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Bewilligung für das Frühlingsfest 2012 erteilt

8. Februar 2012
Der Stadtrat hat die Bewilligung für das Frühlingsfest 2012 erteilt. Das neue Organisationskomitee und der Stadtrat haben sich zu einem Gespräch getroffen. Der Traditionsanlass wird weitergeführt.
Das Frühlingsfest ist für die Stadt ein wichtiger Anlass und gehört zum Veranstaltungskalender. Es ist das grösste Fest in der Region im Frühjahr. Der Stadtrat hat sich deshalb immer klar und unmissverständlich für das Frühlingsfest ausgesprochen. In den Medien ist immer wieder der Eindruck entstanden, dass der Stadtrat nicht mehr hinter dem Frühlingsfest stehe. Dies war zu keinem Zeitpunkt der Fall.

Das Gewerbe hat dem Stadtrat bereits vor längerer Zeit mitgeteilt, dass es nicht mehr bereit ist, das Frühlingsfest zu organisieren. Daraufhin hat sich ein Organisationskomitee Frühlingsfest gebildet mit dem Ziel, den traditionellen Anlass weiterzuführen. Das Organisationskomitee besteht aus je einem Vertreter der teilnehmenden Vereine: Feldmusik Jona, Männerchor Jona, Skiclub Rapperswil-Jona, Flames Jona-Uznach, CVP Rapperswil-Jona und 91er Mens Club Rapperswil-Jona. Das neue Organisationskomitee hat frühzeitig mit dem Stadtrat Kontakt aufgenommen.

Nachdem die Gesuchsunterlagen für das Frühlingsfest 2012 eingegangen sind, konnte der Stadtrat die Bewilligung erteilen. Auch das neue Organisationskomitee erhält wie früher Werkdienstleistungen von Fr. 9‘500.-- zugesprochen. Für die Jugendorganisationen ist das Frühlingsfest ein wichtiger Anlass, da die Actionstrasse jedes Jahr viele Jugendliche anzieht. Durch diese Actionstrasse erleidet das Frühlingsfest einen Ertragsausfall, da diese Fläche unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird. Der Stadtrat hat deshalb beschlossen, diesen Ertragsausfall von Fr. 5‘000.-- für das Organisationskomitee zulasten der Stadt zu übernehmen.

Das Organisationskomitee und der Stadtrat sind überzeugt, dass das Frühlingsfest auch in Zukunft ein im Veranstaltungskalender von Rapperswil-Jona nicht fehlender Anlass sein wird. Die verschiedenen gesetzlichen Vorgaben werden wie bis anhin vorgängig mit dem Organisationskomitee abgesprochen. Es gilt klar festzuhalten, dass trotz der sicherlich relativ strengen gesetzlichen Vorgaben auch in Zukunft solche Anlässe durchgeführt werden können. Wie bei andern Grossanlässen in der gesamten Schweiz sind aber die verschiedenen Vorgaben einzuhalten (z.B. Jugendschutz, Lärmschutz, Alkoholprävention, Schall- und Laserverordnung).