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Stadtverwaltung Rapperswil-JonaSt. Gallerstrasse 40
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Öffentliche Auflage zu «Überbauung Frohbühl II» und «Frohbühlstrasse»

28. April 2026
Die Stadt legt den Sondernutzungsplan «Überbauung Frohbühl II» und den Teilstrassenplan «Frohbühlstrasse» öffentlich auf. Die Bevölkerung kann die Unterlagen einsehen und sich im Verfahren dazu äussern.

Geplant ist auf dem heute unbebauten Wiesland südlich der Villa Frohbühl eine Überbauung mit neun Gebäuden und insgesamt 105 Wohnungen. Die Stadt beabsichtigt ausserdem mittel- bis langfristig eine durchgehende Fuss- und Radwegverbindung zwischen der Friedhofstrasse und der Eichfeldstrasse. Diese soll das SBB-Trassee mit einer Unterführung queren. Die fehlende Verbindung wird in mehreren Planungs- und Realisierungsetappen umgesetzt. Das vorliegende Auflageprojekt betrifft die erste Etappe. Vorgesehen sind die Aufklassierung der Frohbühlstrasse, eine Trottoirergänzung und eine Fussweganbindung an den bestehenden Perronzugang. Das Projekt ist mit dem Sondernutzungsplan «Überbauung Frohbühl II» abgestimmt.

Die Planunterlagen liegen von Dienstag, 28. April 2026, bis Mittwoch, 27. Mai 2026, während 30 Tagen im Ressortsekretariat Bau und Liegenschaften, Raum 210, im 2. Obergeschoss des Stadthauses Rapperswil-Jona, St. Gallerstrasse 40 in Jona, öffentlich auf. Gegen den Sondernutzungsplan und den Teilstrassenplan kann während der Auflagefrist schriftlich und begründet Einsprache beim Stadtrat erhoben werden.

Sondernutzungsplan Frohbühl