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Wohnsitzbescheinigung
Wochenaufenthalt und Nebenniederlassung begründen im Sinne des Gesetzes keine Niederlassung und können somit nicht als „Wohnsitz“ bescheinigt werden.
Meldebescheinigungen für das Arbeitsamt (RAV) sind kostenlos.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Präsidiales |
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohneramt | 055 225 70 60 | Kontaktformular |
Name |
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