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Primatwechsel bei der Pensionskasse Rapperswil-Jona

14. März 2011
Im Zuge der Vereinigung von Rapperswil und Jona wurde hinsichtlich der Pen-sionskasse der Grundsatz "Eine Stadt - eine Vorsorgelösung" geprägt. Die Ver-sicherungsverhältnisse der Mitarbeitenden wurden in die neue Pensionskasse Rapperswil-Jona überführt, die aus der Pensionskasse der Stadt Rapperswil hervorgegangen war. Allerdings blieben die Versicherungsverhältnisse mit den Lehrpersonen aus rechtlichen Gründen von der Überführung ausgeklammert. Die Frage der künftigen Primatslösung wurde nun in einem zweiten Schritt an-gegangen.
Nach der Zustimmung des Stadtrats zur Statutenänderung und zum neuen Vorsorgereglement wird die Statutenänderung und damit der Wechsel vom reinen Leistungsprimat zum sogenannten Mischprimat, bestehend aus Beitragsprimat (Altersvorsorge) und Leistungsprimat (Risikoversicherung), dem fakultativen Referendum unterstellt. Die Mitarbeitenden wurden über die Neuerungen informiert und stehen dem Wechsel mit der dazugehörenden Übergangsordnung grundsätzlich positiv gegenüber. Die Änderung soll auf 1. Januar 2012 in Kraft treten.

Die Pensionskasse Rapperswil-Jona hat derzeit rund 260 aktiv Versicherte und ist damit eine kleine Vorsorgeeinrichtung. Sie verfügt über einen Deckungsgrad von 99%. Die kürzlich durchgeführte externe Analyse bescheinigt der Pensionskasse aufgrund der Struktur der Versicherten grundsätzlich eine gute Risikofähigkeit. Finanzkrise, Deckungslücken bei Pensionskassen, Diskussionen um den Umwandlungssatz sowie die steigende Lebenserwartung der Versicherten tragen zu einer grossen Dynamik im Bereich der Vorsorge bei. Um dieser Dynamik besser Rechnung zu tragen, drängt sich ein Systemwechsel auf.

Beim heute angewendeten Leistungsprimat werden die Leistungen im Alter definiert, woraus sich die Beiträge ergeben. Bei Lohnerhöhungen erfolgt automatisch eine Anpas-sung der Renten, die durch Beiträge des Arbeitgebers und der Arbeitnehmenden finanziert werden müssen. Das Leistungsprimat geht grundsätzlich davon aus, dass Mitarbeitende während einer langen Zeit für den gleichen Arbeitgeber arbeiten. Im Beitragsprimat dagegen werden die Beiträge definiert und daraus ergeben sich die Leistungen im Rentenalter. Risiken wie Teuerung, Reduktion des Umwandlungssatzes oder schwankende Renditen haben im Beitragsprimat die Arbeitnehmenden zu tragen. Auf häufigere Stellenwechsel und Anpassungen des Beschäftigungsgrads reagiert das Beitragsprimat flexibler.

Das neue Reglement für die Pensionskasse sieht ein sogenanntes Misch-Primat vor, d.h. Leistungen bei Invalidität und im Todesfall werden weiterhin im Leistungsprimat versichert, während die Altersvorsorge neu dem Beitragsprimat untersteht. Für die Mitarbeitenden existieren drei Vorsorgepläne mit unterschiedlichen Prämien und Altersleistungen; Flexibilität besteht auch hinsichtlich vorzeitiger Pensionierungen, die ab 58 Jahren möglich sind. Die Prämien sind nach Alter abgestuft und reduzieren sich ab Alter 60 um einen vorzeitigen Rücktritt zu begünstigen. Die Aufteilung der Prämien, wonach der Ar-beitgeber 60% der Beiträge leistet und die versicherte Person 40%, bleibt bestehen. Wie hoch die zu erbringenden Leistungen sein werden, lässt sich auch bei einem Misch-Primat nicht im Voraus exakt beziffern. Die Aufwendungen hängen wesentlich davon ab, wer sich wann pensionieren lässt.

Das Vorsorgereglement soll auf 1. Januar 2012 in Kraft treten. Für die am 31. Dezember 2011 rentenbeziehenden Personen bleibt der bisher ausgerichtete Rentenanspruch ge-währleistet.

Um den Systemwechsel vornehmen zu können, müssen die Statuten der Pensionskasse der Stadt Rapperswil-Jona angepasst werden. Im neuen Artikel 8bis verpflichtet sich die Stadt Rapperswil-Jona, der Pensionskasse Stadt Rapperswil-Jona die gesamten Beiträge zu bezahlen, die sich aus der Anwendung des jeweils gültigen Vorsorgereglements der Pensionskasse Stadt Rapperswil-Jona, insbesondere auch der Übergangsbestimmungen beim Wechsel zum Beitragsprimat per 1. Januar 2012 ergeben. Diese Änderung der Statuten untersteht dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist dauert vom 15. März bis 26. April 2011.

Das neue Vorsorgereglement der Pensionskasse der Stadt Rapperswil-Jona und die Sta-tuten sowie weitere Unterlagen zum Thema können bei der Stadtkanzlei, St. Galler-strasse 40, 8645 Jona, eingesehen oder bezogen werden.