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Kontakt

Stadtverwaltung Rapperswil-JonaSt. Gallerstrasse 40
8645 Jona

Öffnungszeiten

Montag
08.30 - 11.30 Uhr / 13.15 - 18.30 Uhr

Dienstag
08.30 - 11.30 Uhr

Mittwoch
08.30 - 11.30 Uhr / 13.15 - 16.30 Uhr

Donnerstag
08.30 - 11.30 Uhr

Freitag
08.30 - 11.30 Uhr / 13.15 - 16.30 Uhr

telefonische Erreichbarkeit

Inhalt

Generelle Informationen

Informationen und Abstimmungsresultate
Die Erläuterungen zu den Abstimmungsvorlagen finden Sie auf den Webseiten des BundesExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet., des KantonsExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. und der Stadt.

Die Abstimmungsresultate von Rapperswil-Jona sind bei kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen nur Teilresultate. Die Gesamtresultate der Vorlagen sind am Abstimmungstag auf der Homepage des Kantons St. Gallen abrufbar unter www.abstimmungen.sg.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. bei Sachabstimmungen oder www.wahlen.sg.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. bei Wahlen.

Die Bundeskanzlei hat unter Beizug des Bundesamts für Statistik (BFS) und dem Statistischen Amt des Kantons Zürich gemeinsam die App «VoteInfo» entwickelt. Die App bietet einen mobilen Zugang zu den offiziellen Informationen über die eidgenössischen und kommunalen Abstimmungen. Zudem können Nutzerinnen und Nutzer ab 12.00 Uhr auf «VoteInfo» erfahren, wie ihr Kanton und die Schweiz zu eidgenössischen und kantonalen Vorlagen gestimmt haben.

Die App VoteInfo ist für AndroidExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. und iOSExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. erhältlich.

Stimmabgabe

eVoting
Sie können Ihre Stimme auch elektronisch abgeben. Für die Nutzung des elektronischen Stimmkanals ist eine einmalige Anmeldung unter https://anmeldung.evoting.sg.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. nötig.

Briefliche Stimmabgabe
Jede/r Stimmberechtigte kann seine Stimme von jedem Ort in der Schweiz aus brieflich abgeben. Beachten Sie dabei die Vorschriften auf Ihrem Stimmausweis, damit Ihre Stimme gültig ist.

Das Antwortcouvert können Sie am Wahl- und Abstimmungssonntag in den Briefkasten beim Stadthaus einwerfen.

Die Unterlagen müssen am Wahl- und Abstimmungssonntag bis um 11.00 Uhr eintreffen. Zu spät eingetroffene Unterlagen können nicht mehr in die Auswertung einfliessen.

Wie stimme ich brieflich ab?
1. Legen Sie die ausgefüllten Stimmzettel in das beiliegende Stimmkuvert oder in ein privates Kuvert. Ohne Kuvert ist die Stimmabgabe ungültig.

2. Unterschreiben Sie die Erklärung auf der Vorderseite. Ohne Unterschrift ist die Stimmabgabe ungültig.

3. Das Kuvert mit den Stimmzetteln sowie den Stimmausweis mit der unterzeichneten Erklärung legen Sie in dasselbe Fensterkuvert, mit dem Sie das Abstimmungsmaterial erhalten haben.

4. Briefliche Stimmen müssen spätestens am Abstimmungssonntag bis zur Schliessung der Urnen bei der Stadt Rapperswil-Jona eintreffen.

5. Das Fensterkuvert kann unfrankiert der Post übergeben, in den Briefkasten des Stadthauses eingeworfen oder an einer der Urnen abgegeben werden.

Vorzeitige Stimmabgabe
Am Donnerstag und Freitag in der Woche vor der Abstimmung können Sie Ihre Stimme in der Stadtkanzlei, 3. OG, Stadthaus abgeben. Beachten Sie die Anweisungen auf Ihrem Stimmausweis.

Persönliche Stimmabgabe an der Urne
Bei Abstimmungen und Wahlen können Sie am Sonntag Ihre Stimme persönlich an der Urne abgeben. Die Urnenöffnungszeiten und weitere Anweisungen finden Sie jeweils auf Ihrem Stimmausweis.

Voraussetzungen

Abstimmen und wählen dürfen alle Schweizer Personen, die 18 Jahre alt und mündig sind.

Falls Sie als stimmberechtigte Person die Unterlagen bis zum fünften Tag vor der Abstimmung nicht erhalten oder den Stimmausweis verloren haben, melden Sie sich bitte bei der Stadtkanzlei.