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Rechtsmittelverfahren abgeschlossen: Projekt Kunstrasenfeld Grünfeld kann öffentlich aufgelegt werden

3. August 2026
Das Urteil des Verwaltungsgerichts zur Abstimmungsbeschwerde gegen den Beschluss der Bürgerversammlung und den Kredit für das geplante Kunstrasenfeld auf der Sportanlage Grünfeld ist rechtskräftig. Gegen den Entscheid wurde kein Rechtsmittel beim Bundesgericht ergriffen. Damit kann die Stadt das Projekt nun öffentlich auflegen.

Die Bürgerversammlung hat am 13. März 2025 den Kredit von 2,1 Mio. Franken für den Bau eines neuen Kunstrasenfeldes auf der Sportanlage Grünfeld genehmigt. Gegen diesen Beschluss wurde eine Abstimmungsbeschwerde eingereicht. Sowohl das kantonale Departement des Innern als auch das Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen wiesen die Beschwerde vollumfänglich ab.

 

Inzwischen liegt der Stadt die Bestätigung des Bundesgerichts vor, dass gegen das Verwaltungsgerichtsurteil keine weitere Beschwerde eingereicht wurde. Das Beschwerdeverfahren ist damit abgeschlossen und das Urteil rechtskräftig.

 

Projekt wird öffentlich aufgelegt

 

Die Stadt kann nun das Auflage- und Baubewilligungsverfahren für das geplante Kunstrasenfeld einleiten. Das Projekt wird nach den Sommerferien öffentlich aufgelegt. Der weitere Projektverlauf hängt vom Auflage- und Bewilligungsverfahren ab. Ein konkreter Termin für den Baustart und die Inbetriebnahme kann deshalb derzeit noch nicht genannt werden.

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