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Erster grosser Winterdiensteinsatz des Werkdiensts

28. November 2024
Wie vom Wetterdienst vorhergesagt, wurde die Stadt und das übrige Mittelland der Schweiz am letzten Wochenende mit einer Neuschneedecke von bis zu 30 cm überzogen. Der starke Schneefall setzte zeitgleich mit dem Feierabendverkehr ein. Dieser Umstand stellte für die Räumungsequipen des Werkdienstes eine zusätzliche Herausforderung dar.

Aufgrund des intensiv einsetzenden Schneefalls wurde der erste Winterdiensteinsatz des Winters um 16.30 Uhr gestartet. 25 Räumungsfahrzeuge und 34 Mitarbeitende machten sich auf den Weg, den Schnee von den Gemeindestrassen, Trottoirs, Wegen und öffentlichen Plätzen zu räumen. Der erste Einsatz dauerte bis 22.00 Uhr und wurde bereits um 02.30 Uhr fortgesetzt. Die Einsätze verliefen ohne grössere Zwischenfälle. Einzelne Optimierungen – dazu gehörten liegengelassene Schneemaden an den Haltestellen – wurden für das nächste Mal definiert. Vereinzelt blockierten abgestellte Privatfahrzeuge oder Abfalltonnen die Winterdienstarbeiten. Hier sind die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer gefordert, besser mitzuarbeiten.

Der Winterdienst ist logistisch und koordinativ eine grosse Herausforderung. In der Stadt muss ein Strassen- und Wegnetz von insgesamt 160 Kilometern geräumt werden. Neben den Gemeindestrassen 1. und 2. Klasse werden die Gemeindewege 1. Klasse sowie diverse öffentlichen Plätze vom Schnee befreit. Gemeindestrassen 3. Klasse und Gemeindewege 2. Klasse sind separat geregelt.

Bei der Schneeräumung geniessen die Linien der öffentlichen Busbetriebe (VZO, Schneider Busbetriebe) wie auch wichtige Fussverbindungswege und Velorouten erste Priorität. Anschliessend werden die Sammel- und Quartierstrassen und zum Abschluss die öffentlichen Plätze vom Schnee befreit.

Nicht zuständig ist der Werkdienst für die Schneeräumung bei den Bahnhöfen. Dort ist ihm ein Einsatz aus Sicherheitsgründen untersagt. Die Räumung an den Bahnhöfen erfolgt durch die SBB, welche auch die Prioritäten eigenständig setzen. Auch auf den Kantonsstrassen trägt mit dem Strasseninspektorat Schmerikon eine auswärtige Organisation die Verantwortung.

Grundeigentümer und Grundeigentümerinnen sind gemäss Strassengesetz gesetzlich verpflichtet, die Schneemaden, welche durch die Räumungsfahrzeuge entstehen, selbst wegzuschaufeln. Dies gilt bei Einfahrten, Parkplätzen, Vorplätzen und dergleichen.
Winterdienst