Inhalt
Bürgerrechtsamt
Allgemein
Um ein Einbürgerungsgesuch stellen zu können, müssen ausländische Staatsangehörige verschieden materielle Voraussetzungen erfüllen. Sind diese nicht erfüllt, wird empfohlen, auf die Einreichung eines Gesuches zu verzichten. Die Bürgerrechtsamt berät im Zweifelsfall gerne. Die Beratung kann mit folgendem Formular beantragt werden: «Erstanfrage Einbürgerung».
Schweizerinnen und Schweizern wird das Bürgerrecht der Stadt Rapperswil-Jona und der Ortsgemeinde Rapperswil-Jona im Verfahren der besonderen Einbürgerung erteilt, wenn diese wenigstens fünf Jahre in der Schweiz wohnen. In den übrigen Fällen im Verfahren der allgemeinen Einbürgerung.
Das Bürgerrechtsamt berät gesuchstellende Personen bei allen Fragen zur Einbürgerung und ist im ordentlichen Einbürgerungsverfahren für die Annahme der Gesuche sowie die administrative Bearbeitung zuständig.
Weitere Informationen zum ordentlichen Einbürgerungsverfahren, sowie Informationen zum erleichterten Einbürgerungsverfahren sind auf den Webseiten des Amts für Gemeinden und Bürgerrecht St. Gallen und des Staatssekretariats für Migration SEM zu finden.
- Staatssekretariat für Migration SEM (Wie werde ich Schweizerin oder Schweizer (admin.ch))
- Amt für Gemeinden und Bürgerrecht St. Gallen (Einbürgerung | sg.ch)
Entscheid
Zuständig für die inhaltliche Prüfung der Gesuche und den Entscheid über die Erteilung des Gemeinde- und Ortsbürgerrechts ist der Einbürgerungsrat. Dieser setzt sich aus drei Mitgliedern des Stadtrates sowie drei Mitgliedern des Ortsverwaltungsrates zusammen. Der Stadtpräsident führt von Amtes wegen den Vorsitz im Einbürgerungsrat.
- Martin Stöckling, Stadtpräsident
- Luca Eberle, Schulpräsident
- Ueli Dobler, Stadtrat
- Michaela Sprotte, Ortsverwaltungsrätin
- Christian Helbling, Ortsverwaltungsrat
- Christa Rhyner, Ortsverwaltungsrätin
Weitere Informationen zur Ortsgemeinde Rapperswil-Jona: www.ogrj.ch
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Name |
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