Kopfzeile

Kontakt

Stadtverwaltung Rapperswil-JonaSt. Gallerstrasse 40
8645 Jona

Öffnungszeiten

Montag
08.30 - 11.30 Uhr / 13.15 - 18.30 Uhr

Dienstag
08.30 - 11.30 Uhr

Mittwoch
08.30 - 11.30 Uhr / 13.15 - 16.30 Uhr

Donnerstag
08.30 - 11.30 Uhr

Freitag
08.30 - 11.30 Uhr / 13.15 - 16.30 Uhr

telefonische Erreichbarkeit

Inhalt

Planauflage Strassenprojekt, Teilstrassenplan und Signalisation Bühlstrasse

11. Februar 2013
An der Bürgerversammlung vom 17. Juni 2012 hat die Bürgerschaft dem Baukredit von Fr. 24‘050‘000.-- für die Neugestaltung von Bahnhof und Bushof Jona mit Parkhaus, Sanierung und Gestaltung der Bühlstrasse, Verbreiterung der Personenunterführung und Verbesserung der Quartieranbindung zugestimmt.

In der Zwischenzeit hat der Stadtrat das von der ARGE Margreth Blumer + Oliver Schwarz unter Führung der suisseplan Ingenieure AG ausgearbeitete Sanierungsprojekt sowie den dazugehörigen Teilstrassenplan genehmigt. Die Projektgenehmigung beinhaltet nicht nur die Sanierung bzw. den teilweisen Umbau der Bühlstrasse, sondern schliesst auch die Verbreiterung der Fussgängerunterführung sowie die Erstellung und Neuklassierung der Fussgängeraufgänge zum westseitigen Perron beim Bahnhof Jona ein. Ebenfalls öffentlich aufgelegt werden die Signalisationspläne während der Umbauphase sowie für die neue Zufahrt in die Tiefgarage ab der St. Gallerstrasse nach der Erstellung des Bushofs.

Das Strassenprojekt und der Teilstrassenplan sowie die Signalisationspläne liegen nach Art. 41 des Strassengesetzes während 30 Tagen, d.h. ab Dienstag, 12. Februar bis Mittwoch, 13. März 2013 im Vorraum des Bausekretariats (2. OG) im Stadthaus Rapperswil-Jona zur öffentlichen Einsicht auf.

Einsprachen gegen das Strassenprojekt sowie den Teilstrassen- und Signalisationsplan sind innert der Auflagefrist, d.h. bis 13. März 2013 schriftlich und begründet dem Stadtrat Rapperswil-Jona einzureichen. Einspracheberechtigt ist, wer ein schutzwürdiges Interesse darzutun vermag. Die Einsprache hat einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhalts sowie eine Begründung zu enthalten.