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Verwaltungsgericht erklärt Initiative «BWZ im Stadtzentrum» für unzulässig

9. November 2021
Das Verwaltungsgericht St. Gallen erklärt die Initiative «BWZ im Stadtzentrum» für unzulässig. Der Stadtrat hofft, dass der Rechtsstreit damit abgeschlossen werden kann. Damit könnte die rasche Realisierung eines neuen BWZ am Standort im Lido vorangetrieben werden. Das BWZ am aktuellen Standort genügt den Anforderungen an eine zeitgemässe Berufsbildung bereits heute nicht mehr.

Der Stadtrat erklärte die Initiative «BWZ im Stadtzentrum» am 2. März 2020 für unzulässig. Dies vor dem Hintergrund, dass der Kanton für das Berufsschulwesen zuständig ist und der Standort für das Berufs- und Weiterbildungszentrum nicht in die Zuständigkeit der städtischen Bürgerschaft fällt.

In der Folge rekurrierten die Initianten gegen den Entscheid des Stadtrats beim kantonalen Departement des Innern, welches den Rekurs guthiess. Gegen diesen Entscheid erhob die Stadt beim kantonalen Verwaltungsgericht Beschwerde, welches nun den ursprünglichen Entscheid des Stadtrats bestätigt und die Initiative für unzulässig erklärt. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig.

Das Verwaltungsgericht erachtet die Initiative als nicht durchführbar. Dies vor dem Hintergrund der Verpflichtungen, welche die Stadt mit dem von den Stimmberechtigten genehmigten Kaufvertrag vom 27. November 2016 über die Grundstücke Nr. 816R und 1521R dem Kanton gegenüber eingegangen sei. Solange dieser Kaufvertrag gelte, sei der Kanton berechtigt, den Neubau des kantonalen Berufs- und Weiterbildungszentrums auf diesen Grundstücken unter Beachtung des Planungs- und Baurechts zu realisieren oder gegebenenfalls realisieren zu lassen. Sollte die Stadt für die veräusserten Grundstücke ein Baurecht erwerben, wird zu prüfen sein, in welcher Form den Stimmberechtigten ein Mitspracherecht zukommt.

Der Stadtrat hofft, dass der Rechtsstreit damit abgeschlossen werden kann. Der Kanton will das BWZ Rapperswil gemäss seiner Vernehmlassungsvorlage zur Strategischen Immobilienbedarfsplanung für die Sekundarstufe II gegenüber der bisherigen Planung beschleunigt realisieren. Konkret ist ein Neubau bis 2030 in Abklärung. Im Vordergrund steht im Moment eine Realisierung durch den Kanton. Das weitere Vorgehen ist mit dem Kanton, konkret mit dem Departement des Innern und dem Baudepartement, noch einmal zu klären. Für den Stadtrat steht dabei eine möglichst rasche Realisierung eines neuen BWZ in Rapperswil-Jona im Vordergrund, um eine zeitgemässe Infrastruktur für die Anforderungen der Zukunft sicherstellen zu können. Das BWZ am heutigen Standort kann diesen Ansprüchen bereits heute nicht mehr genügen.

Verwaltungsgericht erklärt Initiative «BWZ im Stadtzentrum» für unzulässig