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Verwaltungsgericht stoppt Bauarbeiten am Pumpwerk Grünfeld
Im Februar 2022 wies das Verwaltungsgericht die Stadt an, für das Pumpwerk Grünfeld einen Baustopp zu verfügen. Anfangs April 2024 verfügte die Bauverwaltung die Aufhebung des Baustopps im Grünfeld und entzog einem Rekurs die aufschiebende Wirkung. Die Sportcenter AG rekurrierte gegen die Verfügung beim kantonalen Bau- und Umweltdepartement (BUD). Das BUD stützte den Entscheid der Stadt, wonach einem Rekurs gegen den Baustopp die aufschiebende Wirkung zu entziehen sei. Nun hat das Verwaltungsgericht am 1. Juli 2024 einstweilen wieder einen Baustopp verfügt. Die Parteien erhalten nun eine nicht erstreckbare Frist bis am 10. Juli 2024, um sich vernehmen zu lassen.
Die Stadt hat die Aufhebung des Baustopps im April 2024 auf Antrag der Wasserversorgung Rapperswil-Jona verfügt. Grund für den Antrag war die geplante Anpassung der Stichleitung ab der Ringleitung durch die Gruppenwasserversorgung Zürcher Oberland. Eine redundante Wasserversorgung ist im Sommer/Herbst 2024 damit zeitweise nicht mehr sichergestellt. Darüber hinaus stellt die wegen der eingestellten Bauarbeiten offene Grundwasserfassung ein Verunreinigungsrisiko für den Grundwasserträger dar, was gemäss Schreiben des zuständigen kantonalen Amtes vom März 2024 auch behoben werden muss. Deshalb arbeitete die Wasserversorgung nach der Aufhebung des Baustopps an einer provisorischen Lösung für die Wasserförderung beim Pumpwerk Grünfeld.