Kopfzeile

Kontakt

Stadtverwaltung Rapperswil-JonaSt. Gallerstrasse 40
8645 Jona

Öffnungszeiten

Montag
08.30 - 11.30 Uhr / 13.15 - 18.30 Uhr

Dienstag
08.30 - 11.30 Uhr

Mittwoch
08.30 - 11.30 Uhr / 13.15 - 16.30 Uhr

Donnerstag
08.30 - 11.30 Uhr

Freitag
08.30 - 11.30 Uhr / 13.15 - 16.30 Uhr

telefonische Erreichbarkeit

Inhalt

Vorgaben für Ökologische Nachhaltigkeit von Veranstaltungen auf öffentlichem Grund

6. Februar 2023
Der Stadtrat hat Vorgaben für die ökologische Nachhaltigkeit von Veranstaltungen auf öffentlichem Grund verabschiedet. Das Gesuch für die Benützung von öffentlichem Grund umfasst neu ein Selbstdeklarationsformular bezüglich Abfall und Littering sowie Verkehr und Transport. Dasselbe gilt für Veranstaltungen in städtischen Liegenschaften.

Für Gesuche, die ab dem 1. März 2023 bewilligt werden, müssen die Veranstalter ein Selbstdeklarationsformular bezüglich Abfall und Littering sowie Verkehr und Transport ausfüllen und dem Gesuch für die Bewilligung von Veranstaltungen auf öffentlichem Grund beilegen. Das Formular basiert auf einem Punktesystem für Massnahmen, welche geeignet sind, die Nachhaltigkeit in den Bereichen Abfall und Littering respektive Verkehr und Transport zu erhöhen. Bewilligungsfähig sind Gesuche, welche die geforderte Mindestanzahl an Punkten erreichen. Die entsprechenden Anforderungen finden sich auf den Selbstdeklarationsformularen, die auf der städtischen Website verfügbar sind (Stadt Rapperswil-Jona - Gesuch Anlass). Auf das Ausfüllen des Formulars Verkehr und Transport kann verzichtet werden, falls eine Veranstaltung keinen zusätzlichen motorisierten Individualverkehr generiert. Die Sicherheitsverwaltung wird mit Stichprobenkontrollen überprüfen, ob die Massnahmen von den Veranstaltern eingehalten werden.

Der Inhalt des Selbstdeklarationsformulars wurde mit geringfügigen Anpassungen von saubere-veranstaltung.ch «nachhaltig engagiert» übernommen. Für diese Plattform engagieren sich bereits 15 Kantone und 9 Städte.

Vorgaben für Ökologische Nachhaltigkeit von Veranstaltungen auf öffentlichem Grund