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Kontakt

Stadtverwaltung Rapperswil-JonaSt. Gallerstrasse 40
8645 Jona

Öffnungszeiten

Montag
08.30 - 11.30 Uhr / 13.15 - 18.30 Uhr

Dienstag
08.30 - 11.30 Uhr

Mittwoch
08.30 - 11.30 Uhr / 13.15 - 16.30 Uhr

Donnerstag
08.30 - 11.30 Uhr

Freitag
08.30 - 11.30 Uhr / 13.15 - 16.30 Uhr

telefonische Erreichbarkeit

Inhalt

Vorsorgeauftrag

Sie haben einen Vorsorgeauftrag nach Artikel 360 ZGB erstellt und möchten den Aufbewahrungsort beim Zivilstandsamt festhalten.

Was macht das Zivilstandsamt?

  • Das Zivilstandsamt trägt den Aufbewahrungsort Ihres Vorsorgeauftrags im Personenstandsregister aufgrund Ihrer mündlichen oder schriftlichen Aussage ein. Den Vorsorgeauftrag müssen Sie nicht vorweisen.
  • Im Falle Ihrer dauernden Urteilsunfähigkeit darf die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB beim Zivilstandsamt schriftlich anfragen, ob und wo ein Vorsorgeauftrag aufbewahrt wird. Das angefragte Zivilstandsamt teilt die Antwort schriftlich der KESB mit.

Was macht das Zivilstandsamt nicht?

  • Keine Hinterlegung des Vorsorgeauftrags beim Zivilstandsamt.
  • Keine Beratung oder Ausstellung von Vorsorgeaufträgen.
Bitte kontaktieren Sie den Zivilstandskreis Rapperswil-Jona telefonisch (055 225 72 40) oder per E-Mail (zivilstandsamt@rj.sg.ch).

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