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Kündigung der Nichtwiederwahlversicherung nur teilweise möglich
Im Januar 2025 hat der Stadtrat beschlossen, auf sogenannte Nichtwiederwahlversicherungen für die Mitglieder des Stadtrates zu verzichten. Obwohl weiterhin an diesem Entscheid festgehalten wird, übernimmt die Stadt die Prämien für die Versicherung von Stadtrat Luca Eberle während der laufenden Legislatur. Grund dafür ist, dass eine fristgerechte Kündigung zum Zeitpunkt des Beschlusses nicht mehr möglich war.
Der Stadtrat setzte den Entscheid unmittelbar nach seiner Konstituierung um. Die bestehenden Nichtwiederwahlversicherungen der Stadträte Christian Leutenegger und Luca Eberle wurden umgehend gekündigt, obwohl die reguläre Kündigungsfrist von sechs Monaten bei der Thurgauer Bürgschaftsgenossenschaft bereits abgelaufen war. Eine frühere Kündigung war aufgrund der Neubesetzung des Stadtrates nicht möglich.
Unterschiedliche Ausgangslagen
Bei Stadtrat Christian Leutenegger wurde die ausserordentliche Kündigung akzeptiert, da er altersbedingt am Ende der laufenden Amtsperiode keine Leistungen mehr hätte beanspruchen können. Im Fall von Stadtrat Luca Eberle lehnte die Thurgauer Bürgschaftsgenossenschaft die Kündigung ab, da er bei einer allfälligen Nichtwiederwahl leistungsberechtigt wäre.
Der Stadtrat hat den Vorstand der Thurgauer Bürgschaftsgenossenschaft daraufhin zur Wiedererwägung eingeladen – ein Entscheid dazu steht noch aus. Sollte auch dieses Gesuch abgelehnt werden, wird die Stadt die Prämien für die verbleibende Dauer der Legislatur in der Höhe von rund Fr. 9’000.– übernehmen. Die Police wird ordentlich auf Ende der laufenden Amtsperiode gekündigt. Damit wird sichergestellt, dass künftig keine Kosten mehr für solche Versicherungen durch die Stadt getragen werden.