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Umsetzung Parkplatzbewirtschaftung

6. Mai 2013
Das Parkierungs- und Parkgebührenreglement hält in Art. 2 fest, dass das Abstellen von Motorfahrzeugen auf öffentlichem Grund und allgemein zugänglichen Parkplätzen in der Regel gebührenpflichtig ist.
Aufgrund dieser reglementarischen Grundlage hat der Stadtrat ein Parkplatzbewirtschaftungskonzept ausgearbeitet. Die Umsetzung dieses Konzepts war sehr zeitaufwendig. Die einzelnen Parkplätze mussten bezeichnet und die notwendigen Automaten angeschafft werden. Im Weiteren ist die Einführung der Parkplatzbewirtschaftung über das Kreisgericht zu verfügen.

In der Zwischenzeit liegen die rechtskräftigen Verfügungen des Kreisgerichts vor und die einzelnen Parkplätze werden nun für die Bewirtschaftung eingerichtet. Die Umsetzung des Parkplatzbewirtschaftungskonzepts wird deshalb öffentlich bekannt gemacht.

Im Vergleich zur heutigen Regelung erfährt die Parkplatzbewirtschaftung ab 1. August 2013 folgende Änderungen:

Neu sind die Parkierungsanlagen in drei Tarifzonen eingeteilt.

  • Tarifzone 1: Fr. 1.50 pro Stunde (Nachttarif Fr. -.50 pro Std.). Dieser gilt im Zentrum Rapperswil sowie auf dem Parkplatz Tüchelweiher.
  • Tarifzone 2: Fr. 1.20 pro Stunde (Nachttarif Fr. -.50 pro Std.). Dieser gilt im Zentrum Jona und im Südquartier.
  • Tarifzone 3: Fr. 1.-- pro Stunde (Nachttarif Fr. -.50 pro Std.). Dieser gilt auf dem restlichen Stadtgebiet und auf den Schulanlagen.

Entsprechend werden auch die Monats- und Jahresparkkarten den neuen Tarifen angepasst. Die Monatskarte für die Tarifzone 1 kostet neu Fr. 100.-- und die Jahreskarte Fr. 1‘000.--. Tagesparkkarten kosten neu Fr. 10.--.

Parkkarten der Tarifzone 2 kosten neu Fr. 80.-- im Monat und Fr. 800.-- pro Jahr. Tagesparkkarten können für Fr. 8.-- erworben werden.

Parkkarten der Tarifzone 3 kosten neu Fr. 60.-- pro Monat und Fr. 600.-- im Jahr. Tagesparkkarten kosten neu Fr. 6.--.

Im Zusammenhang mit der von den Sportvereinen eingereichten Petition zur Bewirtschaftung der Parkplätze vor den Sportanlagen finden im Moment die notwendigen Besprechungen statt. Mögliche Lösungsansätze wären unabhängig von der Umsetzung des Parkplatzbewirtschaftskonzepts.