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Sondernutzungsplan «Frohbühl II» unterliegt Referendum

3. November 2026
Der Stadtrat hat die Einsprachen gegen den Sondernutzungsplan «Frohbühl II» abgewiesen und das fakultative Referendum eingeleitet. Die 40-tägige Referendumsfrist dauert von Donnerstag, 5. November, bis Montag, 14. Dezember 2026.

Der Stadtrat erliess den Sondernutzungsplan «Frohbühl II» am 21. April 2026 und verabschiedete ihn zur öffentlichen Auflage. Der Plan soll eine städtebaulich und architektonisch überzeugende Bebauung des Areals ermöglichen. Vorgesehen sind eine hohe Wohnqualität, attraktive Freiräume und gute Verbindungen für den Fussverkehr.

An seiner Sitzung vom 20. Oktober 2026 wies der Stadtrat die eingegangenen Einsprachen ab und leitete das Verfahren für das fakultative Referendum ein.

Planunterlagen liegen im Stadthaus Bollwies auf

Gemäss Artikel 22 der Gemeindeordnung kommt das Referendum zustande, wenn 500 Stimmberechtigte schriftlich eine Abstimmung über den Sondernutzungsplan verlangen. Die Referendumsfrist beträgt 40 Tage. Sie beginnt am Donnerstag, 5. November 2026, und endet am Montag, 14. Dezember 2026.

Die Planunterlagen können während dieser Frist im Raum für Planauflagen im ersten Stock des Stadthauses Bollwies, Bollwiesstrasse 4, 8645 Jona, eingesehen werden. Die Unterschriftenlisten müssen bis zum Ende der Referendumsfrist bei der Stadtkanzlei der Stadt Rapperswil-Jona, St. Gallerstrasse 40, 8645 Jona, eingereicht werden.

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