysitter betreuen Ihre Kinder gegen Geld für ein paar Stunden am Nachmittag oder am Abend. Meistens handelt es sich um Oberstufenschülerinnen, Lernende oder Studentinnen.

Falls Sie jemanden als Au pair oder Nanny beherbergen können und bereit sind, die dafür nötigen Gesuche einzureichen und einen Arbeitsvertrag abzuschliessen, besteht die Möglichkeit, eine junge Person aus dem Ausland oder einem anderen Landesteil der Schweiz für Ihre Kinder anzustellen. Diese jungen Menschen werden durch Sie gesucht.
www.profilia.ch

In der Spielgruppe werden die Kinder in ihrer Entwicklung gefördert und auf den Kindergarten vorbereitet. Sie lernen mit anderen Kindern zusammen zu sein, zu spielen, zu teilen, aufeinander zu achten, zu streiten und dann wieder Frieden zu schliessen. Falls Ihr Kind noch wenig (deutsch) spricht, so ist das eine gute Gelegenheit, seine Sprache zu verbessern.

Spielgruppen fördern Kinder ab 2½ Jahren im Spiel und ermöglichen ihnen wichtige Erfahrungen in einer konstanten Kindergruppe als Basis für eine gute Persönlichkeits- und Lernentwicklung. Mehr Informationen dazu finden Sie beim Dachverband der Spielgruppen.

Die Spielgruppen finden Sie in unserer Infobroschüre zum Betreuungsangebot in Rapperswil-Jona. Der Vorkindergarten ist sozusagen die Spielgruppe für etwas ältere Kinder. Hier werden Gruppen von 3- bis 4-jährigen Kindern von einer ausgebildeten Kindergärtnerin betreut. Das Angebot gleicht demjenigen einer Spielgruppe. Es gibt Unterricht im Kreis und freies Spiel. Fremdsprachige Kinder können hier schon erste Deutschkenntnisse erwerben.

Es gibt verschiedene Beratungsstellen, an die Sie sich wenden können. Alle Beratungsstellen unterstehen grundsätzlich der Schweigepflicht.

Der Schulpsychologische Dienst des Kantons St.Gallen hat Merkblätter entwickelt, die Ihnen als Eltern bei verschiedenen Themen weiterhelfen können.
Sollten Sie nicht ausreichend deutsch sprechen, so nehmen Sie jemanden zum Übersetzen mit. Übersetzer finden Sie unter www.integration-sg.ch.

Die Mütter- und Väterberatung steht Eltern mit Babies und Kleinkindern zur Verfügung.

St.Gallerstrasse 1
8645 Jona
055 225 74 40

Sie bekommen Antwort auf ihre Fragen zur Ernährung, Pflege, Betreuung und Erziehung ihres Kindes. Hier erhalten sie Hilfe, wenn Sie sich überfordert fühlen, weil ihr Kind häufig schreit oder unruhig ist. Sie erfahren auch, wie Sie Krankheiten und Unfällen vorbeugen können.

Im Regionalen Beratungszentrum Rapperswil-Jona
Alte Jonastrasse 24
8640 Rapperswil
055 225 76 00
rbz@rj.sg.ch

erhalten Eltern von Kindern aller Altersstufen kostenlos Auskunft bei Erziehungs-, Betreuungs- und Ernährungsfragen oder Problemen mit Drogen und Alkohol. Sie bekommen Hilfe, wenn das Zusammenleben zwischen Eltern und Kindern schwierig ist.

Der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst
Zürcherstrasse 1
8730 Uznach
055 285 93 93
uznach@kjpd-sg.ch

ist die Anlaufstelle bei emotionalen Schwierigkeiten, Wahrnehmungs-, Verhaltens- und Entwicklungsstörungen, Angstzuständen, Pubertätskrisen, Aggressivität, Zwängen, Suizidgefährdung, Essstörungen, etc. Er bietet Beratung und eine sozialpsychiatrische Begleitung. 

Der Elternnotruf leistet auf Wunsch anonyme Hilfe und Beratung zu jeder Tages- und Nachtzeit (24 Stunden).  Der Elternnotruf ist unter 0848 35 45 55 (Festnetztarif) erreichbar.

RaJoVita, Spitex bietet Hilfe und Pflege zu Hause auch für junge Familien, z.B. nach schweren Krankheiten, Unfällen und bei Komplikationen während der Schwangerschaft.
spitex@rajovita.ch; 055 222 01 22 (Tel. der Drehscheibe)

Der Entlastungsdienst ‚Kinderbetreuung zu Hause’ des Schweizerischen Roten Kreuzes (SRK) Kanton St.Gallen richtet sich an Eltern mit Kindern, welche die Betreuung infolge Krankheit, Unfall oder Überlastung nicht wahrnehmen können. Der Dienst bietet Unterstützung, wenn die Kinder krank sind und nicht betreut werden können.

Der Entlastungsdienst Linth vermittelt die Betreuung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit einer Beeinträchtigung, sowie betagter und dementer Menschen.

Weitere Informationen finden Sie auch unter www.familien.sg.ch.

Spielend die Sprache lernen
Je besser Kinder die Muttersprache sprechen, desto besser der Wortschatz und desto leichter lernen sie später die deutsche Sprache. Deshalb: Nehmen Sie sich Zeit, um mit Ihrem Kind in Ihrer Sprache zu sprechen. Siehe dazu auch: Sprich mit mir und hör mir zu. Plaudern Sie mit ihm, während Sie den Haushalt machen. Hören Sie zu, wenn es mit Ihnen spricht. Antworten Sie ihm. Gehen Sie mit ihm ins Freie – auf den Spielplatz, in den Wald, an einen See, in den Zoo - sprechen Sie mit ihm über das, was es da zu sehen gibt und helfen Sie ihm so, seinen Wortschatz zu erweitern. Schauen Sie mit ihm Bilderbücher an und erzählen Sie ihm Geschichten.
Hier finden Sie Vorlesetipps in 16 verschiedenen Sprachen: www.buchstart.ch.

Mehr Informationen zur Mehrsprachigkeit erhalten Sie auch beim Logopädischen Dienst Linthgebiet (mehrsprachige Infoblätter).

Wenn Ihr Kind 3 Jahre alt ist, erhalten Sie eine Einladung von der Schulverwaltung für einen Besuch des Kurses Sprachbrücke - Förderangebot für fremdsprachige Kinder und deren Mütter. Ein Jahr vor dem Kindergarten können Sie und Ihr Kind Deutsch lernen und erhalten viele Tipps für die frühe Förderung.
In den Spielgruppen hat Ihr Kind Gelegenheit, mit deutschsprachigen Kindern zusammen zu spielen. Freuen Sie sich mit ihm über die Wörter, die es auf Deutsch lernt. Das macht ihm Mut, weitere Wörter zu lernen. Spezielle Sprachförderung bietet auch der Vorkindergarten des Familienforums.

In der Frühen Kindheit lernt Ihr Kind unglaublich viel, was ihm sein ganzes Leben lang helfen wird. Kleine Kinder brauchen Sicherheit, Betreuung, Pflege, gesunde Ernährung, Bewegung, Kontakt mit anderen Kindern, genügend Schlaf, Geborgenheit und Liebe. Das sind Voraussetzungen dafür, dass sie sich gesund entwickeln und die Welt entdecken können. Ermuntern Sie Ihr Kind - dem Alter entsprechend - selbständig etwas zu machen, auch wenn es etwas länger dauert. Es hilft Kindern nicht, wenn man alles für sie erledigt.

Nehmen Sie sich Zeit für Ihr Kind. Sprechen Sie mit ihm, hören Sie ihm zu, erzählen Sie ihm eine Geschichte, schauen Sie mit ihm ein Bilderbuch an, spazieren Sie gemeinsam, gehen Sie auf einen Spielplatz, damit es mit anderen Kindern spielen und herumtollen kann.

Im Gespräch und beim Spielen lernen die Kinder sehr vieles, was wichtig ist für den späteren Schulerfolg: zuhören, sich ausdrücken, beobachten, sich orientieren, sich konzentrieren, selbstständig sein. Siehe dazu auch: Sprich mit mir und hör mir zu.

Falls ihr Kind rasch aufgibt, wenn ihm etwas nicht gelingt oder sehr häufig das Spiel wechselt, hilft es ihm, wenn Sie ihm Mut machen, es nochmals zu probieren. Damit fördern Sie seine Ausdauer und sein Konzentrationsvermögen. 

Eine Übersicht über Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche finden Sie auf unseren Webseiten.

Kinder wachsen rasch und entwickeln immer wieder neue Interessen. In Kleiderbörsen (Familienforum, katholische Kirche) und in Spielzeugbörsen gibt es für wenig Geld fast neuwertige Kleider und Spielsachen. In der Spielzeugbörse werden bereits gebrauchte, funktionstüchtige Spielsachen günstig angeboten. Sinnvoll kann es auch sein, wenn Kinder ihre Spielsachen mit Freundinnen und Freunden teilen können.

Günstige Fahrräder finden Sie beim Velomarkt des Werk- und Technologiezentrums Linthgebiet.
Im Internet bieten sich diverse Möglichkeiten, Kleider oder auch Ausrüstungen für Kleinkinder und Kinder für wenig Geld zu erwerben:

Spielsachen ausleihen können Sie in der Ludothek. Hier finden Sie eine grosse Auswahl für alle Altersstufen.

Kinder erfinden Spiele auch gerne selbst. Mit leeren Schachteln, Sand, Wasser, Holz, Blättern, Stoffen, Papier und Farben, Holzklötzen, Legos, Puppen und Stofftieren gestalten sie ihre eigene Welt. Sie lernen dabei physikalische Gesetze kennen und entwickeln ihre Intelligenz, ihr Konzentrationsvermögen und ihre Beobachtungsgabe.

Bilderbücher und Hörspiele können in der Stadtbibliothek ausgeliehen werden.

Wenn Sie Ihr Kind optimal, der Grösse und dem Alter angepasst im Auto sichern wollen, dann erfahren Sie dazu mehr auf der Webseite des TCS. Hier finden Sie Informationen zum richtigen Kindersitz in verschiedenen Sprachen.

Öffentlicher Verkehr

Das Netzwerk des öffentlichen Verkehrs ist in der Schweiz stark ausgebaut. Auf der Webseite der Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) können Sie Abfahrt und Zielort eingeben und Preisanfragen vornehmen. Sie können hier auch direkt ein Ticket kaufen.

Informationen zu den Stadtbussen in Rapperswil-Jona finden Sie auf unserer Webseite. 

Sehr nützlich ist das Halbtax-Abonnement der SBB ab 16 Jahren. Damit erhalten Sie die Fahrkarten der SBB zum halben Preis und viele andere Fahrkarten zu einem vergünstigten Tarif.

Wenn Sie mehrmals dieselbe Strecke bereisen, dann lohnt es sich eventuell eine Multi-Tageskarte zu kaufen. Reisen Sie häufig im lokalen, regionalen oder nationalen Bahn- und Busnetz (teilweise auch Schiff), dann sollten Sie den Kauf eines Monats- oder Jahresabonnements (Abos) erwägen. Reisen nach 9-Uhr sind oftmals etwas günstiger.

Kinder bis 6 Jahre fahren in allen öffentlichen Verkehrsmitteln gratis. Von 6 bis 16 Jahren bezahlen sie den halben Fahrpreis. Die Juniorkarte (Eltern) oder die Mitfahrkarte (alle Begleiter ab 16 Jahren) kostet 30 Franken pro Jahr. Die Kinder reisen damit kostenlos in Begleitung derjenigen Person, welche über diese Karte verfügt (personalisiert). Für 19 Franken erhalten Kinder eine Tageskarte auf dem ganzen Netz.

Jugendliche unter 25 Jahren haben die Möglichkeit, zusätzlich zum Halbtax-Abo das GA-Night zu kaufen. Somit können Sie zwischen 19 Uhr und 5 Uhr ohne Zusatzkosten in der 2. Klasse Zug fahren.

Auch Senioren profitieren von vergünstigten Angeboten.

Im Velomarkt WTL und auf Online-Tauschbörsen finden Sie Occasions-Velos zu günstigen Preisen. 

Seit 2012 sind Fahrräder nicht mehr vignettenpflichtig. Es ist deshalb wichtig, dass Sie sich für den Fall versichern, dass Sie mit Ihrem Fahrrad Schäden anrichten (Haftpflichtversicherung). Erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung.

Zur Vermeidung von Unfällen bitten wir Sie, die Verkehrsregeln zu beachten. Ausserdem empfehlen wir, beim Velofahren einen Helm zu tragen. Bei Unfällen werden so schwere Kopfverletzungen verringert oder gar vermieden.
Wer einen Velokurs besuchen möchte, findet ein grosses Angebot bei Pro Velo.

Mit einem ausländischen Führerschein dürfen Sie höchstens ein Jahr lang in der Schweiz Auto fahren. Deshalb ist es wichtig, dass Sie schon früh die nötigen Schritte unternehmen, um einen Schweizer Führerschein zu erhalten. Der Besitz des Schweizer Führerscheins ist oft auch wichtig, um eine Arbeitsstelle zu finden.

Wenn Sie aus einem Land stammen, welches ein Übereinkommen zur Anerkennung der Führerscheine mit der Schweiz abgeschlossen hat, dann brauchen Sie lediglich die notwendigen Dokumente einzureichen. Wie Sie dabei in ihrem Wohnkanton genau vorgehen, erfahren sie hier.

Wenn Sie aus einem Land stammen, welches kein Übereinkommen zur Anerkennung der Führerscheine mit der Schweiz abgeschlossen hat, dann müssen Sie in der Schweiz erneut eine Fahrprüfung absolvieren.

Um sich zur Fahrprüfung anmelden zu können, müssen Sie folgendes gemacht und abgeklärt haben:

  • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
  • Sie müssen eine bestimmte Anzahl Fahrschulstunden absolviert haben.
  • Sie müssen eine theoretische Prüfung bestehen, in der sie über die Verkehrsregeln Auskunft geben.
  • Sie müssen einen «Erste-Hilfe-Kurs» erfolgreich besucht haben.
  • Sie müssen einen Nachweis einholen, dass sie gut sehen. Dieser Nachweis muss von einem autorisierten Optiker ausgestellt sein.

Die Anmeldung erfolgt durch den Fahrlehrer, respektive eine Fahrschule. Weitere Informationen zum Autofahren lernen erhalten Sie hier.

Die Gegend von Rapperswil-Jona, respektive der Zürichsee kann attraktiv mit dem Schiff bereist werden. Die Schiffanlegestelle liegt in Rapperswil. Mehr Informationen dazu finden Sie bei der Zürichsee Schifffahrt und Gastro.

Ohne Arbeit

Haben Sie eine Bildung im Ausland genossen und suchen Arbeit in der Schweiz ? Möchten Sie sich in der Schweiz weiterbilden?  Würden Sie gerne verstehen, was ihre Kinder in der Schule lernen? 

Die lokalen Amtssprache im Kanton St. Gallen ist (Hoch-) Deutsch. Je nach Arbeit und Ausbildung wird ein anderes Sprachniveau verlangt. Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich informieren, welche Sprachkurse für Ihr Ziel nötig sind. Die Sprache zu erlernen hilft Ihnen, sich im Alltag besser zurecht zu finden und andere Menschen von Rapperswil-Jona  kennen zu lernen. Hier finden Sie eine Liste der Deutschkurse.

Der Weg zu einem Beruf kann in der Schweiz ganz anders aussehen als in Ihrem Herkunftsland. Falls Sie in Ihrem Herkunftsland eine Ausbildung abgeschlossen und/oder ein Diplom erworben haben, können Sie diese Zertifikate/Diplome prüfen lassen und erfahren, welchen „Wert“ sie in der Schweiz haben und ob Sie damit ihren Beruf ausüben dürfen/können. 

Manchmal ist es auch möglich einen Teil der Ausbildung anrechnen zu lassen und eine Weiterbildung zu machen, um das in der Schweiz nötige Diplom zu erwerben. Erkundigen Sie sich frühzeitig. Die dafür nötigen Adressen finden Sie unter Weiterbildung.

Offene Stellen finden Sie in online Portalen der Stellenbörsen, in Tageszeitungen (Stellenanzeiger) oder in Fachzeitschriften. Zeitungen können in Bibliotheken und Cafés gratis gelesen werden. Eine Übersicht über wichtige Stellenmärkte bietet auch der Kanton St.Gallen.

Bei der regionalen Arbeitsvermittlung melden lokale Firmen ihre freien Stellen. Hier finden Sie die Adresse der zuständigen RAV-Stelle. Beim RAV werden offene Stellen veröffentlicht und alle Stellensuchenden haben das Recht auf ein Beratungsgespräch. Mehr Infos dazu in der RAV-Broschüren.

Nutzen Sie die Gelegenheit, in der Schweiz Arbeitserfahrungen zu sammeln: zum Beispiel Kurs- und Programmangebote für Arbeitslose, Praktika oder aber eine Erstarbeit, für die Sie vielleicht zu gut ausgebildet sind. Möglicherweise bietet sich dadurch eine Einstiegsmöglichkeit für eine besser qualifizierte Arbeit in der gleichen Firma oder Sie erhalten ein gutes Arbeitszeugnis, mit dem Sie bei späteren Bewerbungen bessere Chancen haben!

Wichtiges Tipps zum Vorgehen finden Sie auch bei www.berufsberatung.ch. Da finden Sie auch mehrsprachige Infoblätter und Links zu Bildungsthemen.

Freiwilligenarbeit ist unentgeltlich und zeitlich befristet geleistete Arbeit. Über ein Drittel der erwachsenen Bevölkerung in der Schweiz engagiert sich freiwillig. Dazu gehören die Mitarbeit in karitativen, sozialen und kirchlichen Organisationen, aber auch das Engagement in Sport und Kultur, in Interessengemeinschaften und Umweltorganisationen. 

Freiwilligenarbeit kann eine gute Gelegenheit sein, Arbeitserfahrungen zu sammeln und Leute kennen zu lernen, die bei der Stellensuche weiterhelfen. Auf der Schweizer Jobbörse www.freiwilligenjob.ch werden Angebote und Nachfragen nach freiwilligen und ehrenamtlichen Arbeiten platziert. 

In der Zeitbörse Benevol St.Gallen wird Arbeit mit Zeit und nicht mit Geld bezahlt. Jede Tätigkeit ist gleichwertig. Sie bieten Ihre Dienste an und profitieren von den Leistungen anderer. Ein Beziehungsnetz entsteht.  Es besteht eine Regionalgruppe in Rapperswil-Jona.

Das Dossier freiwillig engagiert ist das Nachweisinstrument, um Freiwilligenarbeit sichtbar zu machen. Vorgesetzte und Verantwortliche der Freiwilligenarbeit können Ihnen einen Kompetenznachweis für den geleisteten Einsatz ausstellen.

Auch freiwillig geleistete Arbeit qualifiziert! Freiwilligenarbeit mobilisiert zusätzliche persönliche Ressourcen, ermöglicht zahlreiche Lernerfahrungen und fördert neue Fähigkeiten.

Für die Arbeitssuche ist wichtig, welchen Aufenthaltsausweis Sie haben: je nach Ausweis muss ein Arbeitgeber, der eine Arbeitsbewilligung für Sie beantragen will, zuerst beweisen, dass er für diese Stelle keine andere Person finden konnte.

Es gibt in der Schweiz haben Arbeitnehmende aus EU-/EFTA-Staaten einen einfachen Zutritt zum Arbeitsmarkt (Norwegen und Island gehören zur EFTA). Das verdanken sie dem Personenfreizügigkeitsabkommen der Schweiz mit der EU. Die Qualifikation, also der Grad der Ausbildung, ist weniger zentral. Für Personen aus allen anderen Staaten ("Drittstaaten") gibt es nur Zulassungen, wenn sie als dringend benötigte und gut qualifizierte Arbeitskräfte gelten. Weitere Informationen  und die Voraussetzungen für eine Bewilligung finden sich auf der Website des Staatssekretariats für Migration

Erwerbstätigkeit im Asylbereich: Asylsuchende N bedürfen einer Bewilligung für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Die Erwerbstätigkeit anerkannter Flüchtlinge (Ausweis B), vorläufig aufgenommener Flüchtlinge und vorläufig aufgenommener Personen (Ausweis F) setzt lediglich eine Meldung an das Amt für Wirtschaft und Arbeit unter Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen voraus. 

Die Stellenmeldepflicht ist bei der Anstellung von Flü-B / VA-F wie Asyl N auf jeden Fall einzuhalten.

Mehr Informationen zur Erwerbstätigkeit mit Schutzstatus S finden Sie beim kantonalen Amt für Wirtschaft und Arbeit.

Begleitbrief: Er erklärt, warum Sie sich genau für diese Stelle interessieren und warum Sie sich dafür eignen.
Lebenslauf: Informationen über Ausbildungen, Berufserfahrungen, Weiterbildungen und Sprachkenntnisse. Allenfalls hilft Ihnen der Lebenslaufgenerator beim Erstellen Ihres Lebenslaufs (CV).

Weitere Informationen: Aktuelles Foto, Kopien der Arbeitszeugnisse (falls verlangt; bei umfangreichen Bewerbungsmappen ist ein Inhaltsverzeichnis von Vorteil), Kopien der Diplome und Fachausweise, Referenzliste

Bei www.arbeit.swiss (Bewerbungstipps) finden Sie gute Tipps für alle Berufsgruppen.

Bei einer elektronischen Bewerbung sollten Sie das gesamte Bewerbungsdossier (die Zeugnisse und Diplome müssen Sie einscannen) in ein "Pdf"-Format umwandeln und per E-Mail oder mittels Eingabeformular einreichen. 

Das heisst, dass Sie Ihre Bewerbung an eine Firma senden, obwohl keine Stelle ausgeschrieben ist. Man nennt das heute auch „Initiativ-Bewerbung“.
Erklären Sie, warum Sie sich für die Firma interessieren und schicken Sie Ihr Schreiben an die/den Personalverantwortlichen. Siehe auch Spontanbewerbung.

Vorbereitung
Sich vorstellen heisst, einen möglichen Vertragspartner und dessen Arbeitsangebot kennen zu lernen und sich selbst, sowie seine Kompetenzen und Ressourcen zu präsentieren. 

Ganz wichtig: Mobiltelefon ausschalten – schon vor dem Gespräch!

Kleidung
Ziehen Sie sich so «normal» wie möglich an, so wie es der Arbeitsbranche entspricht. Sauber und gepflegt kann man in unterschiedlichen Kleidungen wirken. Wichtig ist auch, dass Sie sich in der Kleidung wohl fühlen.

Gespräch

Vorstellungsgespräche laufen sehr unterschiedlich ab, aber Sie können sich vorbereiten.

Was will mein Gesprächspartner/ meine Gesprächspartnerin von mir wissen?

  • Besuchte Schulen, Berufserfahrungen
  • Besonderheiten im Lebenslauf (abgebrochene Ausbildungen, Pausen, etc.)
  • Gründe für die Stellenwechsel
  • Besondere Fähigkeiten, die für die ausgeschrieben Stelle von Interesse sind
  • Berufliche Ziele, Interessen und geplante Weiterbildungen
  • Besondere Leistungen und Erfolge an der letzten Stelle
  • Teamfähigkeit
  • Ihre Erwartungen an die neue Stelle, Vorgesetzte und MitarbeiterInnen

Was würde ich gerne wissen?

Folgende Informationen dürfen nur erfragt werden, wenn sie für die Stelle sehr wichtig sind:

  • Vereinszugehörigkeiten und politische Überzeugungen (Interessenskonflikt)
  • Religion (bei einer Anstellung in einer religiösen Institution)
  • Zivilstand und Familiensituation (Eignung)
  • mögliche oder geplante Schwangerschaft bei Frauen (Sicherheit)

Auch auf dem Internet finden Sie gute Tipps unter www.arbeit.swiss

Sie können bei der Regionalen Arbeitsvermittlung (RAV) Rapperswil-Jona nachfragen:
Neue Jonastrasse 59
8640 Rapperswil
Tel.: 058 229 76 56
Konsultieren Sie auch die Broschüren.

Wenn Sie nicht sicher sind, was sie suchen sollen, kann Ihnen die 
Berufs- Studien- und Laufbahnberatung See-Gaster helfen.
Bahnhofstrasse 18
8730 Uznach
Tel./Fax: 055 229 05 40 / 055 229 05 41

Sie können in der Beratung mit einer Fachperson berufliche Möglichkeiten besprechen oder  Ihren Weg zu einer passenden Arbeit oder Ausbildung planen.

Überlegen Sie sich, aus welchen Gründen Sie mit Ihrem Arbeitsplatz nicht zufrieden sind. Verhalten Sie sich weiterhin korrekt und suchen Sie nach einer Möglichkeit, das Anliegen mit ihrem Vorgesetzten/ihrer Vorgesetzten anzusprechen. Fragen Sie Ihre Kollegen und Kolleginnen nach Tipps, die Ihnen weiterhelfen können. Machen Sie sich Notizen über einzelne Vorgänge und sorgen sie dafür, dass Sie Zeugen haben (Arbeitskollegen oder -kolleginnen).

Sie können bei einer Rechtsberatung, bei Gewerkschaften oder Hilfswerken Erkundigungen einholen. Manchmal kann es auch hilfreich sein, interkulturelle Vermittlerinnen und Vermittler beizuziehen. Bei Fragen aus dem Arbeitsvertragsrecht können Sie sich beim Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) beraten lassen.

Bei Arbeitskonflikten können Sie sich zudem an eine Schlichtungsstelle wenden. Eine Übersicht finden Sie unter: Arbeitskonflikte - Kontaktstellen

Schule

Die meisten Schülerinnen und Schüler (95%) in der Schweiz absolvieren die obligatorische Schule (inkl. Kindergarten) in der öffentlichen Schule ihrer Wohngemeinde. 5% besuchen eine Privatschule.

Die öffentliche Schule, Volksschule genannt, erfüllt eine wichtige Integrationsfunktion: Kinder mit sozial, sprachlich und kulturell unterschiedlichem Hintergrund besuchen die gleiche Schule. Die Volksschule ist kostenlos.

Die Schulen werden von den Kantonen verantwortet. Die Gemeinden organisieren den Schulbetrieb. Hier finden Sie weitere Informationen zum Schulsystem in der Schweiz.
Alle Kinder müssen 11 Jahre lang zur Schule gehen. Darin eingeschlossen sind zwei Jahre Kindergarten. Je nach Kanton oder zum Teil auch je nach Gemeinde sind die 9 Jahre Schule anders aufgeteilt. Unterschiedlich ist auch, was für Schultypen angeboten und wie sie genannt werden.

In Rapperswil-Jona wird hochdeutsch unterrichtet. Dem Sprachenlernen kommt in der Schweiz traditionsgemäss eine wichtige Rolle zu. Während der obligatorischen Schulzeit erhalten alle Schülerinnen und Schüler Unterricht in mindestens zwei anderen Sprachen: ab der 5. Klasse französisch und ab der 3. Klasse englisch.
Hier finden Sie eine Übersicht über die kantonalen Schulsysteme.

Hier finden Sie eine Kurzinformation zur Volksschule in verschiedenen Sprachen.

Die Volksschule umfasst die Schultypen Kindergarten, Primarschule sowie die Oberstufe, welche ihrerseits in Realschule und Sekundarschule aufgeteilt ist. Die Kinder treten im fünften Altersjahr in den Kindergarten ein. Die Schulpflicht besteht bis zum Ende der dritten Oberstufe und dauert inklusive Kindergarten in der Regel elf Jahre.

Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Webseite der Schule.

Darüber hinaus gibt es weitere Angebote der Schule.

Der Kindergarten ist Teil der Volksschule. Im Kanton St. Gallen ist der Besuch des Kindergartens obligatorisch. Er dauert zwei Jahre.

Durch Spiele und Lektionen werden die Kinder unterstützt, Fähigkeiten zu erwerben, die für die Schule und das spätere Leben wichtig sind. Sie lernen zum Beispiel:

  • zuhören und sich ausdrücken;
  • längere Zeit an einer Arbeit oder an einem Spiel bleiben;
  • sich konzentrieren;
  • selbstständig planen und Entscheide treffen;
  • sich mit anderen Kindern und Erwachsenen zurechtfinden;
  • gemeinsame Regeln respektieren.

Mit diesen Fähigkeiten haben Kinder gute Chancen, in der Schule erfolgreich zu sein.
Für Kinder, die noch nicht deutsch können, werden im Kindergarten von ausgebildeten DaZ-Lehrpersonen Deutschlektionen angeboten (DaZ = Deutsch als Zweitsprache).

Ihr Kind ist auf dem Einwohneramt registriert. Sie erhalten rechtzeitig von der Schulverwaltung die Aufforderung zur Anmeldung. Besuchen Sie als Vorbereitung den Elternabend für alle zukünftigen Kindergarten-Eltern. Die Informationen dazu erhalten Sie ebenfalls von der Schulverwaltung.

Manche Kinder sind offener für Neues, andere schüchterner. Es hilft allen Kindern, wenn sie spüren, dass die Eltern sich über das freuen, was sie lernen. Interessieren Sie sich deshalb für die Aktivitäten im Kindergarten. 

Es ist gut, wenn Kinder auch zu Hause Papier und Farbstifte, eine abgerundete Schere, Leim, Puzzles, Spiele, Puppen oder Stofftiere haben. Lassen Sie Ihr Kind selbstständig etwas basteln und zeichnen. So lernen Kinder mit Schere und Leim umzugehen und kreativ zu sein. Selber erfundene Spiele oder Konzentrationsspiele wie zum Beispiel das Memory oder Puzzles fördern die Kinder mehr als Computerspiele. Beim Spielen lernen Kinder Ausdauer, Geduld und auch damit umzugehen, dass man beim Spiel verlieren kann.

Im Kindergarten begegnen Kinder einer Welt, die sich von derjenigen zu Hause unterscheidet. Manchmal sind die Kinder unsicher, ob sie sich wirklich auf diese neue Welt einlassen dürfen und ob ihre Eltern damit einverstanden sind. Wenn Ihr Kind spürt, dass Sie sich für den Kindergarten interessieren und sich darüber freuen, was es dort lernt, dann kann es auch selber offen sein und vom Kindergarten profitieren. Durch Besuche im Kindergarten und Gespräche mit der Kindergärtnerin zeigen Sie dem Kind, dass beide Welten miteinander kommunizieren und zusammenarbeiten.

Kinder, die sich in ihrer Muttersprache gut ausdrücken können und viele Wörter kennen, lernen die deutsche Sprache leichter. Deshalb ist es wichtig, dass Sie mit den Kindern in Ihrer Muttersprache sprechen. Im Alltag gibt unzählige Möglichkeiten mit dem Sohn oder der Tochter zu sprechen und zuzuhören. Wenn Sie gleichzeitig auch Freude über deutsche Wörter zeigen, die das Kind aus dem Kindergarten mitbringt, dann ist das eine gute Unterstützung.

Mütter und Väter, die am Arbeitsplatz, im Gespräch mit Nachbarn oder in einem Kurs die deutsche Sprache lernen, helfen damit gleichzeitig auch den Kindern auf ihrem Weg durch den Kindergarten und die Schule.
Eine Übersicht über die Deutschkurse finden Sie auf der Webseite der Stadt. Mehr Informationen erhalten Sie beim Fachbereich Integration.

Hier finden Sie die Stadtbibliothek (Buch- und Filmverleih), sowie die Ludothek (Spielwarenverleih).

Die Schule Rapperswil-Jona bietet allen Kindern im Kindergarten und in der Primarschule ergänzend zum Unterricht von 6.30 Uhr bis 18.00 Uhr eine professionelle Betreuung an. Dazu gehören das Morgenmodul, das Mittagsmodul und zwei Nachmittagsmodule. Schulfreie Tage können separat gebucht werden. In den Ferien wird von 6.30 Uhr bis 18.00 Uhr eine Ferienbetreuung angeboten. Die Kosten sind abhängig vom Einkommen der Eltern.

In der Mittagspause der Schule können Jugendliche der Oberstufe das kostenlose Angebot der Kinder- und Jugendarbeit Stadt Rapperswil-Jona - Offener Mittag / Offenes Haus nutzen und da gemeinsam mit ihren Freunden essen. Die Mahlzeiten bringen die Jugendlichen selber mit. Es besteht eine Aufsicht, aber keine eigentliche Betreuung. 

Private Angebote

Kinderhort:  Die Kosten für die Betreuung im Hort sind abhängig vom Einkommen der Eltern und müssen von diesen getragen werden.

Tagesfamilie: Die Kosten für die Betreuung in einer Tagesfamilie sind abhängig vom Einkommen der Eltern und müssen von diesen getragen werden. 

Sprechen Sie mit der Kindergärtnerin oder der Lehrperson. Es ist wichtig, dass sie informiert ist. So können Sie zusammen eine Lösung suchen (Kinderarzt, Psychologe, Heilpädagogin). Falls nötig, nehmen Sie jemanden zum Übersetzen mit. Wenn Sie sich mit der Kindergärtnerin nicht einigen können, sprechen Sie mit dem/der Schulleiter/in.
Wenn die Kindergärtnerin / Lehrperson bemerkt, dass ein Kind Probleme hat, sucht sie ihrerseits den Kontakt mit den Eltern und bespricht mit ihnen, wie man dem Kind helfen könnte. Vielleicht sucht sie auch Rat bei der zuständigen Heilpädagogin.
Wenn das Kind krank ist, muss die Lehrperson informiert werden. Rufen Sie vor dem Beginn des Unterrichts im Kindergarten oder in der Schule an. Manche Lehrpersonen geben auch ihre Privatnummer bekannt. Am Sonntag rufen Sie besser nur im Notfall an. Viele möchten auch einmal einen freien Tag.
Ja, die Teilnahme an Schulreisen und Ausflügen, an Sporttagen, Skitagen, Klassenlagern, Projektwochen und ähnlichem ist obligatorisch. Diese Aktivitäten gehören zum Schulunterricht und fördern das Lernen. Es ist auch wichtig für die Beziehungen der Kinder untereinander. Wenn Sie genauere Informationen wünschen, sprechen Sie mit der Lehrperson.
Auf spezielle Anforderungen in Sachen Ernährung kann Rücksicht genommen werden. Die Mädchen und Knaben sind in separaten Schlafräumen untergebracht.
Bei einer Abklärung wird Ihr Kind von einer spezialisierten Fachperson untersucht. Sie prüft, woher die Schwierigkeiten kommen und welche Unterstützung nötig ist.
Der Schulpsychologische Dienst (SPD) berät Lehrpersonen und Eltern, wenn ein Kind in der Schule Schwierigkeiten hat. Manche Kinder haben schlechte Noten und sind überfordert. Andere sind unterfordert und langweilen sich in der Schule. Wieder andere können sich schlecht konzentrieren oder sind unruhig im Unterricht. Oder ein Kind geht wegen der Schulkollegen nicht gern zur Schule.

Die Schulpsychologin oder der Schulpsychologe führt Gespräche mit dem Kind und den Eltern. Er /sie kann für die Abklärungen auch Tests verwenden. Aufgrund der Resultate werden Vorschläge erarbeitet, wie dem Kind am besten geholfen werden kann.

Die Schulpsychologin oder der Schulpsychologe kann geeignete Unterstützungsmassnahmen oder auch die Versetzung in einen anderen Schultypus vorschlagen. Manchmal berät er/sie auch einfach die Lehrpersonen und die Eltern, wie sie das Kind besser unterstützen und fördern können.
Wenn nötig werden auch Dolmetscher eingesetzt.

In den Kleinklassen hat es weniger Kinder pro Klasse als in den Regelklassen. Die Lehrpersonen, die in den Kleinklassen unterrichten, verfügen über eine zusätzliche Ausbildung (Heilpädagogen HFH). Ihr Kind erhält damit die Chance, Lern – oder Konzentrationsschwächen und andere Beeinträchtigungen gezielt anzugehen und nicht sein Leben lang mit Nachteilen zu kämpfen.

Die Lehrperson schlägt vor, welchem Schultypus Ihr Kind zugewiesen wird. Dabei wird sowohl auf seine Noten wie auf sein Verhalten in der Schule geachtet (Interesse, Fleiss, Selbstständigkeit im Lernen, Verlässlichkeit). In einem gemeinsamen Gespräch mit den Eltern wird der Vorschlag besprochen.
Wenn Sie mit dem Vorschlag nicht einverstanden sind, können Sie das der Lehrperson mitteilen. Der Entscheid wird durch die Schulverwaltung gefällt. Die Eltern können gegen diesen Entscheid Rekurs einlegen.

Der Kanton St. Gallen hat einen einheitlichen Lehrplan. Sie können mit Ihrer Lehrperson darüber sprechen, sie wird Ihnen diesen gerne unterbreiten.

Der Besuch des Unterrichtes in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) ist freiwillig. Er wird aber sehr empfohlen. Die Note wird in Rapperswil-Jona ins Zeugnis eingetragen.

In der Musikschule werden verschiedene Instrumente gelehrt und Gesang unterrichtet. Auf dieser mehrsprachigen Seite erfahren Sie mehr über Musikschulen allgemein. Und bei der städtischen Musikschule können Sie sich danach erkundigen, ob das von Ihnen gewünschte Instrument gelehrt wird.

Im Kindergarten, in der Basisstufe, in der Einführungsklasse, in der 1. Klasse und im 1. Semester der 2. Klasse gibt es statt Noten ein Elterngespräch pro Jahr.

Ab dem 2. Semester der 2. Klasse gibt es Noten von 1 bis 6, um die Leistung der Kinder zu beurteilen. Die Noten bedeuten:
1 = sehr schwach
2 = schwach
3 = ungenügend
4 = genügend
5 = gut
6 = sehr gut
Im Zeugnis können auch halbe Noten stehen, zum Beispiel 4,5 oder 5,5. Jedes Kind bekommt zweimal im Jahr ein Zeugnis (vor den Sportferien und vor den Sommerferien). Das Zeugnis muss mit der Unterschrift der Eltern in die Schule zurückgebracht werden.

Kinder, die noch Mühe im Deutsch haben, besuchen den Unterricht Deutsch als Zweitsprache. Dieser Zusatzunterricht ist kostenlos und wird während der Unterrichtszeit angeboten. In der Regel wird er während drei bis vier Jahren besucht. In besonderen Fällen ist eine Verlängerung möglich.

Der Besuch der «Kurse in heimatlicher Sprache und Kultur» ist freiwillig. Je besser ein Kind seine Muttersprache spricht, desto einfacher fällt ihm das Erlernen der deutschen Sprache. Informationen zu den HSK-Lehrpersonen erhalten Sie bei Ihrer Botschaft oder Ihrem Konsulat. Oder bei den entsprechenden Kulturvereinen.

In Rapperswil-Jona können die Kinder an zwei frei gewählten Halbtagen im Jahr für hohe religiöse oder kulturelle Feiertage vom Schulbesuch befreit werden. Der Antrag auf einen schulfreien Tag ist an die Lehrperson zu richten. Diese Tage werden auch «Joker-Halbtage» genannt. Alle Schulkinder besitzen gesamthaft zwei Joker-Halbtage pro Schuljahr. Längere Absenzen bedingen ein Gesuch an die Schulleitung.

Das Wichtigste ist Ihr Interesse für die Schule und das Gelernte. Fragen Sie deshalb so oft wie möglich: «Wie ist es heute in der Schule gegangen?» Oder: «Was habt ihr gemacht?» Nehmen Sie sich die Zeit zum Zuhören.
Das Merkblatt des Schulpsychologischen Dienstes ist mehrsprachig und enthält die meisten Infos, die hier nachfolgen.
Vor allem bei wichtigen Gesprächen mit den Lehrpersonen ist es sinnvoll, dass ein Übersetzer oder eine Übersetzerin dabei ist (zum Teil nennt man sie auch "interkulturelle Vermittlerin oder interkultureller Vermittler"). Es ist nicht gut, wenn das Kind selber oder ein älteres Geschwister für Sie übersetzt.

Wenn sich ihr Kind in der Schule nicht wohl fühlt, sprechen Sie zuerst mit der Lehrperson. Findet sich keine Lösung, können Sie sich an die Schulleitung wenden. Hilfe und Beratung erhalten sie auch bei der Schulsozialarbeit oder beim Schulpsychologischen Dienst.

Erkundigen Sie sich bei der Lehrperson, wo die grössten Schwierigkeiten liegen. Wenn Ihr Kind Mühe mit dem Schulstoff hat und schlechte Noten erzielt, können Sie es bei der Hausaufgabenhilfe anmelden. Informationen über wo, wann und die Kosten können Sie bei den Lehrpersonen holen. Es gibt auch viele private Nachhilfe-Angebote. Manche sind aber sehr teuer.
Es ist nicht gut, wenn das Aufgabenmachen zu einem grossen täglichen Kampf wird! Dem Kind verleidet das Lernen, wenn es keine Erfolge verbuchen kann. Das hat nicht mit der Intelligenz zu tun, sondern mit seiner seelischen Reife.
Erkundigen Sie sich, ob es von Vereinen oder Organisationen kostengünstige Projekte gibt, die von ausgebildeten Lehrpersonen betreut werden. Vielleicht kann Ihr Kind die Hausaufgaben auch zusammen mit einem Mitschüler oder einer Mitschülerin machen. Gemeinsames Lernen macht oft mehr Spass.
Wenn Kinder besondere Schwierigkeiten haben, zum Beispiel beim Sprechen, Bewegen oder Lernen, erhalten sie oft eine kostenlose Unterstützung (Logopädie, Legasthenie, Bewegungsförderung, heilpädagogischer Förderunterricht). Je früher dem Kind geholfen wird, desto einfacher können die Probleme vollständig oder teilweise behoben werden. Damit geben Sie Ihrem Kind die Chance, nicht sein Leben lang mit diesen Problemen zu kämpfen.
Bevor die Kinder unterstützt werden können, ist eine Abklärung bei einer spezialisierten Fachstelle notwendig.

Suchen Sie zunächst das Gespräch mit der Lehrperson. Falls nötig, nehmen Sie einen Übersetzer oder eine Übersetzerin mit. Wenn das Gespräch nichts bringt, können Sie sich an die Schulleitung wenden.
Hilfe und Beratung bekommen Sie auch bei der Schulsozialarbeit der beim Schulpsychologischen Dienst.

Ja, die Schulen sind verpflichtet, alle Kinder aufzunehmen, unabhängig von ihrer Aufenthaltsbewilligung.

Wenden Sie sich für genaue Informationen an eine spezialisierte Beratungsstelle, zB.die Beratungsstelle für Sans-Papiers in Zürich: www.sans-papiers.ch
Melden Sie sich bei der Schulverwaltung der Stadt Rapperswil-Jona (siehe Behörde). 
Als Eltern werden Sie von der Lehrperson über die Leistungen und das Verhalten Ihres Kindes in der Schule informiert. Sie dürfen Schulbesuche machen. Melden Sie sich vorgängig bei der Lehrperson an. Bei allen Verfügungen des Schulrats (Bsp. Klasseneinteilung, Promotion, etc.) besteht ein Rekursrecht. Dieses wird jeweils explizit auf der jeweiligen Verfügung erwähnt.
Einige Schuleinheiten verfügen über einen Elternrat. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Lehrperson oder der Schulleitung.
Die Eltern sind verpflichtet, dass ihre Kinder pünktlich zur Schule gehen und dass sie zuhause einen ruhigen Platz für die Hausaufgaben haben. Es ist wichtig, dass Kinder die Hausaufgaben machen. Kontrollieren Sie wenn nötig, ob die Hausaufgaben gemacht sind, und helfen Sie Ihrem Kind bei den Hausaufgaben, wenn Sie können. Sie müssen auch darauf achten, dass die Kinder genügend schlafen und am Morgen vor der Schule frühstücken. Wenn die Kinder krank sind, müssen Sie die Lehrperson informieren.

Es ist wichtig, dass Sie Kontakt zur Lehrperson halten und dass sie an Elternveranstaltungen in der Schule teilnehmen.

Wenn Ihre Kinder schulpflichtig werden, ändert sich auch das Familienbudget. Hier ein passender Link dazu: www.budgetberatung.ch/

Bei Schulden oder wenn das Budget nicht für die Familie ausreicht, erhalten Sie beim Regionalen Beratungszentrum Rapperswil-Jona Unterstützung. Das Angebot ist kostenlos.

Wohnen

Rapperswil-Jona ist Energiestadt. 2009 hat Rapperswil-Jona den european energy award erhalten. Hier erhalten Sie Tipps, wie Sie Energie sparen können.  

In grossen Einkaufszentren und in den Stadtzentren oder an den Verkaufsstellen finden Sie Läden und Möglichkeiten, Kleider, Elektrogeräte und Weiteres reparieren zu lassen. Nutzen Sie dafür das Stichwort 'repair service' in Ihrer Suchmaschine. 

Kaufen Sie möglichst überlegt, um wenig Abfall zu produzieren, nutzen Sie Verkaufs- oder Tauschplattformen, um gute Ware weiterzugeben. Abfalltrennung und Recycling helfen ausserdem, Material nochmals zu gebrauchen. 

Auf dem Entsorgungskalender der Stadt erfahren Sie, wann welches Material in Ihrem Quartier abgeholt wird. Gläser, Flaschen, Konservendosen, Alu-Dosen, Papier, Karton sowie Textilien, Essensresten etc. sollten Sie separat sammeln und vom Restmüll getrennt am Sammeltermin bereitstellen. Sie können sich auch für die Erinnerungs-Mail anmelden.

Auch weitere Arten von Abfall können oder müssen getrennt entsorgt werden. Überlegen Sie, ob Ihr intaktes Material allenfalls noch von anderen gebraucht werden könnte und bringen Sie es zu Brockenstuben, Brockenhäusern oder verkaufen Sie es auf einer Online-Plattform.

Getränkeflaschen aus PET und Milchflaschen aus Plastik sollten Sie separat sammeln. Sie gehören zurück zu den Verkaufsstellen.

Kaffeekapseln von Nespresso können Sie bei der Sammelstelle im Manor im Untergeschoss oder im Entsorgungspark im Engelhölzli entsorgen.

Eine Übersicht der Abfallsammelstellen finden Sie auf unseren Webseiten. 

Falls Ihnen der Weg zur Recyclingstelle zu aufwendig ist, bieten sich private Entsorgungsdienste an. Wieder verwertbare Abfälle wie Glas, Alu und PET werden abgeholt und ins Recycling gebracht. Diesen Service gibt es im Abonnement mit wöchentlicher oder monatlicher Abholung.

Viel Abfall gibt auch das tägliche Kochen. Viele dieser Abfälle können Sie kompostieren:

  • Rüstabfälle (von Obst und Gemüse),
  • Alle Essensresten
  • Verdorbene Früchte und Gemüse,
  • Tee und Kaffee (mit Beutel, aber ohne Verpackung),
  • Zerkleinerte Eierschalen,
  • Schnittblumen und Topfpflanzen,
  • Alte Blumenerde.

Einige Wohnsiedlungen haben einen Kompost oder eine Tonne für Grünabfuhr. Falls nicht, gibt es in Rapperswil-Jona die öffentliche Grünabfuhr

Wussten Sie, dass Zigaretten die Umwelt sehr stark belasten? Dass ein Zigarettenstummel erst nach rund 10 - 15 Jahren verrottet? Eine Zigarette 40 Liter Trinkwasser verseucht? Pro Stummel bis zu sechs Milligramm Nikotin in das Regenwasser gelangen? Bitte nutzen Sie Aschenbecher.

Am besten ist es, gleich beim Kauf darauf zu achten, ob das Produkt auch ohne Gift erhältlich ist oder ob sich andere Produkte eignen. 

Sonderabfälle müssen zwingend richtig entsorgt werden.

Alte Kleider gehören in die Kleidersammlung, falls sie nicht kaputt sind. Sowohl alte Kleider wie alte intakte Möbel können auch in manchen Second-Hand-Läden  oder Brockenhäusern (Brockenstube, Brockishop) abgegeben werden. Hier finden Sie manch witziges und seltenes Stück zu vernünftigen Preisen.
Das Familienforum www.familienforum-rj.ch, die reformierte und die katholische Kirche Rapperswil-Jona veranstalten im Frühjahr und im Herbst Kinderkleiderbörsen. In diesen Second-Hand-Basaren können Sie gut erhaltene Kleider für Babies, Kinder und Jugendliche, sowie Spielsachen, Bücher, Sportartikel, Kinderwagen und Zubehör kaufen und verkaufen.
Kaputte Möbel können Sie zur wöchentlichen Entsorgung an den Sammelpunkten bereitstellen. Dieses Sperrgut müssen Sie aber mit Abfallmarken bekleben, die Sie im Stadthaus Rapperswil-Jona erhalten.

In der Stadt Rapperswil-Jona finden zweimal im Jahr Flohmärkte statt und je einmal jährlich eine Velobörse und ein Velomarkt.
Ihr altes Velo können Sie aber auch zum Werk- und Technologiezentrum Linthgebiet WTL bringen. Damit unterstützen Sie das Projekt „Velos für Afrika“. Hier werden von Arbeitslosen Fahrräder für den Versand in vier afrikanische Länder und für den Wiederverkauf in der Region aufbereitet. Werk- und Technologiezentrum Linthgebiet WTL, Schachenstrasse 82, 8645 Jona, www.wtl.ch

Brillen können Sie im Fachhandel wieder zurückgeben oder für karitative Zwecke spenden.

Alte Handys (Mobiltelefone/Natel) gehören nicht in den Abfall, denn sie enthalten nicht nur viele wieder verwertbare Edelmetalle sondern auch umweltbelastende Materialien. Ihr altes Handy können Sie zurück an den Fachhandel geben oder in diversen Internetforen versteigern bzw. verkaufen oder an Schweizer Sammelaktionen abgeben wie z.B. am nationalen Aktionstag «Wahre Werte“ www.umweltschutz.ch.

Alte Bücher können Sie in der Brockenstube, Schönbodenstrasse 3, Rapperswil oder im Antiquariatsbuchhandel in der Altstadt Rapperswil verkaufen. Aber auch in Tausch- und Handelsforen im Internet gibt es Möglichkeiten alte Bücher sinnvoll weiterzugeben.
Bücher können auch im Rotary-Buchshop für einen karitativen Zweck abgegeben werden.

Altes Kinderspielzeug können Sie in der Brockenstube, Schönbodenstrasse 3, Rapperswil verkaufen. Das Familienforum Rapperswil-Jona, sowie die katholische Kirche veranstalten jährlich Börsen, an denen Sie auch diverse Artikel für Babies, Kinder und Jugendliche verkaufen können.

Das Entsorgen von Abfall ist nirgendwo gratis, sondern wird mit Steuern bezahlt. Wie in den meisten Städten gilt auch in Rapperswil-Jona das ‚Verursacherprinzip’. Damit werden diejenigen belohnt, die wie Sie Abfälle separat sammeln und an den richtigen Orten entsorgen. Je mehr Abfall Sie in den normalen Kehrichtsack werfen, umso teurer kommt es. Deshalb gibt es in Rapperswil-Jona verschieden grosse und teure Abfallsäcke.
Die fest geschnürrten Abfallsäcke stellen Sie bitte an den jeweilligen Sammelpunkten am Abholtag bereit (siehe Entsorgungsplan) oder werfen sie in die Müllcontainer Ihres Wohnhauses.
Die obligatorischen Abfallsäcke in Rapperswil-Jona sind bunt. Das Monogramm von Rapperswil-Jona RJ verziert in sieben Farben die weissen Müllsäcke. Nur mit diesen Einheits-Abfallsäcken wird Müll abgeholt.
Verkaufsstellen für offizielle Abfallsäcke sind die meisten Supermärkte, die Post und der Detailhandel.

Abfallmarken brauchen Sie für Sperrgut wie z.B. Matratzen, Möbel, Teppiche. Diese erhalten Sie im Stadthaus Rapperswil-Jona.
Obwohl die städtischen Abfallsäcke so schön bunt sind, stört doch der Anblick von Abfall generell. Vor allem Abfall wie z.B. Karton oder Papier wird bei Regen nass oder vom Wind verweht, was das Einsammeln am nächsten Tag erschwert.
In Rapperswil-Jona gibt es Füchse, Katzen, Marder und Krähen, die in der Nacht nach Essbarem suchen. Diese Tiere schlitzen einen Sack im Nu auf und plündern den Inhalt. Das gibt eine riesige Sauerei. Falls Ihr Haus also keinen Abfallcontainer besitzt, stellen Sie bitte die Säcke (frühestens am Vorabend ab 18:00) oder noch besser am Abfuhrtag spätestens um 7:00 bereit. Die Nachbarn werden Ihnen dankbar sein.
Als Hundebesitzer müssen Sie den Kot Ihres Hundes auflesen und mittels Kotsäcken in den speziellen Robidogs, Abfallkübel für Hundekot, die sich an bestimmten Stellen befinden, entsorgen. Diese Robidogs befinden sich an den meist frequentierten, da schönsten Plätzen für’ s Gassigehen mit ihrem Hund!
Zu einer einladenden Stadt gehören auch ansprechende, saubere öffentliche Räume und Anlagen. Sie selber können zu einem abfallfreien attraktiven Erscheinungsbild der Stadt Rapperswil-Jona und der schönen Umgebung am See und im Wald und damit auch Ihrem Wohlbefinden als EinwohnerIn der Stadt Rapperswil-Jona beitragen.
Entsorgen Sie bitte Ihren Abfall, wenn Sie unterwegs sind, in den zahlreich vorhandenen Abfallkübeln und Glascontainern.

Bundesamt für Umwelt
Interessensgemeinschaft Saubere Umwelt
Kehrrichtverwertung Zürcher Oberland in Hinwil
Werk- und Technologiezentrum Linthgebiet

Ausführliche Informationsseite zu den Themen Abfall und Recycling. Enthält viele Merkblätter und Adressen, hat aber auch einen etwas technischen Charakter.

Offizielle Seite des Bundesamtes für Umwelt. Enthält alle entsprechenden Gesetze und Verordnungen. Gibt Auskunft über viele Aspekte des Umweltschutzes.

Praktischer Umweltschutz PUSCH ist eine Stiftung, die auch Gemeinden berät. Zu den verschiedenen Abfall-Arten gibt es 15 lesenswerte Merkblätter zum downloaden. Mit einem Aktionstag fördert PUSCH in den Gemeinden das Bewusstsein rund um das Thema Abfall.

Das Kompostforum Schweiz setzt sich als Fachverband für die Verwertung von Grüngut ein.

Das Bundesamt für Wohnungswesen informiert in 19 Sprachen über das Wohnen in der Schweiz.

Auf den Internetseiten www.homegate.ch und www.comparis.ch lassen sich Wohnungen nach Regionen, Mietzins oder anderen Kriterien suchen. Sie können ausserdem nach Listen von Baugenossenschaften und Immobilienverwaltungen forschen. Die preisgünstigen Mietwohnungen finden Sie bei Baugenossenschaften (BG). Einige verlangen eine Beteiligung durch Anteilscheine.

  • Anmeldeformular: Verlangen Sie bei möglichst vielen Baugenossenschaften und Verwaltungen ein Anmeldeformular.
  • Nachfragen: Melden Sie sich immer wieder bei den Verwaltungen und Baugenossenschaften, nachdem Sie Ihre Anmeldung eingereicht haben. 
  • Tagespresse: Lesen Sie den Immobilienteil möglichst vieler Zeitungen. Auf Wohnungsinserate sollten Sie sehr schnell reagieren.
  • Inserate im Einkaufszentrum: Benutzen Sie Gratis-Inserate-Tafeln von Einkaufszentren, Migros, Coop, Quartierläden.
  • Bekanntenkreis: Informieren Sie Ihren Freundeskreis und Ihre Verwandtschaft über die Wohnungssuche. Nutzen Sie auch Ihr Umfeld am Arbeitsplatz.

 

Erkundigen Sie sich nach den lokalen Gepflogenheiten. Meistens ist keine eingehende Bewerbung notwendig, sondern Sie erhalten die Möglichkeit, ein Formular auszufüllen. Mit zunehmender Wohnungsknappheit, anerbietet sich allenfalls untenstehendes Vorgehen:

  • Bewerbungsdossier: Stellen Sie Ihr persönliches Bewerbungsdossier zusammen. Dazu gehören Kopien der Niederlassungsausweise (bei Schweizerinnen und Schweizern), Kopien der Ausländerausweise, Kopien der Betreibungsauszüge (beim Betreibungsamt des Wohnortes erhältlich), Kopien der Lohnabrechnung oder Arbeitslosengeld-Abrechnung, IV-/AHV-Verfügung oder eine schriftliche Mietzinsgarantie.
  • Bewerbungsbrief: In diesem Brief stellen Sie sich kurz vor. Dazu gehören die Personalien (Name, Vorname, Alter, Nationalität, Wohnadresse, Anzahl Kinder, Arbeitsgeber). Schildern den Grund der Wohnungssuche und Ihre Wohnwünsche (Grösse der Wohnung und maximale Höhe des Mietzinses). Falls Sie ein Haustier haben, erwähnen Sie dies ebenfalls.
  • Wohngemeinschaften (WG): Es besteht die Möglichkeit eine Wohnung in einer WG zu mieten und dies auch in der Bewerbung aufzuführen. Es ist darauf zu achten die künftigen WG Beteiligten in einer kurzen Personenbeschreibung (wie oben) aufzuführen. 

Bei einer kleineren WG unterzeichnen alle Bewohner den Mietvertrag und haften solidarisch für die ganze Wohnung. Bei einer grösseren WG sind es meist 2 - 3 Vertragsnehmer und die übrigen Personen wohnen in einer Art Untervermietung.

Personenwechsel in der Wohnung oder WG müssen zwingend dem Vermieter und der Einwohnerkontrolle innert Frist gemeldet werden.

  • Hauswartung: Falls Sie an der Hauswartung Ihres neuen Wohnorts interessiert sind, vermerken Sie dies in einem Zusatz im Bewerbungsschreiben.
Kündigen Sie Ihre Wohnung nicht, bevor Sie nicht im Besitze eines neuen, gültigen Mietvertrages sind (vgl. Kapitel 11).

Beim Abwägen helfen folgende Kriterien

  • wirtschaftliche Verhältnisse (Finanzen, Einkommen)
  • persönliche Bedürfnisse (Lage, Komfort)
  • räumliche Bedürfnisse (Familie, Haustiere, Fahrzeuge)
  • zeitliche Bedürfnisse (vorübergehend, länger oder dauerhaft)

 

In der Schweiz leben zwei von drei Personen in einer Mietwohnung und nicht im eigenen Haus. Als Mieter oder Mieterin ‚leihen’ Sie eine Wohnung vom Vermieter und bezahlen für diese Wohnung einen monatlichen Preis (Miete/Mietzins). Der Mieter kauft keine Wohnung, sondern bewohnt sie für eine bestimmte Zeit. Ihm gehört dieser Wohnraum während der Zeit, in der er Miete bezahlt. Alle Mietobjekte, dazu gehören auch Wände, Böden, Türen, etc. haben eine gewisse Lebensdauer. Für diese Lebensdauer bezahlen sie Miete. Ein „einfacher" Spannteppich zum Beispiel hat eine Lebensdauer von 10 Jahren. Dann ist er amortisiert und durch Ihre Miete abbezahlt. Im Mietzins inbegriffen sind Keller- evtl. Estrichabteil, Veloraum und Treppenhaus. Eventuell auf die eigene (Strom-)Rechnung gehen Waschküchen- und Trockenraumbenutzung.

Viele Vermieter beauftragen eine Liegenschaftsverwaltung, damit diese in ihrem Auftrag alles mit den Mietern regelt. In diesem Fall ist die Liegenschaftsverwaltung die Kontaktstelle für die Mieter.

Mieter und Vermieter schliessen einen schriftlichen Mietvertrag ab. Mit der Unterschrift verpflichten sich beide Seiten, die darin getroffenen Abmachungen zu respektieren.

Bauliche Veränderungen an der Wohnung dürfen – mit einigen Ausnahmen - nur in Absprache mit dem Vermieter ausgeführt werden. In jedem Fall kann aber verlangt werden, dass beim Auszug wieder der ursprüngliche Zustand hergestellt wird. Der Mietvertrag muss aufbewahrt werden.

Die Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrages und enthält Regeln, welche das friedliche und ordentliche Zusammenleben innerhalb des Hauses gewährleisten sollen. Darin stehen zum Beispiel Regeln betreffend Nachtruhe, Waschküche, Ordnung im Treppenhaus, Haustiere und anderes mehr.
Zu beachten ist ebenfalls das Polizeireglement von Rapperswil-Jona, welches der Hausordnung vorgeht.

Vorteile:
Unabhängigkeit
Evtl. steuerlicher Vorteil

Nachteile:
Grosser finanzieller Aufwand
Grosser administrativer Aufwand
Örtliche Gebundenheit
Eigenverantwortung bei Reparaturen
Evtl. problematischer Wiederverkauf

Wohneigentum wird wie folgt unterschieden:

  • Eigentumswohnung, Penthouse, Loft, etc. in Mehrfamilien-Objekt (Neubau oder bestehend)
  • Einfamilienhaus freistehend (Neubau oder bestehend)
  • Reihenhaus (Neubau oder bestehend)
  • Liegenschaft (z.B. Villa oder Bauernhaus mit Umschwung; bestehend)

Beim Kauf von Wohneigentum stehen die finanziellen Verhältnisse des Erwerbers im Vordergrund. Zu beachten ist diesbezüglich, dass mindestens 20% aus eigenen Mitteln bestritten werden muss. Die restlichen Mittel werden mit einer Hypothek einer Bank oder Pensionskasse oder evtl. mit einem Darlehen aus dem Bekanntenkreis erworben. Die zinsliche Belastung inkl. Nebenkosten sollte nicht höher als ein Drittel des Einkommens betragen.

Bei der Vorreservierung von Wohneigentum wird eine Anzahlung von 5 - 10% der Bau- oder Kaufsumme fällig.

Beim Einzug werden die Wohnung oder das Eigenheim gemeinsam kontrolliert. Grosse und kleine Schäden müssen in einem Eintrittsprotokoll genau festgehalten und der Zeitpunkt der Instandstellung festgehalten werden. Das Protokoll ist in doppelter Ausfertigung zu erstellen und muss bis zum Auszug aus der Wohnung aufbewahrt werden. Es dient dem Mieter auch als Beweisstück, dass gewisse Schäden nicht während seiner Zeit entstanden sind.

Später auftretende Mängel können bis 15 Tage nach dem Einzugstermin geltend gemacht werden und sind dem Vermieter innert Frist schriftlich mitzuteilen.

Das Depot (respektive die Kaution) dient dem Vermieter als Sicherheit für allfällige vom Mieter verursachte Schäden in der Wohnung. Es beträgt maximal drei Monatsmieten. Die Zahlung erfolgt auf ein Mietkautionskonto und lautet auf den Namen des Mieters (Deklaration im Steuerformular).

Üblicherweise wird das Depot nach dem Auszug aus der Wohnung zurückerstattet. Der Vermieter darf jedoch bis zu einem Jahr nach dem Auszug des Mieters das Depot zurückbehalten, wegen den versteckten Mängeln. Auch kann der Vermieter böswillig seine Unterschrift nicht geben. Antworten auf Fragen betreffend Kaution finden Sie beim Beobachter.

Neben dem monatlichen Mietzins, der im Mietvertrag vereinbart wurde, muss noch mit folgenden zusätzlichen Kosten gerechnet werden:

  • Nebenkosten (z.B. Heizung, Wasser, Hauswart, Kabelfernsehen), welche im Vertrag «akonto», das heisst als Anzahlung, festgehalten sind. Diese Kosten werden individuell abgerechnet.
  • Für den Strom, der privat in der Wohnung verbraucht wird, stellt das Elektrizitätswerk monatlich eine Rechnung.
  • Für das Gas erfolgt ebenfalls eine separate Rechnung, falls Sie in Ihrer Wohnung mit Gas kochen.
  • Telefonanschlüsse und Kabelfernsehen werden separat verrechnet.

Der Mietzins einer Wohnung variert je nach Lage, Grösse, Stockwerk und Ausstattung. Dieser kann knapp unter 1000.-- bis mehrere tausend Franken pro Monat betragen.

  • Die Wohnungsmiete sollte 25 - 30% des Einkommens nicht überschreiten. Es ist wichtig abzuklären, welche Nebenkosten zum vereinbarten Mietzins hinzukommen.
  • Bei einem Wohnungswechsel können zusätzliche Kosten entstehen, sei es durch Schäden oder Mängel, die Sie verursacht haben. Eine normale Abnutzung (abhängig von der Lebensdauer der Gegenstände) kann nicht in Rechnung gestellt werden. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist zu empfehlen.
  • Fachliche Beratung durch den Mieterverband: der Mieterverband ist gegen Bezahlung bei Ihrer Wohnungsabgabe oder -annahme dabei und schreibt Ihnen das Protokoll.
Der Vermieter darf den Mietzins erhöhen, muss aber ein offizielles Formular verwenden, klare Gründe angeben und mit den entsprechenden Zahlen belegen. Als solche Gründe können Renovationen, Umbauten oder allgemeine, wertvermehrende Investitionen genannt werden. Wenn der Mieter mit der Mietzinserhöhung nicht einverstanden ist, hat er 30 Tage Zeit, in schriftlicher Form, dagegen anzukämpfen (vgl. Kapitel 14).

Wenn die Nationalbank den Referenzzinssatz senkt kann der Mieter beim Vermieter ein Begehren um Senkung des Mietzinses stellen. Ob sich dies für Sie lohnt können Sie mit folgendem Link errechnen:
www.mieterverband.ch/smv_mz_berechnung.0.html

Beim Auszug wird die Wohnung vom Mieter und vom Vermieter genau kontrolliert. Grossen Wert wird auf die Reinigung einer abzugebenden Wohnung gelegt. Wie die Wohnung zu hinterlassen ist, ist im Mietvertrag erwähnt oder wird spätestens bei der Kündigung vom Vermieter schriftlich bekannt gegeben. Werden Mängel in der Reinigung festgestellt, müssen diese durch den Mieter behoben werden. Unterlässt er dies, kann die Nachreinigung in Rechnung gestellt werden.

Grosse und kleine Schäden werden im Austrittsprotokoll festgehalten. Vor dem Unterschreiben sollte der Mieter genau verstanden haben, was im Protokoll steht. Denn mit seiner Unterschrift bestätigt er, dass die Mängel eingesehen worden sind. Je nach Formulierung verpflichtet er sich ausserdem, die Kosten für die im Protokoll aufgeführten Reparaturen zu übernehmen.

Sowohl der Mieter als auch der Vermieter können die Wohnung kündigen. Eine Kündigung muss immer in schriftlicher Form erfolgen. Es empfiehlt sich, das Schreiben ‚eingeschrieben’ zu senden. Sie müssen ausserdem die im Vertrag festgehaltenen Fristen und Termine beachten. Die übliche Kündigungsfrist ist dem Vertrag zu entnehmen und beträgt gewöhnlich 3 Monate.

Der Vermieter muss ein offizielles Formular ausfüllen für eine Kündigung. Bei Eheleuten oder mehreren Parteien, welche den Mietvertrag unterschrieben haben, muss der Vermieter jedem Einzelnen eine Kündigung eingeschrieben schicken. Wer eine Kündigung erhält und nicht damit einverstanden ist, hat 30 Tage Zeit, mit einem eingeschriebenen Brief dagegen Einspruch zu erheben (vgl. Kapitel 14).

Eine ausserterminliche Kündigung ist unter gegenseitiger Absprache möglich, beispielsweise wenn Sie dem Vermieter einen akzeptablen Nachmieter besorgen.

Bei der Kündigung einer Wohnung ist es ratsam, dies auch dem Elektrizitätswerk, der Gasversorgung, der Wasserversorgung, Radio-TV und der Telefongesellschaft mitzuteilen, da dies nicht zwingend Sache des Vermieters ist (meist genügt hier ein Telefonanruf). Das Notieren der Zählerstände hilft Ihnen für Klarheit. Im Weiteren sind an Adressänderungen für Zeitungsabonnemente und Nachsendungen bei der Post zu denken.
Schäden/Mängel, welche in der Wohnung vom Mieter selbst repariert werden können und welche bis zu CHF 150.- kosten, gehen zu Lasten des Mieters; zum Beispiel das Ersetzen von Filtern im Dampfabzug oder von Duschschläuchen. Reparaturen, die nicht selbst vorgenommen werden können und für welche eine Fachperson zugezogen werden muss, gehen zu Lasten des Vermieters. Wird selbstwillig etwas kaputt gemacht, so muss der Mieter für den Schaden aufkommen. Empfehlenswert ist der Abschluss einer Hausratversicherung und einer Haftpflichtversicherung.
Mehr dazu unter www.mieterverband.ch/ostschweiz

Die Schlichtungsstelle für Miet- und Pachtverhältnisse informiert in allen Fragen rund um das Mieten, zum Beispiel bei Kündigungen, Mietzinserhöhungen oder Depotrückgabe. Zudem vermittelt sie in Streitfällen zwischen Mietern und Vermietern. Die Beratungen und Verhandlungen sind kostenlos. An die Beratung müssen alle Unterlagen mitgenommen werden, vor allem natürlich der Mietvertrag.

Die Webseite des Mieterverbands enthält viele Informationen für die Mieter. Ausserdem werden kostenpflichtige Dienstleistungen angeboten.
Weitere Links zum Thema Beratung oder Schlichtungsbehörden finden Sie auch beim Hauseigentümerverband oder beim lokalen/regionalen Hauseigentümerverband .

Ein Infoblatt in 19 Sprachen des Bundes hilft Ihnen weiter.

Die Hausratsversicherung bietet Versicherungsschutz bei Schäden am versicherten Hausrat durch Feuer, Einbruch, Diebstahl und Wasser.

Die Hausratsversicherung ist nicht obligatorisch. Sie deckt den Hausrat des Policeninhabers sowie den seiner Mitbewohner bei obigen Ereignissen. Es ist darauf zu achten, dass bei Vertragsabschluss durch den Versicherungsagenten eine Schätzung des Hausrats vorgenommen wird, um eine Reduktion der Entschädigung infolge Unterversicherung zu vermeiden.
Für Schäden an baulichen Einrichtungen Ihrer Wohnung haftet die kantonale Gebäudeversicherung, welche durch den Hauseigentümer bezahlt wird und obligatorisch ist.

Die von Ihnen vertraglich gemietete Wohnung ist ihr "geschütztes Reich". Niemand ausser Ihnen oder Ihren Mitbewohnern ist befugt Ihre Wohnung gegen Ihren Willen zu betreten. Dies betrifft insbesondere auch den Vermieter, welcher ohne Ihre ausdrückliche Erlaubnis keinen Wohnungsschlüssel zu Ihrer Wohnung zurückbehalten darf.

Das Wohnverhalten in einer gemieteten Wohnung (zB. Mehrfamilien-Wohnsiedlung) untersteht gewissen Regeln die in den wichtigsten Punkten in der Hausordnung festgehalten werden. Es ist daher empfehlenswert sich durch den Hauswart oder den Vermieter informieren zu lassen. Fehlt ein Hauswart, so ist sicher eine langjährige Mieterin oder ein Mieter bereit, Sie über das Formelle wie zB Waschküchenbenutzung und allgemeine Räume, Schliessverhältnisse etc. Ihres neuen Wohndomizils zu informieren. Falls notwendig sollten Sie eine sprachkundige Hilfsperson beiziehen.

Je nach Quartier und Wohnobjekt kann sich das Wohnverhalten der Mitbewohner sehr unterschiedlich gestalten.

Ob Sie ein Haustier in ihrer Wohnung halten dürfen, sollten Sie vor Vertragsabschluss mit dem Vermieter abklären.

Falls Sie an einem guten Einvernehmen mit den Nachbarn interessiert sind, sollten Sie sich diesen in den ersten zwei Wochen vorstellen. Eine Absprache mit dem Hauswart ist allenfalls sinnvoll.

Tipp: Begrüssen Sie ihre Nachbarn als Erste(r) im Treppenhaus. Laden Sie die Mieter zu einem Begrüssungsapéro in ihre Wohnung ein.

Vermeiden Sie Lärm (Musik, Staubsaugen, Hämmern, Türknallen) zwischen 22.00 – 07.00 Uhr und 12.00 – 13.30 Uhr.

Ergeben sich Probleme mit Mietern oder Zuständen, versuchen Sie diese in direktem Kontakt mit den Betroffenen zu lösen. Bei Streitigkeiten helfen Ihnen eventuell der Hauswart oder die Hausverwaltung weiter.
Bei gravierenden Vorkommnissen wenden Sie sich an die Polizei (Notruf 117) oder die Feuerwehr (Notruf 118).