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Referendumsverfahren zum neuen Feuerschutzreglement

23. Dezember 2020
Am 1. Januar 2021 tritt das revidierte kantonale Feuerschutzgesetz in Kraft. Aus diesem Grund hat die Feuerschutzkommission das städtische Feuerschutzreglement einer Totalrevision unterzogen. Das Reglement wird ab 4. Januar 2021 dem fakultativen Referendum unterstellt.

Das totalrevidierte Feuerschutzgesetz (FSG) bedingt, dass auch das städtische Feuerschutzreglement umfassend erneuert wird. Die Systematik und verschiedene Formulierungen wurden überarbeitet.

Neu soll sich die Feuerschutzkommission aus zwei Mitgliedern des Stadtrats, drei weiteren Mitgliedern, welche weder eine Aufgabe im Rahmen der Stadt haben noch Angehörige der Feuerwehr sind, dem Feuerwehrkommandanten und zwei Angehörigen der Feuerwehr zusammensetzen. Der Stadtrat wählt die Kommissionsmitglieder zu Beginn der neuen Legislatur.

Neben zahlreichen Begriffsanpassungen wurden insbesondere die Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Feuerwehrdienst klarer formuliert. Sowohl die Angehörigen der Feuerwehr als auch das Kommando erhalten damit eine klare und moderne Grundlage für die Zusammenarbeit in der Feuerwehr.

Der Stadtrat hat das Feuerschutzreglement am 14. Dezember 2020 genehmigt. Das Reglement untersteht vom 4. Januar bis 12. Februar 2021 dem fakultativen Referendum und kann bei der Stadtkanzlei, Büro 305, Stadthaus, eingesehen werden.

Die Feuerwehr Rapperswil-Jona hat kantonal, national und international einen sehr guten Namen. Sie ist ein geschätzter Ansprechpartner für Feuerwehrkorps aus anderen Kantonen und wurde als einziges schweizerisches Korps für die Mitwirkung in einem Projekt im Rahmen des EU Forschungsprogramms Horizon angefragt. Das Kommando informiert Interessierte gerne über den Beitritt zur Feuerwehr Rapperswil-Jona.

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