Kultureller Adventskalender der Stadt Rapperswil-Jona
Auch 2023 bieten wir Vereinen, Kultur- und Kreativschaffenden aus Rapperswil-Jona die Möglichkeit, Teil des kulturellen Adventskalender der Stadt zu sein. Der Adventskalender wird vom 1. bis 24. Dezember 2023 auf den städtischen Social-Media-Profilen aufgeschaltet. Die Beiträge können in einem Video oder in einer sonst geeigneten Form sowie mit einem entsprechenden Budget für die Aufwendungen an die Fachstelle Kultur (kultur@rj.sg.ch) gesendet werden. Für grössere Dateien bitten wir die Beiträge via WeTransfer oder Swisstransfer zu übermitteln.
Gerne werden wir die eingereichten Beiträge sichten, auswählen und anschliessend auf unseren städtischen Social-Media-Profilen mit einem Hinweis auf den Verein / die Person(en) veröffentlichen sowie eine finanzielle Unterstützung zusprechen.
Für die Publikation auf Social Media ist wichtig, dass:
- KEINE Kinder – oder erwachsene Personen, deren Einverständnis für die Publikation fehlt, auf dem Video / in dem Beitrag zu sehen sind
- Das Video eine maximale Länge von 3 Minuten aufweist
- Das Video in Querformat gefilmt wird. Der Video-Ton gut und das Video-Bild scharf ist
- Das Video / die Bilder können mit dem Smartphone aufgenommen werden
- Das Video soll aktuell – also neu oder vor Kurzem produziert worden sein
Einsendeschluss ist der Sonntag, 12. November 2023.
Kulturförderung - die wichtigsten Dokumente
- Kulturleitbild Rapperswil-Jona
- Grundsätze der Kulturförderung
- Beitragsgesuch für kulturelle Projekte
- Merkblatt Kulturförderung
- Kulturpreis der Stadt Rapperswil-Jona
- Anerkennungs- und Förderpreise Rapperswil-Jona
- Projektauswertung für geförderten Kulturprojekte
- «Video und Audioaufnahmen selber erstellen»
Weitere Anlaufstellen für Kulturförderung
KulturZürichseeLinth
https://www.kulturzuerichseelinth.ch/
Um das vielfältige und reichhaltige Kulturschaffen und -angebot in der Region wirkungsvoll zu fördern und zu unterstützen, haben sich die zehn St. Galler Gemeinden der Region ZürichseeLinth und der Kanton St.Gallen, vertreten durch das Amt für Kultur, zu einem Verein zusammengeschlossen. Am 4. Dezember 2015 wurde der Verein «KulturZürichseeLinth» gegründet. Mit der Schaffung des Vereins bündeln die Gemeinden und der Kanton ihre operative Kulturförderung auf einer gemeinsamen Plattform, um die Rahmenbedingungen für die kulturelle Vielfalt in der Region zu verbessern, die Ausstrahlung und Anziehungskraft der Kulturregion zu stärken und die Fördermittel der öffentlichen Hand wirkungsvoll einzusetzen.
Amt für Kultur St. Gallen
http://www.sg.ch/home/kultur/foerderung.html
Die kantonale Kulturförderung unterstützt die kulturelle Vielfalt und stärkt das Profil des Kulturkantons St.Gallen. Sie fördert zum einen Kunstschaffende, einzelne kulturelle Projekte und Institutionen mit Beiträgen, zum anderen setzt sie aus dieser Vielfalt heraus Schwerpunkte durch die Förderung von Kulturbauten.
Bundesamt für Kultur
www.bak.admin.ch
Das Bundesamt für Kultur (BAK) ist zuständig für die Kulturpolitik des Bundes und verantwortlich für die Förderung, Erhaltung und Vermittlung kultureller Vielfalt. Es fördert das kulturelle Schaffen in Bereichen wie Kunst und Film, betreut Museen und Sammlungen, unterstützt die Denkmalpflege und engagiert sich in der kulturellen Bildung. Um diese Aufgaben zu erfüllen, gliedert sich das BAK in zwei Bereiche «Kulturerbe und Vermittlung» sowie «Kulturschaffen und kulturelle Vielfalt». Es gehört dem Eidgenössischen Departement des Innern an.
Pro Helvetia
www.prohelvetia.ch
Schweizer Kulturstiftung mit Geschäftssitz in Zürich. Pro Helvetia ist für die kulturelle Darstellung der Schweiz im Ausland, für den kulturellen Dialog zwischen den verschiedenen Landesteilen sowie für die Förderung der Künste im überregionalen Zusammenhang zuständig.