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Stadtverwaltung Rapperswil-JonaSt. Gallerstrasse 40
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Inhalt

FAQ

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Die finanzielle Lage der Stadt hat sich in den vergangenen Jahren verändert. Die Kosten sind in mehreren Bereichen gestiegen. Gleichzeitig standen und stehen in den kommenden Jahren hohe Investitionen an. Dadurch ist der finanzielle Handlungsspielraum kleiner geworden. Der Stadtrat will rechtzeitig handeln. Ziel der Aufgaben- und Leistungsüberprüfung ist es, die Aufgaben, Leistungen und Kosten der Stadt systematisch zu prüfen. Dabei geht es darum, Transparenz zu schaffen, Handlungsspielräume zu erkennen und die finanziellen Mittel gezielt einzusetzen.

Der BDO-Bericht ist kein fertiges Sparprogramm. Er ist eine fachliche Grundlage für die weitere Bearbeitung. Der Bericht zeigt auf, wo Handlungsspielräume bestehen. Er löst aber keine automatische Umsetzung aller vorgeschlagenen Massnahmen aus. Jede Massnahme muss einzeln beurteilt werden. Dabei werden Wirkung, Umsetzbarkeit, rechtliche Vorgaben, politische Zuständigkeiten und Auswirkungen auf die Bevölkerung, die Mitarbeitenden und die Qualität der Leistungen berücksichtigt.

Die im Bericht genannten Handlungsfelder sind unterschiedlich weit ausgearbeitet. Einzelne Massnahmen sind bereits konkret, rechtlich einfach umsetzbar und kurzfristig wirksam. Solche Massnahmen konnte der Stadtrat bereits priorisieren, beschliessen oder vorbereiten. Andere Massnahmen sind noch offen. Sie brauchen zusätzliche Abklärungen, den Einbezug betroffener Bereiche oder politische Entscheide.

Die Vorschläge im Bericht sind mögliche Handlungsfelder. Sie sind nicht alle beschlossen und werden nicht automatisch umgesetzt. Denn die Vorschläge unterscheiden sich stark: Einige sind konkret und kurzfristig umsetzbar. Andere sind erst erste Ideen oder müssen fachlich, rechtlich, finanziell und politisch vertieft geprüft werden. Bei einzelnen Massnahmen kann der Stadtrat entscheiden. Bei anderen braucht es weitere politische Entscheide, zum Beispiel im Rahmen des Budgets, eines Reglements oder einer Bürgerversammlung.

Der Bericht und der Anhang enthalten verschiedene mögliche Massnahmen mit unterschiedlicher finanzieller Wirkung. Daraus lässt sich aber kein einfaches und belastbares Gesamtpotenzial ableiten. Die aufgeführten finanziellen Wirkungen sind als Grössenordnungen zu verstehen. Sie zeigen, welche Wirkung eine Massnahme haben könnte, wenn sie in entsprechendem Umfang umgesetzt wird. Daraus lässt sich kein verbindliches Sparziel ableiten.

Grund dafür ist: Nicht alle Massnahmen sind gleich konkret. Einige Wirkungsschätzungen beruhen auf ersten Annahmen oder müssen noch vertieft geprüft werden. Andere Massnahmen brauchen politische Entscheide, rechtliche Abklärungen oder den Einbezug betroffener Bereiche. Zudem können Massnahmen voneinander abhängen, sich überschneiden oder nicht gleichzeitig im vollen Umfang umgesetzt werden. Auch mögliche Folgekosten, Auswirkungen auf Leistungen und Umsetzbarkeit müssen berücksichtigt werden.

Eine reine Addition aller aufgeführten Beträge wäre deshalb irreführend. Der Stadtrat wird die Massnahmen einzeln prüfen und deren tatsächliche Wirkung ausweisen.

Die Beträge zeigen mögliche finanzielle Wirkungen einzelner Massnahmen. Sie sind aber keine beschlossenen Einsparungen und kein addierbares Sparziel.

Viele Beträge beruhen auf Annahmen oder zeigen ein Potenzial bei vollständiger oder entsprechender Umsetzung. In der weiteren Bearbeitung wird geprüft, ob eine Massnahme fachlich sinnvoll, rechtlich möglich, politisch tragfähig und mit Blick auf die Qualität der Leistungen vertretbar ist. Erst danach kann die tatsächliche finanzielle Wirkung verlässlich beurteilt werden.

Der Stadtrat entscheidet schrittweise. Erste Massnahmen mit kurzfristigem Umsetzungshorizont wurden bereits priorisiert oder vorbereitet. Weitere Massnahmen werden in den kommenden Monaten vertieft geprüft.

Entscheidend ist nicht nur die finanzielle Wirkung. Berücksichtigt werden auch Umsetzbarkeit, rechtliche Rahmenbedingungen, Auswirkungen auf die Bevölkerung, die Mitarbeitenden und die Qualität der städtischen Leistungen. Massnahmen, die politische Entscheide oder Reglementanpassungen brauchen, folgen den dafür vorgesehenen Verfahren.

Das hängt von der jeweiligen Massnahme ab. Massnahmen im operativen Bereich kann die Verwaltung oder der Stadtrat im Rahmen der bestehenden Zuständigkeiten umsetzen. Massnahmen mit finanzieller, politischer oder rechtlicher Tragweite brauchen einen formellen Entscheid des zuständigen Organs. Das kann je nach Thema der Stadtrat, die Bürgerversammlung, die Bevölkerung an der Urne oder auch eine kantonale Stelle sein. Der Stadtrat wird bei jeder Massnahme prüfen, wer zuständig ist und welches Verfahren nötig ist.

Die Bevölkerung hat dort ein Mitspracherecht, wo es die gesetzlichen und politischen Verfahren vorsehen. Das gilt insbesondere bei Geschäften, die der Bürgerversammlung oder einer Urnenabstimmung unterstehen. Dazu können zum Beispiel Reglementsänderungen, grössere finanzielle Entscheide oder bestimmte Anpassungen von Leistungen gehören. Nicht jede organisatorische oder betriebliche Anpassung untersteht direkt einer Volksabstimmung. Der Stadtrat wird aber transparent aufzeigen, welche Massnahmen in welcher Zuständigkeit liegen und wo politische Entscheide nötig sind.

Der Bericht zeigt verschiedene mögliche Handlungsfelder auf. Dazu gehören zum Beispiel freiwillige Leistungen, Beiträge, Veranstaltungen, Druckerzeugnisse, Dienstleistungen, Gebühren, interne Prozesse, Leistungsstandards oder einzelne Angebote.

Welche Leistungen tatsächlich angepasst werden, ist noch nicht abschliessend entschieden. Die im Bericht beschriebenen Handlungsfelder und Massnahmen sind keine definitiv beschlossenen Einsparungen. Sie zeigen jedoch Bereiche auf, in denen mögliche Massnahmen nun vertieft geprüft werden. Erst danach entscheidet der Stadtrat, ob und in welchem Umfang eine Umsetzung erfolgt. Dabei wird berücksichtigt, welche Wirkung eine Anpassung hätte, wen sie betrifft, ob sie rechtlich möglich ist und welche Folgen sie für die Qualität der städtischen Leistungen hätte.

Gebühren und Abgaben werden im Rahmen der Aufgaben- und Leistungsüberprüfung ebenfalls geprüft. Dabei geht es insbesondere um die Frage, ob einzelne Leistungen verursachergerecht finanziert werden und ob bestehende Gebühren noch angemessen sind. Das bedeutet nicht, dass alle Gebühren automatisch erhöht werden. Anpassungen müssen sachlich begründet, rechtlich zulässig und politisch beschlossen werden. Der Stadtrat prüft solche Massnahmen im Gesamtzusammenhang und berücksichtigt dabei auch die Belastung für Bevölkerung, Vereine, Gewerbe und weitere Betroffene.

Die Stadt erbringt viele gesetzlich vorgeschriebene Leistungen. Daneben gibt es auch freiwillige Leistungen, etwa in den Bereichen Kultur, Sport, Veranstaltungen oder Beiträge an Dritte.

Gerade bei freiwilligen Leistungen besteht grundsätzlich mehr Handlungsspielraum. Das bedeutet nicht, dass diese Leistungen unwichtig sind. Viele freiwillige Leistungen tragen wesentlich zur Lebensqualität, zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und zur Attraktivität der Stadt bei. Trotzdem müssen auch sie überprüft werden, wenn die Stadt ihre finanzielle Handlungsfähigkeit sichern will. Der Stadtrat beurteilt deshalb nicht nur das Sparpotenzial, sondern auch Nutzen, Wirkung, Bedeutung für die Bevölkerung und mögliche Folgen einer Anpassung.

Der Bereich Bildung ist ein wichtiger Teil der Aufgaben- und Leistungsüberprüfung, weil er einen grossen Anteil an den städtischen Ausgaben ausmacht und in den vergangenen Jahren stark gewachsen ist. Die Schule erfüllt gesetzliche Aufgaben und hat hohe Qualitätsanforderungen. Anpassungen in diesem Bereich müssen deshalb besonders sorgfältig geprüft werden.

Der Bericht zeigt mögliche Handlungsspielräume auf, etwa bei einzelnen Kostenpositionen, beim Unterrichtsbetrieb, bei der Organisation oder bei Unterstützungsangeboten. Es gibt aber keine pauschalen Kürzungsbeschlüsse. Entscheide im Bildungsbereich müssen fachlich fundiert sein und die Qualität des Unterrichts, die Belastung der Schulen, den Lehrpersonenmangel und die gesetzlichen Vorgaben berücksichtigen.

Solche Themen wurden als mögliche Handlungsfelder identifiziert. Das heisst aber nicht, dass sie bereits beschlossen sind. Gerade Massnahmen im Schulbereich haben grosse Auswirkungen. Deshalb werden sie vertieft geprüft.

Dabei geht es nicht nur um Finanzen, sondern auch um pädagogische Qualität, Chancengerechtigkeit, Belastung der Lehrpersonen, gesetzliche Vorgaben und die Entwicklung der Schülerzahlen. Der Stadtrat wird in diesem Bereich keine pauschalen Entscheide treffen. Allfällige Anpassungen müssen sorgfältig begründet und politisch korrekt eingeordnet werden.

Auch personalbezogene Themen werden geprüft. Dazu gehören zum Beispiel Lohnentwicklung, Weiterbildung, interne Prozesse, Digitalisierung, Benefits oder der Umgang mit freiwerdenden Stellen. Der Stadtrat ist sich bewusst, dass solche Themen für Mitarbeitende sensibel sind.

Die Stadt ist auf qualifizierte und engagierte Mitarbeitende angewiesen. Deshalb werden personalbezogene Massnahmen nicht allein nach ihrem Sparpotenzial beurteilt. Arbeitgeberattraktivität, Fachkräftemangel, Fairness, Motivation, Belastung und Qualität der Leistungen werden mitberücksichtigt.

Ein pauschaler Stellenabbau ist nicht das Ziel der Aufgaben- und Leistungsüberprüfung. Ziel ist, Aufgaben, Leistungen und Ressourcen besser aufeinander abzustimmen. Freiwerdende Stellen können künftig noch genauer geprüft werden.

Das bedeutet aber nicht, dass eine Stelle automatisch gestrichen wird. Zuerst muss geklärt werden, ob die Aufgabe weiterhin nötig ist, ob sie anders organisiert werden kann oder ob Digitalisierung und Prozessverbesserungen Entlastung bringen. Auch bei Arbeitsbedingungen gilt: Der Stadtrat prüft Massnahmen sorgfältig und im Gesamtzusammenhang. Die Stadt will finanziell handlungsfähig bleiben und gleichzeitig eine verlässliche und attraktive Arbeitgeberin sein.

Jede Massnahme wird nicht nur finanziell beurteilt. Geprüft werden auch Auswirkungen auf Qualität, Erreichbarkeit, Bearbeitungsdauer, Bevölkerung, Mitarbeitende und Risiken. Wenn Leistungen angepasst werden, muss klar sein, welche Folgen dies hat.

Einsparungen dürfen nicht dazu führen, dass Leistungen unkontrolliert schlechter werden oder Mitarbeitende dauerhaft überlastet sind. Wo Aufgaben reduziert werden, muss auch geklärt werden, ob ein Leistungsniveau angepasst, ein Prozess verbessert oder eine Aufgabe tatsächlich anders erbracht werden kann. Der Stadtrat will deshalb keine pauschalen Kürzungen, sondern gezielte und nachvollziehbare Entscheide.

Für die weitere Bearbeitung wird ein Umsetzungscontrolling geführt. Dieses zeigt, welche Massnahmen umgesetzt, vertieft geprüft, zurückgestellt oder nicht weiterverfolgt werden. Bei beschlossenen oder ausreichend geprüften Massnahmen wird auch ausgewiesen, welche finanzielle Wirkung erwartet werden kann.

Die Übersicht wird regelmässig aktualisiert. Der Stand der Massnahmen wird halbjährlich zur Verfügung gestellt. So können Bevölkerung, Parteien, Medien und Mitarbeitende nachvollziehen, welche Schritte bereits erfolgt sind, welche Entscheide anstehen und wie der Prozess weitergeht.