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Klares Ja zur weiteren Planung eines Stadttunnels

10. September 2023
Die Stimmbevölkerung spricht sich in der Grundsatzabstimmung vom 10. September 2023 mit 59,5 Prozent Ja-Stimmen klar für die weitere Planung eines Stadttunnels aus. Dies bei einer Stimmbeteiligung von 44,6 Prozent. 4'612 Stimmende sprechen sich für die Tunnel-Variante Mitte und 1'782 Stimmende für die Variante Direkt aus. 2'050 Stimmende enthielten sich bei der Variantenfrage. Der Stadtrat ist erfreut darüber, dass die Bevölkerung diesem wichtigen Generationenprojekt eine Chance gibt. Der Entscheid ist ein wichtiger Grundstein für die Entlastung der Stadt vom Durchgangsverkehr und eine Verbesserung der Lebensqualität auf der städtischen Nord-Süd-Achse.

Der Stadtrat nimmt den Volksentscheid als klaren Auftrag, den eingeschlagenen Weg weiterzugehen und sich für eine rasche Umsetzung dieses Anliegens einzusetzen. Das klare Verdikt der Bevölkerung für die Tunnelvariante Mitte wird er beim Kanton mit der Bitte deponieren, dies bei der Projektierung zu berücksichtigen. Der Stadtrat wird mit den Zuständigen des Kantons nun rasch den Austausch suchen, um das weitere Vorgehen planen.

Der Stadttunnel ist ein Schlüsselprojekt, das sowohl für das Gesamtverkehrskonzept 2040 als auch für die laufende Ortsplanungsrevision massgebend ist. Der Grundsatzentscheid war erforderlich, um für die weitere Planung eine klare Ausgangslage zu erhalten. Nach dem deutlichen Volksentscheid können die Ortsplanungsrevision und das Gesamtverkehrskonzept 2040 weiterhin unter der Annahme der Realisierung eines Stadttunnels vorangetrieben werden.

Gleichzeitig wird der Stadtrat wie vorgesehen auch Massnahmen angehen, um den Ziel-, Quell- und Binnenverkehr, also den hausgemachten Verkehr, zu reduzieren. Parallel zur Projektierung des Tunnels durch den Kanton wird er die im Gesamtverkehrskonzept 2040 umrissenen flankierenden Massnahmen aber auch die sogenannten Ohnehin-Massnahmen mit hoher Priorität vorantreiben.

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Abstimmungsprotokoll vom 10. September 2023 Download 0 Abstimmungsprotokoll vom 10. September 2023