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Baugesuch Innovation Center Sinoswiss
Die SinoSwiss Holding, welche in China bereits einen privaten Technopark führt, will in Rapperswil-Jona ein Innovation Center errichten. Sie hat zu diesem Zweck mit der Stadt einen Kaufvertrag für ein 2'000 Quadratmeter grosses Grundstück zu einem Preis von 2,4 Mio. Franken abgeschlossen. Die Eigentumsübertragung erfolgt nach erteilter Baubewilligung.
Das Innovation Center der SinoSwiss Holding soll Schweizer Unternehmen beheimaten, ihnen den Markteintritt auf dem asiatischen Markt erleichtern sowie regionale und schweizerische Start-ups fördern. Das Vorhaben löste von verschiedener Seite Kritik aus. Der Stadtrat hat sich mit der Thematik in der Folge noch einmal auseinandergesetzt. Er ist sich bewusst, dass sich die geopolitische Lage und die Rolle, die China dabei spielt, in den vergangenen Jahren laufend verschärft hat und das Projekt in einem schwierigen Umfeld realisiert wird. Bei nüchterner Betrachtung zeigt sich aber auch, dass die Schweiz ungeachtet dessen intensiven Handel mit China treibt und auch darauf angewiesen ist. Dem will sich der Stadtrat nicht verschliessen. Zudem passt das Vorhaben nach Auffassung des Stadtrats gut in das wirtschaftliche Umfeld von Stadt und Region und soll der regionalen und überregionalen Wirtschaft wertvolle Impulse verleihen.
Hanspeter Raetzo reichte beim Departement des Innern eine aufsichtsrechtliche Anzeige gegen den Stadtrat ein. Er machte geltend, dass der Landverkauf dem fakultativen Referendum hätte unterstellt werden müssen. Die aufsichtsrechtliche Anzeige hat sich als vollständig gegenstandslos erwiesen. Gemäss Departement des Innern wurden die Volksrechte nicht verletzt. Der Stadtrat kann in eigener Kompetenz Grundstücke im Wert von bis zu 2 Mio. Franken veräussern. Massgebend ist gemäss Anhang 2 zur Gemeindeordnung der amtliche Verkehrswert, nicht der effektive Verkaufspreis.
Weil das Departement des Innern der aufsichtsrechtlichen Anzeige von Hanspeter Raetzo keine Folge leistete, hat er beim Verwaltungsgericht eine Rechtsverweigerungsbeschwerde und eine aufsichtsrechtliche Anzeige eingereicht. Aktuell läuft der Schriftenwechsel. Wann das Verwaltungsgericht über die Eingaben entscheidet, ist offen.
Die SinoSwiss Holding hat ihr Vorhaben konkretisiert und die Unterlagen für das Baugesuch komplettiert. Die Baugesuchstellerin hat einen rechtlichen Anspruch darauf, dass ihr Baugesuch behandelt wird, und zwar unabhängig von den Eingaben von Hanspeter Raetzo. Diese vermögen die Eröffnung eines Baubewilligungsverfahrens rechtlich nicht zu hindern.
Das Baugesuch liegt während 14 Tagen, d.h. vom Donnerstag, 23. November bis Mittwoch, 6. Dezember 2023, im Vorraum des Ressortsekretariats (2. OG) im Stadthaus Rapperswil-Jona zu den aktuellen Öffnungszeiten oder nach telefonischer Vereinbarung zur öffentlichen Einsicht auf. Die Publikation ist auch auf der Website der Stadt Rapperswil-Jona einsehbar.