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Stellungnahme zur Kritik von linth24 an Mitarbeitenden der Stadtverwaltung
Zuzügerinnen und Zuzügern mit Schweizer Staatsangehörigkeit, die sich in der Stadt anmelden wollen, müssen dem Einwohneramt einen Heimatschein, den Familienausweis, einen Mietvertrag oder die Bestätigung des Logisgebers / der Logisgeberin sowie die aktuelle Krankenversicherungskarte oder Police vorlegen. Diese Bedingungen gelten für alle schweizerischen Staatsangehörigen, unbesehen davon, ob es sich um Ortsbürgerinnen oder Ortsbürger handelt oder ob sie schon einmal in Rapperswil-Jona angemeldet waren. Diese Anforderungen sind auch auf der städtischen Website einsehbar und entsprechen der gängigen Praxis im Kanton St. Gallen.
Linth24 kritisiert anhand eines Zuzügers (im Folgenden «R.») diese Praxis. In der Berichterstattung werden diverse falsche Behauptungen aufgestellt. Entgegen den geltenden journalistischen Gepflogenheiten erhielt die Stadt im Vorfeld der Publikation keine Gelegenheit zu einer Stellungnahme zu den zum Teil harschen Vorwürfen. Sie tut dies nun mit nachfolgenden Ausführungen.
Aufgrund einer fehlenden Unterkunft konnte sich R. in Rapperswil-Jona nicht anmelden. Gleichzeitig hat er sich am alten Wohnort bereits abgemeldet. In solchen Fällen ist nach wie vor der alte Wohnort zuständig – zum Beispiel für die Ausrichtung von Sozialleistungen. Trotzdem hat das Einwohneramt R. bei der Abwicklung der erforderlichen Formalitäten unterstützt und das Sozialamt hilft ihm bei der Suche nach einer neuen Bleibe. Unsere Mitarbeitenden geben ihr Bestes, um R. von den negativen Auswirkungen seiner Abmeldung am alten Wohnort zu schützen und ihm dabei zu helfen, sich in Rapperswil-Jona ordentlich niederlassen zu können. Da die Wohnung aber auch als Unterbringung für seine drei Hunde dienen muss, ist es nicht so einfach, schnell eine entsprechende Lösung zu finden. Das Sozialamt nimmt Hinweise aus der Bevölkerung für geeignete Unterkünfte gerne entgegen.
Besonders stossend ist, wie linth24 die städtischen Mitarbeitenden im Einwohner- sowie im Sozialamt als herzlose Beamtinnen und Beamten darstellt, welche nichts anderes im Sinn hätten, als Hilfesuchende möglichst abzuwimmeln. Die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung sind im Rahmen des Möglichen hilfsbereit gegenüber Menschen, die aufgrund schwieriger persönlicher Verhältnisse Unterstützung benötigen. Wenig hilfreich sind für die Betroffenen wie R. derartige tendenziöse Berichte, welche einzig auf eine Diffamierung der Stadtverwaltung abzielen.