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Bürgerversammlung vom 12. Juni 2025: Das sind die Traktanden
Rechnungsergebnis 2024
Die Stadt schliesst das Rechnungsjahr 2024 mit einem Ertragsüberschuss von rund 1,9 Mio. Franken ab. Im Budget war ein Aufwandüberschuss von 3,2 Mio. Franken vorgesehen. Die Besserstellung gegenüber dem Budget beträgt rund 5,1 Mio. Franken. Diese ist insbesondere auf höhere Steuerinnahmen und Buchgewinne zurückzuführen. Der Ertragsüberschuss wird der Ausgleichsreserve zugewiesen.
Bericht und Antrag zur Auflösung des Zweckverbandes Pflegezentrum Linthgebiet
Das Pflegezentrum Linthgebiet betreute ab 1972 pflegebedürftige Menschen. Zehn Gemeinden im Linthgebiet schlossen sich damals für den Betrieb zu einem Zweckverband zusammen. Das Pflegezentrum sicherte die Langzeitpflege als Verbundaufgabe. Amden, Schänis und Weesen traten vor einigen Jahren aus dem Zweckverband aus. Heute gehören noch folgende Gemeinden dem Verband an: Benken, Eschenbach, Gommiswald, Kaltbrunn, Rapperswil-Jona, Schmerikon und Uznach.
Das Gesundheitswesen veränderte sich in den vergangenen Jahren. Einige Verbandsgemeinden bauten die eigenen Alters- zu Pflegeheimen aus oder bauten neue. Zudem verstärkte sich der Trend, so lange wie möglich zu Hause wohnen zu bleiben. Immer weniger Personen zogen ins Pflegezentrum Linthgebiet. Dadurch geriet es in finanzielle Schwierigkeiten.
Der Verwaltungsrat des Zweckverbandes startete 2019 eine Reorganisation und einen Strategieentwicklungsprozess. Der Prozess zeigte: Die klassische Alterspflege ist nicht mehr zeitgemäss. Eine geplante Übernahme durch eine private Betreiberin kam aus wirtschaftlichen Gründen nicht zustande. 2022 schloss das Pflegezentrum Linthgebiet. 2024 verkaufte der Zweckverband die Liegenschaft an die Gemeinde Uznach. Durch den Verkauf der Liegenschaft kann der Zweckverband seinen Zweck nicht mehr erfüllen und ist daher aufzulösen.
8. Nachtrag zur Gemeindeordnung
An der Bürgerversammlung vom 7. Dezember 2023 stimmten die Stimmberechtigten einem von der GLP im Rahmen der allgemeinen Umfrage gestellten Antrag zu. Dieser fordert, dass die Stadt ihre Grundstücke behalten soll. Ein Verkauf soll nur bei einem öffentlichen Interesse möglich sein. Der Stadtrat hat den Antrag geprüft. Er schlägt einen 8. Nachtrag zur Gemeindeordnung vor.
Der 8. Nachtrag ergänzt den Grundsatzartikel 4ter der Gemeindeordnung um eine neue Bestimmung. Sie verpflichtet den Stadtrat zu einem nachhaltigen und haushälterischen Umgang mit den stadteigenen Grundstücken. Bei einem Ja zum Nachtrag erlässt der Stadtrat ein Reglement zur Abgabe von stadteigenen Grundstücken. Dieses schreibt dem Stadtrat vor, dass er grundsätzlich keine Grundstücke verkauft, sondern nur im Baurecht abgibt. Zudem regelt es, unter welchen Umständen ein Verkauf möglich ist.
Die Unterlagen zur Bürgerversammlung sind auf der Website abrufbar: www.rapperswil-jona.ch/buergerversammlung/6270574