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Drohnenflüge
Allgemein zu beachten bei Drohnenflügen gilt:
Die allgemeinen Voraussetzungen für Drohnenflüge entnehmen sie dem Drohnenguide des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL)
sowie die datenschutzrechtlichen Bestimmungen
https://www.edoeb.admin.ch/edoeb/de/home/datenschutz/technologien/videoueberwachung/videoueberwachung-mit-drohnen-durch-private/videoueberwachung-mit-drohnen-durch-private.html
Flüge mit Drohnen von 0.5 – 30kg in der Stadt Rapperswil-Jona sind mit Angabe von Zweck, Datum, Örtlichkeit, Name des Piloten und Erreichbarkeit unter der Mailadresse polizeidienst@rj.sg.ch zu melden.