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Bundesgerichtsentscheid in der Sache Kesb Linth / Obersee Nachrichten

25. August 2021
Das Bundesgericht hat einen Entscheid gefällt zur Kesb-Klage der Stadt und von Walter Grob gegen die Obersee Nachrichten und die federführenden Journalisten Bruno Hug und Mario Aldrovandi. Es hat den vorinstanzlichen Entscheid des Kantonsgerichts St. Gallen und damit die Position der Stadt inhaltlich vollumfänglich gestützt. Weil die Obersee Nachrichten die persönlichkeitsverletzenden Artikel bereits gelöscht haben und seit der Medienkampagne fünf bis sieben Jahren verstrichen sind, hat das Bundesgericht darauf verzichtet, die Widerrechtlichkeit der Kampagne nochmals formal festzustellen.

Im Zeitraum zwischen 2014 und 2016 berichteten die Obersee Nachrichten unter Federführung der beiden Journalisten Bruno Hug und Mario Aldrovandi in rund 130 Zeitungsberichten mit zahlreichen falschen Behauptungen über die Kesb Linth und deren früheren Präsidenten Walter Grob. Daraufhin reichten die Stadt Rapperswil-Jona und Walter Grob Klage wegen Persönlichkeitsverletzung ein. Das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland und später das St. Galler Kantonsgericht am 6. Juli 2020 hiessen die Klage vollumfänglich gut. Das Bundesgericht hat nun über die Beschwerde von Bruno Hug und Mario Aldrovandi gegen das Urteil des Kantonsgerichts St. Gallen entschieden. Nach der Löschung sämtlicher Berichte und der Urteilspublikation durch die Obersee Nachrichten waren nur noch das Feststellungsbegehren, das Verbot der weiteren Verbreitung von zehn Vorwürfen durch die beiden Journalisten und die von Walter Grob geforderte Genugtuung strittig.

Das Bundesgericht hat den vorinstanzlichen Entscheid und damit die Position der Stadt Rapperswil-Jona und Walter Grob inhaltlich vollumfänglich geschützt. Insbesondere wurden alle geprüften Persönlichkeitsverletzungen bestätigt und die erhöhten Voraussetzungen für ein Verbot der Wiederholung entsprechender Vorwürfe bejaht. Besonders zu begrüssen ist die Tatsache, dass das Bundesgericht der Stadt Rapperswil-Jona und damit einem Gemeinwesen das Recht zuerkannt hat, sich im Falle von Angriffen auf eine ihrer Behörden bzw. ihrer Mitarbeitenden auf Persönlichkeitsschutz zu berufen. Auch die Genugtuungsforderung von Walter Grob wurde gutgeheissen.

In Abweichung vom kantonsgerichtlichen Entscheid hiess das Bundesgericht die Beschwerde teilweise insofern gut, als es der Auffassung war, fünf bis sieben Jahre nach der Kampagne gegen die Kesb Linth bestehe kein Interesse mehr daran, formal die Widerrechtlichkeit dieser Kampagne nochmals festzustellen. Dies nachdem die Obersee Nachrichten sämtliche strittigen Berichte bereits nach dem erstinstanzlichen Urteil gelöscht und die beiden verantwortlichen Journalisten kurz darauf entlassen hatte. Deshalb sei das Feststellungsbegehren inzwischen gegenstandslos geworden. Allerdings sind alleine die beiden Journalisten dafür verantwortlich, dass dieser Punkt immer noch im Streit lag, indem sie mit ihren beiden Beschwerden einen Abschluss der Auseinandersetzung verhinderten. Dies sowie die Bestätigung der Persönlichkeitsverletzungen durch das Bundesgericht dürfte auch in die Überlegungen des St. Galler Kantonsgerichts einfliessen, welches aufgrund des Bundesgerichtsentscheids noch einmal über die Kostenverlegung der kantonalen Verfahren zu entscheiden hat. Die Stadt geht deshalb davon aus, dass sich am Entscheid des Kantonsgerichts, wonach Hug, Aldrovandi und die Obersee Nachrichten praktisch die gesamten Kosten zu tragen haben, nichts Wesentliches ändern wird.

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