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Urteil Verwaltungsrekurskommission zur Kündigung von Walter Grob, ehemaliger Präsident der Kesb Linth

2. September 2021
Die Verwaltungsrekurskommission des Kantons St. Gallen hat ein Urteil gefällt zur Klage von Walter Grob gegen die Stadt Rapperswil-Jona betreffend Ansprüchen aus einem öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnis. Das Gericht lehnt die finanziellen Forderungen des Klägers mehrheitlich ab.

Der Stadtrat hat das Arbeitsverhältnis mit Walter Grob, dem ehemaligen Präsidenten der Kesb Linth, im Februar 2019 aufgehoben. Ausschlaggebend für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses war der Umstand, dass das notwendige Vertrauensverhältnis zwischen Stadtrat und Walter Grob verloren gegangen war und sich nach Einschätzung des Stadtrats nicht wiederherstellen liess. Diese Kündigung wurde von Walter Grob rechtlich als missbräuchlich angefochten. Nun hat die Verwaltungsgerichtskommission ein Urteil gefällt.

Das Gericht beurteilte die Kündigung in einem von mehreren geltend gemachten Punkten als missbräuchlich. Es lehnte aber die finanziellen Forderungen betreffend missbräuchlicher Kündigung von Walter Grob zu drei Vierteln ab und verpflichtete die Stadt Rapperswil-Jona zur Bezahlung von 1,5 Monatslöhnen. Im Weiteren wurde die Stadt dazu verpflichtet, dem Kläger die von ihm geleisteten Kosten in der Höhe von rund Franken 3‘500.-- im Zusammenhang mit der Ergänzungsklage gegen die Obersee Nachrichten zu bezahlen. Die Gerichtskosten in der Höhe von Franken 2‘500.-- gehen zu sieben Zehnteln zu Lasten von Walter Grob und zu drei Zehnteln zu Lasten der Stadt. Zudem wurde Walter Grob verpflichtet, der Stadt Rapperswil-Jona eine Entschädigung für Anwaltskosten in der Höhe von Franken rund 3‘600.-- zu bezahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.

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