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Abstimmungsbeschwerde zur Urnenabstimmung «Kredit betreffend Kosten Zürichsee Schifffahrtsgesellschaft» wird abgewiesen.

7. Juli 2022
Das Departement des Innern weist die Abstimmungsbeschwerde von Bruno Hug zur Urnenabstimmung über den Kredit betreffend Kosten Zürichsee Schifffahrtsgesellschaft (ZSG) ab. Die Abstimmungsfrage war gemäss Departement des Innern verständlich.

In seiner Abstimmungsbeschwerde vom 3. Mai 2021 rügte Bruno Hug insbesondere, die Abstimmungsfrage sei unklar gewesen und der Begriff «Kredit» sei falsch verwendet worden. Es hätte zudem vor der Abstimmung ein Vertrag mit dem Zürcher Verkehrsverbund vorliegen müssen.

Die Abstimmungsfrage lautete: „Wollen Sie dem Kredit für die ungedeckten Kosten der neuen Schiffsstegvereinbarung mit der Zürichsee Schifffahrtsgesellschaft ab 2022 von Fr. 600‘000.— zustimmen?“. Im Gutachten wird wiederholt von einer wiederkehrenden Ausgabe gesprochen. Das Departement des Innern kommt zum Schluss, die Abstimmungsfrage sei - insbesondere zusammen mit dem Gutachten gelesen - verständlich. Es könne nachvollzogen werden, was die Absicht sei - nämlich einen jährlichen Beitrag von Fr. 600'000.- an den Betrieb der Zürichsee Schifffahrtsgesellschaft zu leisten und dies ab dem Jahr 2022. Der Vertrag mit dem ZVV müsse der Bürgerschaft nicht vorgelegt werden und müsse auch nicht bereits vor der Beschlussfassung über den Kredit vorliegen. Die Stadt sei bei Vertragsabschluss an die Kreditlimite, welche die Bürgerschaft beschlossen habe, gebunden.

Das Departement des Innern hält zudem fest, dass der Begriff «Kredit» die korrekte Bezeichnung für die zur Abstimmung gebrachte Ausgabe ist. Der Rat tätige gemäss Artikel 116 Abs. 1 des Gemeindegesetzes Ausgaben nur im Rahmen von Krediten. Kredite würden durch Budget oder durch besondere Beschlüsse der Bürgerschaft gewährt. Vorliegend sei mittels Urnenabstimmung ein solcher «besonderer Beschluss» der Bürgerschaft getätigt worden.

Das Departement weist die Beschwerde ab. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig.

ZSG