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Kreisgericht See-Gaster ordnet Gegendarstellung auf Linth24 an

28. Juli 2023
Linth24 hat in ihrer Berichterstattung über den Landverkauf an Sinoswiss Falschaussagen publiziert, welche die Integrität des Stadtrats in Frage stellen. Die Stadt forderte in der Folge eine Gegendarstellung, welche ihr von Linth24 verweigert wurde. Die Stadt sah sich in der Folge gezwungen, den juristischen Weg zu beschreiten. Das Kreisgericht See-Gaster stützt nun das städtische Gegendarstellungsbegehren. Linth24 muss die von der Stadt verlangte Gegendarstellung genauso publizieren, wie sie verlangt wurde.

Das Kreisgericht See-Gaster stützt das Gegendarstellungsbegehren der Stadt in allen Punkten. Es hält unter anderem fest, dass Linth24 fälschlicherweise behauptet habe, der Kanton habe in seinem Entscheid über die Beschwerde Raetzo nichts zum Vorwurf gesagt, der Stadtrat habe beim Landverkauf an sinoswiss seine Kompetenzen überschritten und möglicherweise ein Volksrecht, sprich das fakultative Referendum, unterlaufen. Tatsächlich habe der Kanton genau dies ausdrücklich festgehalten. Mit dem Vorwurf, der Stadtrat habe seine Kompetenzen überschritten, werde der Anspruch der Stadt, in der Öffentlichkeit als verantwortungsbewusstes und fähiges Gemeinwesen wahrgenommen zu werden, in Frage gestellt, weshalb sie sich zurecht gegen diese Unterstellungen gewehrt habe.

Linth24 und Goldküste24 werden in der Folge verpflichtet, folgende Gegendarstellung zu publizieren:

«Linth24 hat behauptet, der Kanton habe nicht beantwortet, ob der Landverkauf an die Sinoswiss AG durch den Stadtrat eine "Aushebelung des Volksrechts" bedeute. Man suche im Entscheid" vergeblich, ob der Stadtrat nun das fakultative Referendum, sprich ein Volksrecht, unterlaufen hat." Das stimmt nicht. Tatsächlich hat das Kantonale Departement des Innern auf Seite 2 seines Entscheids vom 11. Mai 2023 klar festgehalten, dass mit dem Landverkauf die Finanzkompetenzen der Stadt Rapperswil-Jona eingehalten wurden" und dieser Verkauf "vom Stadtrat abschliessend, d.h. ohne Unterstellung unter das fakultative Referendum beschlossen werden" konnte. Das Departement hat damit die Behauptung, es sei das "fakultative Referendum, sprich ein Volksrecht, unterlaufen" worden, klar verworfen.»

Nur aufgrund der Weigerung von linth24, falsche Aussagen zu korrigieren bzw. ihnen wenigstens die richtige Aussage gegenüberzustellen, war die Stadt gezwungen, den juristischen Weg zu beschreiten. Dies zeigt, wie schwierig es ist, sich gegen Falschaussagen in Medien wirkungsvoll zur Wehr zu setzen. Der personelle und finanzielle Aufwand, den die zweifelhafte Informationsstrategie von linth24 bei der Stadt auslöst, ist zudem gross.

Gegen den Entscheid des Kreisgerichts kann Berufung eingereicht werden. Der Entscheid ist aber sofort vollstreckbar, weshalb die Portale linth24.ch und goldkueste24.ch die Gegendarstellung bis spätestens am Montag publizieren müssen.

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