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Anpassung der Hundesteuer (ehemalige Hundetaxe)

20. Februar 2020
Der Stadtrat setzt das neue Hundegesetz des Kantons St. Gallen um und passt die Hundesteuer gleichzeitig an die effektiven Kosten an. Ab dem 1. Januar 2020 wird neu eine Hundesteuer in der Höhe von Fr. 140.— pro Hund erhoben. Die bisherige Hundetaxe betrug Fr. 100.— für den ersten und Fr. 140.— für jeden weiteren Hund im gleichen Haushalt.

Im geltenden Polizeireglement ist festgehalten, dass die jährlichen Taxen für einen Hund Fr. 100.— bzw. Fr. 140.— für jeden weiteren Hund im gleichen Haushalt betragen. Am 1. Januar 2020 ist das neue kantonale Hundegesetz in Kraft getreten. Die Hundesteuer ersetzt die bisherige Hundetaxe und beträgt für einen Hund je Kalenderjahr zwischen Fr. 60.— und Fr. 200.—. Der Stadtrat hat die Hundesteuer festzulegen.

In Rapperswil-Jona sind per Ende 2019 rund 1‘000 Hunde registriert. Der Stadtrat hat den jährlichen Aufwand ermittelt, dieser beträgt rund Fr. 140‘000.—. Fr. 120‘000.— fallen für den Werkdienst, Fr. 7‘500.— für die Hundekontrollstelle, Fr. 2‘500.— für die Sicherheitsverwaltung sowie Fr. 10‘000.— für die neu eingeführte Ablieferung an den Kanton an. Bei rund 1‘000 Hunden ergibt dies eine Hundesteuer von Fr. 140.—.

Die neue Hundesteuer tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

Hund