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Mitwirkung zum kantonalen Richtplan 2025

4. Juli 2025
Der Kanton St. Gallen passt den kantonalen Richtplan an. Nun ist die Bevölkerung eingeladen, an der Vernehmlassung mitzuwirken und Anregungen einzureichen. Die Vernehmlassung dauert bis Ende September 2025.

Der kantonale Richtplan 2025 liegt öffentlich zur Mitwirkung auf. Vom 1. Juli bis am 30. September 2025 können Interessierte ihre Anregungen und Rückmeldungen auf der digitalen Mitwirkungsplattform des Kantons «https://sg.e-mitwirkung.ch/de/» einbringen. Der Entwurf und weitere Grundlagen zur Richtplan-Anpassung 2025 sind online unter www.areg.sg.ch/richtplananpassung zugänglich.

Der kantonale Richtplan ist das Führungsinstrument der Regierung in der Raumplanung. Er zeigt die Ziele auf, welche die Regierung in der räumlichen Entwicklung des Kantons verfolgt. Der Kanton passt den Richtplan periodisch an, um Bedürfnisse zeitgerecht aufzunehmen. Die Richtplan-Anpassung 2025 sieht Änderungen in den Bereichen Zusammenarbeit mit Gemeinden und Regionen, Klimawandel sowie in verschiedenen Richtplanblättern vor.

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