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Vermittlungsamt See
Dem Gerichtsverfahren geht im Normalfall ein Vermittlungsversuch voraus (Ausnahmen siehe Art. 198ff. ZPO).
Das Vermittlungsverfahren wird durch die Einreichung eines Vermittlungsgesuchs eingeleitet. Das Vermittlungsgesuch ist samt allfälligen Beilagen im Doppel einzureichen. Ein Musterformular finden Sie hier.
Nach Eingang des Gesuchs lädt das Vermittlungsamt die Parteien zu einem Vermittlungsvorstand vor. Führt dieser zu keiner Einigung, wird der klagenden Partei die Klagebewilligung ausgestellt. In allen Angelegenheiten, in denen ein Vermittlungsversuch gesetzlich vorgeschrieben ist, kann die Klage beim Gericht nur mit Klagebewilligung anhängig gemacht werden.
Das Vermittlungsamt See ist für Rapperswil-Jona, Eschenbach, Goldingen und St. Gallenkappel zuständig.
Christof Thurnherr, Vermittler
Roman Holdener, Vermittler-Stv.
Kontakt:
Vermittlungsamt See
St. Gallerstrasse 23
Postfach 2160
8645 Jona
Telefon: 079 535 86 19 (Montag - Freitag 10:00 – 11:30 Uhr)