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Inhalt

Urnenabstimmung vom 14. Juni 2020 über die Bürgerversammlungsgeschäfte vom 4. Juni 2020

7. Mai 2020
Die Bürgerversammlung vom 4. Juni 2020 muss aufgrund der ausserordentlichen Lage im Zusammenhang mit dem Coronavirus abgesagt werden. Gemäss Art. 52 des Gemeindegesetzes ordnet der Rat in solchen Fällen die Urnenabstimmung über die unaufschiebbaren Geschäfte an. Die Geschäfte der Bürgerversammlung vom 4. Juni werden der Stimmbevölkerung folglich mit Ausnahme des Klimaartikels am 14. Juni 2020 an der Urne unterbreitet. Die Bürgerversammlungsunterlagen, welche ab dem 8. Mai 2020 in die Haushaltungen verschickt werden, dienen als Grundlage für die Urnenabstimmung vom 14. Juni 2020. Die Stimmausweise und Stimmzettel werden ab Mitte Mai 2020 versandt.

Der Stadtrat hat in Abstimmung mit den Parteien entschieden, mit Ausnahme des Klimaartikels alle Geschäfte der Bürgerversammlungen an die Urne zu bringen. Der Bericht und Antrag für den 4. Nachtrag zur Gemeindeordnung (Klimaartikel) wird an einer nächsten Bürgerversammlung unterbreitet. Aus Sicht des Stadtrates und den Parteien ist eine politische Diskussion unerlässlich.

Folgende Geschäfte werden der Bürgerschaft an der Urne unterbreitet:

Jahresrechnung 2019
Der Stadtrat kann auf ein sehr positives Rechnungsjahr zurückblicken. Mit einem Gesamtaufwand von rund 159 Mio. Franken und einem Gesamtertrag von rund 186 Mio. Franken sieht die Rechnung einen Ertragsüberschuss von rund 27,5 Mio. Franken vor. Der unerwartet hohe Ertragsüberschuss geht vorwiegend auf stark angewachsene Steuereinnahmen insbesondere bei den Handänderungs- und Grundstücksteuern sowie bei den juristischen Personen zurück. Das positive Ergebnis ist insbesondere aufgrund der schwierigen und unsicheren Zeiten erfreulich. Es wird dem Stadtrat erlauben, der Bevölkerung auch in weniger rosigen Zeiten eine moderne Infrastruktur und ein qualitativ hochstehendes Service-public-Angebot bei einem gleichzeitig tiefen Steuerfuss zur Verfügung zu stellen. Der Stadtrat beantragt der Stimmbürgerschaft, den Ertragsüberschuss in die Ausgleichsreserve einzulegen, welche flexibel nutzbar ist. Die Bürgerschaft muss bis spätestens am 15. Juni 2020 über die Rechnung beschliessen.

Zeughausareal (Projektierungskredit für die Umsetzung der baulichen Massnahmen im Zusammenhang mit dem Nutzungskonzept)
Mit der Entwicklung des Zeughausareals gemäss dem verabschiedeten Nutzungskonzept kann es einen Schritt weitergehen. Die vorgeschlagene Sanierung der Gebäude Zeughaus 3 und 4 bilden den Grundstein für ein belebtes Areal im Herzen der Stadt. Insbesondere die Musikschule soll hier neue Räumlichkeiten erhalten.

Sanierung Ferienhaus Lenzerheide Baukredit von Fr. 2‘150‘000.— für die Sanierung des Ferienhauses Lenzerheide
Die Sanierung des Ferienhauses Lenzerheide ist für den weiteren Betrieb des beliebten Lagerhauses notwendig. Die letzten Sanierungen liegen 25 und mehr Jahre zurück. Mit der etappenweisen Erneuerung kann der Stadtrat das Ferienhaus für die Schule Rapperswil-Jona aber auch für andere Nutzergruppen auch in Zukunft erhalten.

Revision Ortsplanung (Rahmenkredit für die Ortsplanungsrevision 2020-2024, Arbeitspaket 1
Auf die Frage, wie und wo sich die Stadt Rapperswil-Jona weiterentwickeln soll, gibt es keine einfache Antwort. Es müssen verschiedene Interessen und Ansprüche aufeinander abgestimmt werden. Der Stadtrat wird sich dieser Frage im Rahmen der anstehenden Gesamtrevision der Ortsplanung im Austausch mit der Bevölkerung annehmen. Er beantragt zu diesem Zweck einen Rahmenkredit, damit die umfassenden Arbeiten in Angriff genommen werden können.

Sanierung Schulhaus Burgerau (Projektierungskredit von Fr. 350‘000.— für die Sanierung des Neubaus Schulhaus Burgerau)
Das Schulhaus Burgerau ist in einem schlechten baulichen Zustand. Die Sanierung gewährt den Weiterbestand des Gebäudes und verbessert die schulische Nutzung der Räumlichkeiten.

Abstimmungsurne