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Neue Statuten der Pensionskasse aufgrund BVG-Strukturreform
Aufgrund dieser bundesrechtlichen Vorschriften haben die Verwaltungskommission der Pensionskasse der Stadt sowie der Stadtrat die Statuten angepasst. Im Sinne der Vereinfachung macht es Sinn, diese Änderungen in eine Neuschrift der Statuten aufzunehmen. Die Befugnisse und die Verantwortungen der Verwaltungskommission als oberstes Organ nehmen aufgrund dieser Strukturreform zu. Die Stadt als Arbeitgeberin kann neu entweder die Leistungen oder die Prämienbeiträge festlegen. Die Umsetzung liegt anschliessend in der alleinigen Kompetenz der Verwaltungskommission. Grundsätzlich handelt es sich um einen reinen Vollzug der vom Bund vorgegebenen Vorschriften.
Die vom Bundesgesetzgeber vorgegebenen Änderungen der Statuten unterstehen dem fakultativen Referendum.
Die Referendumsfrist dauert vom 21. November bis 31. Dezember 2012. Die Statuten können bei der Stadtkanzlei, St. Gallerstrasse 40, 8645 Jona eingesehen oder bezogen werden.