Inhalt
Vernehmlassungsbeschluss Knoten St. Gallerstrasse – Feldlistrasse: Auflage zum Referendum
Der Knoten St. Gallerstrasse – Feldlistrasse muss saniert, erweitert und für alle Verkehrsteilnehmer optimiert werden, damit das Verkehrsaufkommen besser bewältigt werden kann. Der Kanton hat der Stadt ein entsprechendes Strassenprojekt zur Vernehmlassung unterbreitet. Das Projekt von 2016, welches 2017 an der Urne scheiterte, wurde im Rahmen des Möglichen optimiert.
Mit einem angepassten Knoten kann die Durchfahrt auf der St. Gallerstrasse Richtung Rapperswil verbessert werden. Für Fussgängerinnen und Fussgänger sowie Velofahrende werden Wegverbindungen verbessert und die Sicherheit erhöht. Die Fahrplanstabilität des Busses wird durch verschiedene Massnahmen erhöht, so dass die Anschlüsse an die Bahnhöfe in Jona und Rapperswil zuverlässiger sichergestellt werden können. Die Sanierung des Knotens Feldlistrasse ist auch aus Gründen des Werterhalts dringend.
Das Projekt ist aber insbesondere auch für die weitere Stadtentwicklung im Umfeld des Knotens entscheidend. Aktuell sind mehrere für die Stadtentwicklung wegweisende Bauvorhaben geplant, die aufgrund von Einsprachen wegen mangelnder Erschliessung blockiert sind. Darunter befinden sich auch das Pflegzentrum sowie die Alterswohnungen Schachen, welche von der Stadt und der Ortsgemeinde geplant werden. Auch für künftige Sportinfrastrukturprojekte, für private Bauvorhaben sowie für den Industrie- und Gewerbestandort stellt sich die Erschliessungsfrage. Das vorliegende Strassenprojekt gewährleistet zusammen mit Massnahmen zur Lenkung der Verkehrsnachfrage die ausreichende Erschliessung des Gebiets gemäss Zonenplan.
Die Kosten für das Strassenprojekt belaufen sich gemäss Kostenvoranschlag auf Fr. 9'051'000.— (+/- 10%). Der Anteil der Stadt Rapperswil-Jona inklusive optionale Ausbauwünsche und dafür notwendige Landkäufe beträgt Fr. 3'581'000 (+/- 10%).
Öffentliche Mitwirkung
Die Stadt führte zum kantonalen Strassenprojekt unter Einbezug des sich ebenfalls in Planung befindenden Kreisels Porthof (städtisches Projekt) eine öffentliche E-Mitwirkung durch. Die Rückmeldungen fielen mehrheitlich positiv aus. Viele Rückmeldungen betonen die Wichtigkeit des Projekts für die weitere Stadtentwicklung im südlichen Einzugsgebiet. Es gingen zudem diverse konstruktive Anregungen und vereinzelt ablehnende Stellungnahmen ein.
Eine grundsätzliche Frage, die in der E-Mitwirkung aufgeworfen wurde, betrifft die Gestaltung des Knotens St. Gallerstrasse – Feldlistrasse als Kreisel anstelle des vorgesehenen Knotens mit Lichtsignalanlage und verlängerter Einspurstrecke auf der St.Gallerstrasse stadteinwärts in die Feldlistrasse. Kanton und Stadt haben unterdessen eine Kreisellösung vertieft geprüft. Sie kommen zum Schluss, dass die Ziele des Strassenprojekts mit einem lichtsignalgesteuerten Knoten insgesamt besser erreicht werden können. Dies betrifft insbesondere die Sicherheit für den Velo- und Fussverkehr. Zudem können die Busbevorzugung zur Steigerung der Fahrplanstabilität und die übergeordnete Verkehrsregelung entlang der St. Gallerstrasse - Neue Jonastrasse nur mit einem lichtsignalgesteuerten Knoten erreicht werden. Der Landbedarf und damit der Eingriff in private Grundstücke ist mit einem Kreisel überdies wesentlich grösser als beim geplanten Knoten.
Diverse weitere Anliegen aus der E-Mitwirkung sind in der weiteren Projektierung zu prüfen. Das Projekt profitierte zudem vom Austausch, den Kanton und Stadt mit Vertretern der Anwohnerschaft und verschiedenen Interessengemeinschaften geführt haben.
Auflage Vernehmlassungsbeschluss zum Referendum
Der Stadtrat hat dem Vernehmlassungsbeschluss zum kantonalen Strassenprojekt Knoten St. Gallerstrasse - Feldlistrasse gemäss Art. 35 des Strassengesetzes an seiner Sitzung vom 29. August 2022 zugestimmt. Der Beschluss untersteht gemäss Art. 39 der Gemeindeordnung in Verbindung mit Art. 21 ff GO dem fakultativen Referendum.
Gegen den Vernehmlassungsbeschluss kann das Referendum ergriffen werden. Dafür sind 500 Unterschriften notwendig, welche innert der Referendumsfrist beim Stadtrat einzureichen sind.
Die Unterlagen liegen vom 1. September bis 10. Oktober 2022 im Ressortsekretariat Bau, Liegenschaften, 2. Obergeschoss des Stadthauses, zu den üblichen Öffnungszeiten oder nach vorgängiger telefonischer Terminvereinbarung zur Einsicht auf und sind auch online unter www.rapperswil-jona.ch/auflagereferendumsverfahren online einsehbar.