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Inhalt

Auflage Überbauungsplan „Langrüti Mitte"

1. Juni 2015
Im Zuge der Ortsplanungsrevision 2007 – 2011 wurde das Gebiet Feldli-Langrüti von der Gewerbe-Industriezone in die dreigeschossige Wohnzone (W3) umgezont. Dies vor dem Hintergrund, dass im Richtplan dieses Gebiet mittelfristig als neuer Wohnstandort bezeichnet ist. Zudem ist im kommunalen Richtplan festgelegt, dass für die neu eingezonten Gebiete eine Sondernutzungsplanpflicht besteht.

Gestützt auf diese Vorgaben liegt nun für das Gebiet „Langrüti Mitte“, umfassend das Grundstück Nr. 305J, der Überbauungsplan vor. Dieser basiert auf einem Richtprojekt, welches in enger Zusammenarbeit mit der Stadtbildkommission erarbeitet worden ist. Das Projekt sieht insgesamt zehn Mehrfamilienhäuser vor, welche über drei bzw. vier Vollgeschosse verfügen und jeweils ein Attikageschoss aufweisen. Die Realisierung der gesamten Überbauung ist in zwei Etappen vorgesehen. Der Wohnungsspiegel sieht ins-gesamt 130 Wohnungen (geplant sind sowohl Miet- wie auch Eigentumswohnungen) vor, aufgeteilt in 26 2½-Zimmer-, 32 3½-Zimmer-, 53 4½-Zimmer- und 19 5½-Zimmerwohnungen. In der Tiefgarage stehen insgesamt 200 Abstellplätze zur Verfügung, wovon vier als Behindertenparkplätze erstellt werden. Für Besucher stehen oberirdisch insgesamt 20 Parkplätze zur Verfügung, davon zwei Behindertenparkplätze.

Die verkehrsmässige Erschliessung basiert auf dem seinerzeitigen öffentlich-rechtlichen Erschliessungsvertrag vom 13. Dezember 2012 für das Gebiet Feldli-Langrüti. Zum einen erfolgt die Verkehrserschliessung über die Steinackerstrasse von Nordwesten, zum andern über die Kiebitzstrasse von Südosten her. Über beide Zufahrten ist die gemeinsame Tiefgarage der gesamten Überbauung erschlossen.

Der vom Stadtrat in der Zwischenzeit genehmigte Überbauungsplan mit den dazugehörenden Besonderen Vorschriften, inkl. Planungsbericht, Richtprojekt und weitere Unterlagen, sowie das angepasste Strassenprojekt mit dem dazugehörenden Teilstrassenplan liegen vom 2. Juni bis 1. Juli 2015 im Vorraum des Bausekretariats im 2. Obergeschoss des Stadthauses Rapperswil-Jona zur öffentlichen Einsicht auf. Grundeigentümer innerhalb und angrenzend an das Überbauungsplangebiet erhalten eine persönliche Anzeige.

Sämtliche Unterlagen stehen auch auf der Homepage der Stadt Rapperswil-Jona (www.rapperswil-jona.ch) unter der Rubrik Auflage- und Referendumsverfahren elektronisch zur Verfügung.