Inhalt
Mitwirkung für die Gewässerraumausscheidung Seegubel und Seeufergestaltung beim Projekt Villa Seepark Rapperswil
Im Untergrund des Projektareals wurden bereits Aushubarbeiten und Sondierungen ausgeführt. Diese lassen im Untergrund des Projektareals sowie im ufernahen Seegrund Belastungen erkennen, die im Zusammenhang mit früheren Nutzungen des Areals stehen. Die Eigentümerschaft beabsichtigt, das Projektareal zu dekontaminieren. Nach der Dekontamination soll die Uferzone neugestaltet und ökologisch aufgewertet werden. Im Uferbereich ist als Ersatz für die bestehende Haab mit Bootsliegeplatz ein Bootshaus geplant. Deshalb müssen am Seeufer Ersatzmassnahmen definiert werden. Angestrebt wird eine Aufwertung der Flachwasserzone und der landseitigen Uferzone.
Das geplante Projektvorhaben löst zwei bewilligungsrechtliche und zwei planungsrechtliche Verfahren aus. Gemäss gesetzlichen Vorgaben ist dazu vorgängig ein 30-tägiges öffentliches Mitwirkungsverfahren durchzuführen.
Die Planungsinstrumente für die Mitwirkung liegen während 30 Tagen, das heisst ab heute Dienstag, 22. November 2022, bis Mittwoch, 21. Dezember 2022, im Ressortsekretariat, 2. OG des Stadthauses, zu den aktuellen Öffnungszeiten oder nach telefonischer Vereinbarung, zur öffentlichen Einsicht auf.
Zudem können die Unterlagen ab heute Dienstag, 22. November 2022 bis Mittwoch,
21. Dezember 2022, unter www.mitwirken-rapperswil-jona.ch, eingesehen und Stellungnahmen zur «Gewässerraumausscheidung Seegubel und Seeufergestaltung beim Projekt Villa Seepark Rapperswil» erfasst und eingereicht werden.
Öffnungszeiten Stadthaus:
Montag 8.30 – 11.30 Uhr / 13.15 – 18.30 Uhr
Dienstag – Donnerstag 8.30 – 11.30 Uhr / Nachmittag geschlossen
Freitag 8.30 – 16.30 Uhr (durchgehend)