Inhalt
Über die Schweiz
- wofür die Abkürzung CH steht
- was es mit dem "Röstigraben" genau auf sich hat
- wie viele Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz leben
- ob es "typisch schweizerische" Sachen oder Tugenden gibt
- was die Gleichstellung von Mann und Frau beinhaltet.
FAQs
Frage |
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Die Schweiz ist mitten im Westen Europas gelegen. Man nennt sie manchmal Insel. Gemeint ist damit eine Insel inmitten der Europäischen Union (EU). Sie ist selbst kein Mitglied der EU, aber von den EU-Mitgliedstaaten Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich sowie dem Fürstentum Liechtenstein umgeben. In der Schweiz treffen drei grosse europäische Kulturen aufeinander: die deutsche, die französische und die italienische. Durch ihre zentrale Lage spielt die Schweiz in Westeuropa verkehrstechnisch eine entscheidende Rolle. Eine der wichtigsten europäischen Verbindungen zwischen Norden und Süden führt über, respektive durch die Schweizer Alpen: der Gotthard. Mit ihren rund 41'300 Quadratkilometern gehört sie zu den Kleinstaaten Europas. Die Schweiz ist vergleichbar mit Dänemark und ist halb so gross wie Österreich. |
Geografisch wird die Schweiz in drei Gebiete unterteilt: die Alpen, das Mittelland und den Jura. Zirka 26 Prozent des Bodens sind unproduktiv, man kann ihn also nicht bebauen. Weitere Gebiete sind bewaldet und dürfen nicht bewohnt werden. In den Alpen, die 60 Prozent der Landesfläche ausmachen, leben nur gerade 10 Prozent der gesamten Bevölkerung. Zwei Drittel der Bevölkerung wohnen im Mittelland zwischen Genfersee und Bodensee auf 30 Prozent der Landesfläche. Berglandschaften der Alpen mit Seen und Gletschern ins hügelige grüne Mittelland. Hier beträgt die Einwohnerdichte in etwa 426 Personen/km2. |
CH steht für Confoederatio Helvetica. Das ist die lateinische Bezeichnung für Schweizerische Eidgenossenschaft. Diese offizielle Bezeichnung wurde nach der Schaffung des Bundesstaates eingeführt. Um keine der vier Amtssprachen zu bevorzugen, lautet das Landeskennzeichen der Schweiz deshalb CH. |
Die Schweiz zählt zu den ältesten Staaten der Welt und ihre direkte Demokratie gilt international als Vorbild (siehe auch unter "Politik"). Der Nationalfeiertag ist der 1. August, die Nationalhymne ist der „Schweizerpsalm“. Obschon die Hymne bereits 1841 zum ersten Mal öffentlich vorgetragen wurde, wurde sie erst 1981 zur offiziellen Nationalhymne erklärt. Die Gründung der modernen Schweiz geht auf das Jahr 1848 zurück. Zuvor bestand lediglich ein lockeres Bündnis unabhängiger Kantone. Jeder Kanton war im Prinzip frei, das Bündnis jederzeit wieder zu verlassen. 1848 erhielt die Schweiz dann eine moderne Verfassung, welche aus dem Staatenbund einen föderativen Bundesstaat machte. Eine zentrale Regierung übernahm damals in gewissen Bereichen wie der Aussen- und Finanzpolitik Aufgaben der Kantone. Heute zählt die Schweiz 26 Kantone, wovon sechs Halbkantone sind. Sie sind unterschiedlich gross und bilden weder eine sprachliche noch religiöse Einheit. Auch heute noch geniessen die Kantone eine weitgehende Autonomie. Erfahren Sie mehr über die Kantone: Regionen im Bundesrat |
Die Nationalflagge der Schweiz hat eine quadratische Form und zeigt ein aufrechtes, freistehendes weisses Kreuz auf rotem Grund. In der deutschen Schweiz wird der Begriff Flagge allerdings in der Alltagssprache nicht benutzt; die Menschen reden mehr von der Schweizerfahne oder dem Schweizerkreuz. Die Verwendung des Schweizerkreuzes wurde bei der Schlacht von Laupen im Jahre 1339 das erste Mal dokumentiert. Damals diente ein weisses Kreuz als gemeinsames Erkennungszeichen, welches die Soldaten auf Kleidern und Rüstungen befestigten. Als offizielle Hoheitszeichen galten in jener Zeit allerdings nur die Kantonswappen. Durchsetzen konnte sich das Schweizerkreuz erst im Sonderbundkrieg 1847. In diesem Krieg standen sich Vertreter traditioneller Werte und lokaler Selbstbestimmung und Vertreter einer modernen Gesellschaft und der Zentralisierung des Staates gegenüber. Mit dem Sieg der zentralistisch eingestellten Kantone setzte sich auch die Schweizerfahne als nationales Symbol durch. 1889 wurde sie offiziell angenommen. (Quellen: swissworld.org, wikipedia.ch) Informationen zur Geschichte der Schweizerfahne: |
Die Mehrsprachigkeit ist eines der Kennzeichen der Schweiz. Es gibt vier offizielle Landessprachen: Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch. Wer in der Schweiz aufgewachsen ist, hat daher in der Schule zwei dieser Sprachen gelernt, obwohl meist nur die eigene Muttersprache benutzt wird. Die Sprachgruppen haben aber nicht das gleiche Gewicht:
Seit 2010 werden in der Statistik mehrere Hauptsprachen erfasst. Die Sprachgrenzen verlaufen teilweise entlang von Kantonsgrenzen. So werden in 18 von 26 Kantonen vorwiegend schweizerdeutsche Dialekte gesprochen, 4 Kantone sind französischsprachig, in drei Kantonen wird deutsch und französisch gesprochen. Im Tessin sowie in südlichen Tälern des Kantons Graubünden ist Italienisch die wichtigste Sprache. Graubünden ist der einzige dreisprachige Kanton: Nebst Deutsch und Italienisch werden hier fünf Versionen des Rätoromanischen gesprochen. |
Rösti ist ein beliebtes Kartoffelgericht der deutschschweizer Küche. Röstigraben kann als scherzhafter Ausdruck verstanden werden. Er bezeichnet die Sprachgrenze zwischen der deutschen und der französischen Schweiz und weißt insbesondere auf die Unterschiede von Mentalität und Kultur in diesen Landesteilen hin. |
Im Alltag sprechen die Menschen Mundart – einen von zahlreichen, teils sehr unterschiedlichen Dialekten. Die offizielle Schrift- oder Amtssprache in der Deutschschweiz ist hingegen Hochdeutsch. In der Schule wird Hochdeutsch deshalb als erste Fremdsprache unterrichtet. Es gibt keine eigenständige Deutschschweizer Schriftsprache. Die verschiedenen Dialekte unterscheiden sich in Aussprache, Grammatik und Wortschatz. Bei Geschäftsbeziehungen oder nationalen Konferenzen mit Personen aus verschiedenen Sprachgebieten passen sich oftmals Italienisch- oder Rätoromanischsprachige an die grössere Sprachgruppe an. Sie sprechen dann Deutsch oder Französisch. |
Das Schweizer Kulturleben ist geprägt durch die Mehrsprachigkeit und die geografische Lage des Landes zwischen drei bedeutenden Kulturräumen Europas – Deutschland, Frankreich und Italien. Sie ist teilweise stark lokal geprägt oder inspiriert sich bewusst an globalen Trends und bei der Migrationsbevölkerung. Dies führt zu einer kulturellen Vielfalt in Literatur, Kunst, Architektur, Musik und Brauchtum. Die Schweiz verfügt über ein äusserst vielfältiges und reiches Kulturleben. Zu nennen ist etwa die Literaturszene. Sie ist ausgesprochen lebendig und macht auch international von sich reden. Die Musikszene umfasst sowohl lokale Spezialitäten wie Jodeln, Zauern und Alphornblasen, wie auch internationale Grössen der Popszene. Diese findet man an den zahlreichen Pop-, Klassik- und Jazzfestivals und auf lokalen Bühnen. Zwar ist der Schweizer Film international weniger bekannt. Doch wurde der Schweizer Filmproduzent Arthur Cohn mehrfach mit dem Oscar ausgezeichnet. Es gibt zudem zahlreiche Theater- und Opernaufführungen, Kunstausstellungen und Museen. Während des ganzen Jahres werden lokale Feste und Bräuche gefeiert. Mehr dazu erfahren Sie auch unter Lebendige Traditionen. |
Das Zusammenleben der verschiedenen Religionen gestaltet sich in der Schweiz weitgehend friedlich. Das Christentum ist die am weitesten verbreitete Religion im Land und geniesst auf kantonaler Ebene zuweilen auch die Anerkennung als ‚Staatsreligion’. 2021 gehörten 32.9% der Bevölkerung zu der römisch-katholischen und 21.1% der evangelisch-reformierten Kirche an. 5,7% der Wohnbevölkerung sind muslimisch oder gehörten zu einer Glaubensgemeinschaft des Islam, 0,2% gehörten einer jüdischen Glaubensgemeinschaft an, 2,6% gehörten orientalisch-christlichen oder orthodoxen Kirchen an, 0,6% gehörten zur hinduistischen und 0.5% zur buddhistischen Religion. In den letzten Jahren sind viele Menschen aus den Kirchen ausgetreten; rund 32,3% geniessen die Freiheit, keine Religionszugehörigkeit zu deklarieren. (Bundesamt für Statistik, 2023) Informationen zu Feiertagen finden Sie unter Feiertagskalender.ch. |
In der Schweiz sind Kirche und Staat getrennt. Das Recht auf Glaubens-, Gewissens- und Kultusfreiheit ist in der Bundesverfassung verankert. Jeder Mensch hat das Recht, frei zu entscheiden, ob er gläubig sein und welche Religion er praktizieren will oder nicht. Jeder darf seinen Glauben oder die Religion wechseln, seine Überzeugungen frei äussern und verbreiten. Das gilt für Einzelne genauso wie für Glaubensgemeinschaften. Zudem wird jedem das Recht zuteil, alleine oder in einer Gruppe Kulthandlungen, religiöse Praktiken oder Rituale zu vollziehen. Diese Grundrechte können eingeschränkt werden, wenn zum Beispiel ein genügendes öffentliches Interesse für eine Einschränkung vorliegt oder wenn ein Gesetz dies so verlangt. |
In der Schweiz sind rund 26% der Bevölkerung ausländische Staatsangehörige. 31% der ständigen Wohnbevölkerung der Schweiz im Jahr 2021 sind im Ausland geboren und 39% der ständigen Wohnbevölkerung haben Migrationshintergrund (Quelle: Bundesamt für Statistik, Stand 2020). Ohne Ausländerinnen und Ausländer wäre die Wohnbevölkerung der Schweiz wegen der niedrigen Geburtenzahlen rückläufig. Wirtschaftszweige wie das Gesundheitswesen, das Gastgewerbe, der Bausektor und auch Teile der Industrie sind stark von ausländischen Arbeitskräften abhängig. |
Mit ihren 1'500 Seen, ihren unzähligen Bächen und Flüssen sowie ihren Gletschern hat die Schweiz einen wertvollen Vorrat an Süsswasser und gilt als Wasserreservoir Europas. Der übermässige Wasserkonsum und die Klimaerwärmung, die zum Schmelzen der Gletscher führt, können die langfristige Versorgung mit sauberem Trinkwasser jedoch gefährden. Zahlreiche Projekte beschäftigen sich daher mit dem Schutz und Erhalt der bestehenden Wasserressourcen. Die grössten Schweizer Flüsse sind der Rhein, die Aare und die Rhone. Die lokale Linth fliesst in den Zürichsee und dieser entleert sich mittels der Limmat in der Aare. Die Aare ihrerseits mündet in den Rhein, der zwei Drittel des "Schweizer" Wassers in die Nordsee trägt. Die Rhone fliesst ins Mittelmeer und der Inn ins Schwarze Meer. |
Die Schweiz gilt als international anerkannter Forschungsplatz. Verschiedene Forschungsinstitute wie die Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH/EPF) in Zürich und Lausanne sowie die Universitäten in zehn Schweizer Städten geniessen einen guten Ruf und werden von vielen internationalen Wissenschaftlern als Arbeitsplatz ausgewählt. Von globaler Bedeutung ist auch das Europäische Laboratorium für Teilchenphysik (CERN). Insgesamt gingen 30 Nobelpreise an die Schweiz. Die berühmtesten Träger sind wohl Henri Dunant, der Gründer des Roten Kreuzes und Albert Einstein, der Begründer der Relativitätstheorie. Im Rahmen der Europäischen Weltraumagentur ESA (European Space Agency) beteiligt sich die Schweiz auch aktiv an der Erforschung des Weltalls. Einige internationale Einrichtungen der Weltraumforschung befinden sich in der Schweiz. |
Die Schokolade, der Käse, die Uhren und das Schweizer Sackmesser sind wohl die berühmtesten Wahrzeichen der Schweiz. Ebenso bekannt sind die die Schweizer Banken, die ihr den Ruf eines reichen Landes eintragen. Sind das die typisch schweizerischen Merkmale? Schweizerinnen und Schweizer haben oft selbst Mühe zu beschreiben, was sie - ausser der Nationalität - mit ihren Landsleuten aus den anderen Sprachregionen verbindet. In diesem Zusammenhang wird oft von der so genannten Willensnation gesprochen: die Schweizerinnen und Schweizer bilden freiwillig eine Einheit, ohne einheitlich zu sein. Ein Einblick in diese Diversität gibt die Fotogalerie von Swissinfo. |
Seit 1981 ist die Gleichberechtigung von Mann und Frau in der schweizerischen Verfassung verankert. 1988 wurde ein Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann eingerichtet. Im Juli 1996 ist das Gleichstellungsgesetz in Kraft, welches insbesondere jegliche Form der Diskriminierung im Bereich der Erwerbsarbeit verbietet. Das Diskriminierungsverbot gilt für alle Bereiche des Erwerbslebens, d.h. für die Anstellung, den Lohn, die Beförderung, die Weiterbildung oder die Kündigung. Diskriminierungen aufgrund des Zivilstandes, der familiären Situation oder einer Schwangerschaft sind ebenfalls verboten. Gleichstellung soll über die rein rechtliche Chancengleichheit hinausgehen und auch gesellschaftliche oder kulturelle Aspekte der Ungleichheit berücksichtigen. Der Begriff steht zudem für eine gewisse Ausgeglichenheit der Aufgabenverteilung zwischen beiden Geschlechtern. Das Gleichstellungsgesetz ermöglicht es Frauen und Männern, sich gegen direkte und indirekte Diskriminierungen zu wehren – in der Familie, im Erwerbsleben oder bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Weiterführende Informationen finden Sie unter: |
Das schweizerische Eherecht ist seit 1988 nach dem Grundsatz der Gleichberechtigung von Frau und Mann aufgebaut. Laut Gesetz hat derjenige Ehegatte, der den Haushalt besorgt, die Kinder betreut oder dem anderen in Beruf oder Gewerbe hilft, Anspruch auf «einen angemessenen Betrag zur freien Verfügung» aus dem Einkommen oder Vermögen des anderen Ehegatten. Mehr Informationen dazu finden Sie in Artikel 90 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) auf der Webseite des Bundesamts für Justiz. |