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Neue Tarife für die unterrichtsergänzende Betreuung
Für einen grossen Teil der Kinder im Alter von fünf bis zwölf Jahren ist Betreuung zu einem festen Bestandteil des Schulalltags geworden. Nach wie vor bleibt die unterrichtsergänzende Betreuung freiwillig und modular buchbar. Ab August 2021 sind alle Betreuungsmodule für die Eltern kostenpflichtig. Mit dem Verzicht auf Einheitstarife sind die Tarife neu abhängig von der finanziellen Leistungsfähigkeit der Erziehungsberechtigten. Neu erhalten Erziehungsberechtigte von der Stadt je nach Höhe ihres Einkommens Beiträge an die Betreuungskosten für die stadteigene, unterrichtsergänzende Betreuung. Sozialtarifiert wird aber nur die Betreuungszeit, nicht die Mittagsverpflegung. Es bleibt weiterhin möglich, für die Mittagszeit das eigene Essen von zu Hause mitzunehmen.
In Zusammenarbeit mit dem Luzerner Büro Communis wurde für die Stadt ein Tarifmodell entworfen, welches sich in vergleichbaren Städten bereits bewährt. Die Stadt richtet in Zukunft Beiträge bis zu einem steuerbaren Einkommen der Erziehungsberechtigten von Fr. 120’000.— aus. Bis zu einem Einkommen von Fr. 40’000.— wird der maximale Beitrag ausgerichtet - mit zunehmendem Einkommen sinkt der Beitrag der Stadt an die Betreuungskosten.
Die Schule informiert die Eltern in einem separaten Schreiben per E-Mail über das Angebot der unterrichtsergänzenden Betreuung im Schuljahr 2021/22.