Inhalt
Bewilligung Neubau Bootshaus beim Grundstück Seegubel
Die Eigentümerschaft des Grundstück Nr. 2357J im Seegubel beabsichtigt die Erstellung eines Bootshauses als Ersatz für die bestehende Bootshaab. Zudem sollen die Altlasten auf dem Projektareal entfernt und danach die Uferzone neu gestaltet und ökologisch aufgewertet werden. Als Ersatzmassnahme für die Beeinträchtigung der schützenswerten Flora und Fauna im See und am Seeufer wurden Naturschutzmassnahmen definiert. So werden die Flachwasserzone und die landseitige Uferzone mit geeigneten Massnahmen aufgewertet.
Das geplante Projektvorhaben für die Erstellung eines neuen Bootshauses löste insgesamt vier Verfahren aus. Der Stadtrat legte die entsprechenden Unterlagen öffentlich auf und reichte sie nach Abschluss des koordinierten Verfahrens als Gesamtentscheid zur Genehmigung an das kantonalen Bau- und Umweltdepartement weiter. Die Gesuchsunterlagen wurden unterdessen von den zuständigen kantonalen Amtsstellen geprüft und genehmigt. Die hängigen Einsprachen gegen das Vorhaben wurden vom Stadtrat und den zuständigen kantonalen Behörden ebenfalls behandelt und abgewiesen. So konnte der Stadtrat an seiner letzten Sitzung die Bewilligung für den Rückbau der bestehenden Bootshaab und den Neubau eines Bootshauses erteilen. Gegen diese Verfügung können die Einsprechenden innert 14 Tagen ab Eröffnung beim Bau- und Umweltdepartement des Kantons St. Gallen Rekurs erheben.