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Abstimmung vom 9. Februar 2025
In der Stadt Rapperswil-Jona haben in den letzten Tagen 375 Personen, welche nicht stimmberechtigt sind, irrtümlicherweise das Stimmmaterial für die eidgenössische Abstimmung vom 9. Februar 2025 erhalten. Diese Personen haben nur einen Nebenwohnsitz in der Stadt oder sind aus anderen Gründen nicht stimmberechtigt.
Der Umstand ist auf einen Fehler der Stadt bei den Vorbereitungsarbeiten zurückzuführen. Um welche Personen es sich handelt, kann eindeutig festgestellt werden. Es wurden umgehend Vorkehrungen getroffen, um sicherzustellen, dass allfällige Stimmabgaben dieser Personen nicht berücksichtigt werden. Sämtliche eingegangenen und eingehenden Stimmabgaben werden manuell mit dem Stimmregister verglichen und das Stimmrecht der abstimmenden Personen damit geprüft. Alle betroffenen Personen werden zudem angeschrieben und gebeten, das Stimmmaterial zu vernichten. Die korrekte Stimmabgabe ist somit sichergestellt und das Stimmgeheimnis bleibt jederzeit gewahrt.
Die Staatskanzlei ist über den Fehler informiert und die getroffen Vorkehrungen wurden mit ihr abgesprochen.