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Inhalt

Mitwirkung zum Teilstrassenplan Reiherweg - Seerosenstrasse

19. Januar 2023
Infolge der ausgeführten Überbauungen an der Seerosenstrasse und der Überbauungsabsichten am Reiherweg, müssen die bestehenden Gemeindestrassen 3. Klasse sowie die private Zufahrt zu Parz. Nr. 2588J aufklassiert werden.

Die bestehenden Gemeindestrassen 3. Klasse liegen im privaten Eigentum und werden im aufgezeigten Bereich als Gemeindestrassen 2. Klasse öffentlich klassiert und weiterhin als Reiherweg und Seerosenstrasse bezeichnet. Die private Zufahrt zu Parz. Nr. 2588J wird als Gemeindestrasse 3. Klasse klassiert und als Reiherweg bezeichnet. Im Anschluss kann die geplante Überbauung auf Parz. 2588J ausgeführt werden. Die Erschliessungsanforderungen sind dadurch erfüllt.

Die Planungsinstrumente für die Mitwirkung liegen während 30 Tagen, d.h. ab Dienstag, 24. Januar bis Mittwoch, 22. Februar 2023, im Vorraum des Ressortsekretariats im 2. OG des Stadthauses zu den aktuellen Öffnungszeiten oder nach telefonischer Vereinbarung zur öffentlichen Einsicht auf. Sämtliche Unterlagen sind auch auf der Website der Stadt Rapperswil-Jona unter der Rubrik Auflage- und Referendumsverfahren einsehbar. Zudem können unter www.mitwirken-rapperswil-jona.ch bis zum 22. Februar 2023 Stellungnahmen zum Teilstrassenplan erfasst werden.

TSP