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Ortsplanungsrevision: Überprüfung der Denkmalschutzverordnung
Die Stadt Rapperswil-Jona verfügt über eine genehmigte kombinierte Natur- und Denkmalschutzverordnung vom 16. Juni 2010. Die Schutzverordnung ist gemäss kantonalem Planungs- und Baugesetz wenigstens alle 15 Jahre an wesentliche veränderte Verhältnisse anzupassen. Im Zuge der Gesamtrevision der Ortsplanung ist daher eine generelle Überprüfung der Denkmalschutzobjekte und Ortsbildschutzgebiete vorgesehen.
Mit den Arbeiten wurde das Büro IBID, Winterthur beauftragt. Die Fachleute dieses Büros werden bis im Juni 2024 die bestehenden und potenziellen Denkmalschutzobjekte und Ortsbildschutzgebiete im gesamten Gemeindegebiet von Rapperswil-Jona besichtigen und aufnehmen. Zu diesem Zweck werden die Fachpersonen Fotoaufnahmen von möglichst allen Ansichten der charakteristischen Objekte erstellen. Die Aufnahmen erfolgen von aussen, eine Begehung im Innern ist nicht erforderlich.