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Vorsorgeauftrag
Sie haben einen Vorsorgeauftrag nach Artikel 360 ZGB erstellt und möchten den Aufbewahrungsort beim Zivilstandsamt festhalten.
Was macht das Zivilstandsamt?
- Das Zivilstandsamt trägt den Aufbewahrungsort Ihres Vorsorgeauftrags im Personenstandsregister aufgrund Ihrer mündlichen oder schriftlichen Aussage ein. Den Vorsorgeauftrag müssen Sie nicht vorweisen.
- Im Falle Ihrer dauernden Urteilsunfähigkeit darf die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB beim Zivilstandsamt schriftlich anfragen, ob und wo ein Vorsorgeauftrag aufbewahrt wird. Das angefragte Zivilstandsamt teilt die Antwort schriftlich der KESB mit.
Was macht das Zivilstandsamt nicht?
- Keine Hinterlegung des Vorsorgeauftrags beim Zivilstandsamt.
- Keine Beratung oder Ausstellung von Vorsorgeaufträgen.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Zivilstandskreis Rapperswil-Jona | 055 225 72 40 | Kontaktformular |
Name | Telefon | Kontakt |
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Präsidiales |