Inhalt
Planauflage Strassenprojekt, Teilstrassenplan und Signalisation Bühlstrasse
In der Zwischenzeit hat der Stadtrat das von der ARGE Margreth Blumer + Oliver Schwarz unter Führung der suisseplan Ingenieure AG ausgearbeitete Sanierungsprojekt sowie den dazugehörigen Teilstrassenplan genehmigt. Die Projektgenehmigung beinhaltet nicht nur die Sanierung bzw. den teilweisen Umbau der Bühlstrasse, sondern schliesst auch die Verbreiterung der Fussgängerunterführung sowie die Erstellung und Neuklassierung der Fussgängeraufgänge zum westseitigen Perron beim Bahnhof Jona ein. Ebenfalls öffentlich aufgelegt werden die Signalisationspläne während der Umbauphase sowie für die neue Zufahrt in die Tiefgarage ab der St. Gallerstrasse nach der Erstellung des Bushofs.
Das Strassenprojekt und der Teilstrassenplan sowie die Signalisationspläne liegen nach Art. 41 des Strassengesetzes während 30 Tagen, d.h. ab Dienstag, 12. Februar bis Mittwoch, 13. März 2013 im Vorraum des Bausekretariats (2. OG) im Stadthaus Rapperswil-Jona zur öffentlichen Einsicht auf.
Einsprachen gegen das Strassenprojekt sowie den Teilstrassen- und Signalisationsplan sind innert der Auflagefrist, d.h. bis 13. März 2013 schriftlich und begründet dem Stadtrat Rapperswil-Jona einzureichen. Einspracheberechtigt ist, wer ein schutzwürdiges Interesse darzutun vermag. Die Einsprache hat einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhalts sowie eine Begründung zu enthalten.