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Kontakt

Stadtverwaltung Rapperswil-JonaSt. Gallerstrasse 40
8645 Jona

Öffnungszeiten

Montag
08.30 - 11.30 Uhr / 13.15 - 18.30 Uhr

Dienstag
08.30 - 11.30 Uhr

Mittwoch
08.30 - 11.30 Uhr / 13.15 - 16.30 Uhr

Donnerstag
08.30 - 11.30 Uhr

Freitag
08.30 - 11.30 Uhr / 13.15 - 16.30 Uhr

telefonische Erreichbarkeit

Inhalt

Werkleitungsbau und Aufbrüche öffentlicher Grund

Bewilligung zum Werkleitungsbau

Für Bauarbeiten betreffend Werkleitungen ist eine kommunale «Bewilligung zum Werkleitungsbau» notwendig. Sofern eine kantonale Stellungnahme erforderlich ist, wird diese durch die Stadt eingefordert.

Bitte reichen Sie die Unterlagen vorerst nur elektronisch (bauverwaltung@rj.sg.ch) ein. Nach einer ersten Sichtung werden wir mit Ihnen Kontakt aufnehmen.

Falls Sie Fragen zum Ausfüllen des Gesuchformulars oder den weiteren einzureichenden Unterlagen haben, gibt Ihnen gerne der Fachbereich Baubewilligungen und Dienste Auskunft.

Hier geht es zum Gesuch um kommunale Bewilligung für öffentliche Werkleitungen

Hier geht es zum Merkblatt Übersicht Bewilligungsverfahren für Werkleitungen

 

Aufbrüche öffentlicher Grund

Aufbrüche des öffentlichen Grunds (Strassen, Plätze, Anlagen) bedürfen einer Bewilligung durch die Stadt. Bevor Sie die «Aufbruch-/Verlegungsbewilligung» beantragen können, benötigen Sie eine «Bewilligung zum Werkleitungsbau» oder allenfalls eine «Baubewilligung». Im Falle eines Notfalls kann die «Aufbruch-/Verlegungsbewilligung» nachträglich gemeldet werden.

Bitte füllen Sie das Onlineformular aus. Zum Formular gelangen Sie über untenstehenden Link.

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