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Verwaltungsgericht weist Abstimmungsbeschwerde betreffend Trainingshalle der Lakers zurück
Bereits die erste Instanz, das Departement des Innern, war auf die Abstimmungsbeschwerde von Max Rechsteiner wegen Verfahrensmängeln nicht eingetreten und wies jene wegen Rechtswidrigkeit ab. In der Folge zog der Beschwerdeführer seine Abstimmungsbeschwerde weiter an das Verwaltungsgericht. Nun hat das Verwaltungsgericht den Entscheid der Vorinstanz bestätigt. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig.
Das Verwaltungsgericht hält in seinem Entscheid fest, der an der Bürgerversammlung gefällte Beschluss zur Überführung des Grundstücks Nr. 231J ins Verwaltungsvermögen sei weder mangels richtiger Bezeichnung der Beitragsempfängerin nichtig noch widerspreche er dem geltenden Recht. Die Beteiligung der Stadt an den jährlichen Betriebskosten der Halle sei nicht Teil der durch die Unterstützung des Vorhabens ausgelösten Investitionsausgaben. Die Bürgerversammlung habe davon Kenntnis nehmen können, ohne Recht zu verletzen.
Der Stadtrat hofft, dass der Rechtsstreit mit diesem sehr klaren Urteil des Verwaltungsgerichts abgeschlossen werden kann.