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Stadtverwaltung Rapperswil-JonaSt. Gallerstrasse 40
8645 Jona

Öffnungszeiten

Montag
08.30 - 11.30 Uhr / 13.15 - 18.30 Uhr

Dienstag
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Mittwoch
08.30 - 11.30 Uhr / 13.15 - 16.30 Uhr

Donnerstag
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Freitag
08.30 - 11.30 Uhr / 13.15 - 16.30 Uhr

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Inhalt

Anerkennung

Väter können Kinder anerkennen, die nur zur Mutter in einem Kindesverhältnis stehen. Besteht ein Kindesverhältnis zu einem anderen Mann, so muss dieses zuerst gerichtlich aufgehoben werden, bevor eine Anerkennung möglich ist. Keine Einschränkungen bestehen hinsichtlich des Alters oder des Zivilstands des anzuerkennenden Kindes. Möglich ist auch die Anerkennung eines bereits verstorbenen Kindes. Die Anerkennung kann auch vor der Geburt erfolgen. Ausgeschlossen ist hingegen die Anerkennung eines adoptierten Kindes.

Das Zivilstandsamt berät Sie gerne, welche Dokumente beizubringen sind.

Sobald die entsprechenden Dokumente vorliegen, vereinbaren wir einen Termin für die Anerkennung. Der Vater muss für die Anerkennung persönlich beim Zivilstandsamt vorsprechen.

Welche formellen Anliegen sollte ich vor der Geburt beachten?

Bitte vereinbaren Sie vorgängig telefonisch (055 225 72 40) oder per E-Mail (zivilstandsamt@rj.sg.ch) beim Zivilstandskreis Rapperswil-Jona einen Termin.

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