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Aufhebung Baulinienplan Busskirchstrasse

27. März 2023
Der Baulinienplan Busskirchstrasse soll aufgehoben werden. Der ehemals definierte Zweck, die Erstellung eines Trottoirs, ist erfüllt.

Die Notwendigkeit des Baulinienplans Busskirchstrasse wurde im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben geprüft. Der Stadtrat vertritt die Meinung, dass der Baulinienplan überholt ist und die öffentlichen Interessen mit dem Bau eines Trottoirs umgesetzt sind.  Zudem gilt gemäss gültigem Baureglement nördlich und südlich der Baulinie der ordentliche Strassenabstand von 4.0 Metern. Ein öffentliches Interesse ist nicht mehr gegeben.

Die Aufhebung der Baulinien betrifft die Parzellen Nr. 3386J, 3475J und 209J. Die Aufhebung des Baulinienplans erfolgt im ordentlichen Verfahren gemäss Art. 41 Abs. 1 des Planungs- und Baugesetzes (sGS731.1, PBG). Das Mitwirkungsverfahren fand vom
24. Januar bis 22. Februar 2023 statt. Während dem Verfahren gingen keine schriftlichen Wortmeldungen ein.

Die Planungsinstrumente für die Planauflage liegen während 30 Tagen, ab Dienstag, 28. März bis Mittwoch, 26. April 2023, im Vorraum des Ressortsekretariat im 2. OG des Stadthauses zu den aktuellen Öffnungszeiten oder nach telefonischer Vereinbarung zur öffentlichen Einsicht auf. Sämtliche Unterlagen sind auch auf der Website der Stadt Rapperswil-Jona (www.rapperswil-jona.ch) unter der Rubrik Aktuelles, Amtliche Publikationen einsehbar.

Buskirchstrasse