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Gegenvorschlag zur Initiative „bezahlbares Wohnen in Rapperswil-Jona“

9. September 2021
Der Stadtrat stellt dem Initiativbegehren „bezahlbares Wohnen in Rapperswil-Jona“ einen Gegenvorschlag gegenüber. Die Initianten sind mit dem Gegenvorschlag einverstanden und ziehen ihre Initiative zurück. Die Absicht, bezahlbaren Wohnraum in Rapperswil-Jona zu fördern, soll neu in der Gemeindeordnung festgehalten werden. Auf die Einrichtung eines Fonds hingegen soll verzichtet werden.

Ein überparteiliches Komitee hat am 18. November 2019 das Initiativbegehren «Bezahlbares Wohnen in Rapperswil-Jona» eingereicht. Die Initiative ist mit 797 gültigen Unterschriften zustande gekommen. Sie verlangt die Schaffung von Grundlagen für die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus und vereint diese allgemeine Anregung mit der konkreten Forderung nach der Einrichtung eines Fonds.

Der Stadtrat erachtet die Anliegen des Initiativkomitees als teilweise berechtigt und hat einen Gegenvorschlag ausgearbeitet. Er will Rapperswil-Jona als lebendige und lebenswerte Wohnstadt stärken, die Abwanderung so weit als möglich verhindern und hier lebenslanges Wohnen ermöglichen. Es geht darum, eine nachhaltig ausgewogene Bevölkerungsentwicklung zu gewährleisten. Die anlaufende Ortsplanungsrevision ist eine Chance zur Schaffung von Grundlagen für eine umfassende und langfristig ausgerichtete städtischen Boden- und Standortförderungspolitik. Die Voraussetzungen hierfür sind gut, denn die Stadt verfügt über die notwendigen finanziellen Mittel, gleichzeitig bestehen gewisse Nutzungsreserven für eine Entwicklung nach innen.

Der Stadtrat hat deshalb entschieden, in der Gemeindeordnung eine Grundsatznorm für eine nachhaltige Stadtentwicklung aufzunehmen. Demnach soll die Stadt im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Voraussetzungen für ein zeitgemässes sowie bezahlbares Wohnraumangebot für eine ausgewogene durchmischte Wohnbevölkerung schaffen. Darüber hinaus sollen Grundlagen für eine vielseitige und leistungsfähige Wirtschaft und den Erhalt und die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie für einen nachhaltigen Umgang mit Ressourcen und Lebensgrundlagen geschaffen werden. Diesen Nachtrag zur Gemeindeordnung wird der Stadtrat der Bürgerversammlung vom 2. Dezember 2021 unterbreiten.

Die Umsetzung der Gesetzesnorm erfolgt auf der Basis eines eigenständigen Reglements, sofern die Bürgerversammlung dem Antrag des Stadtrats zustimmt. Dieses soll bei den Parteien in die Vernehmlassung geschickt und nach der Genehmigung durch den Stadtrat dem fakultativen Referendum unterstellt werden. Das Reglement soll festhalten, dass die Stadt die Standortförderung durch eine aktive Bodenpolitik und die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen zur Bereitstellung von preisgünstigem Wohnraum unterstützt. Es nennt die geeigneten Förderinstrumente, die Mittel zur Zielerreichung sowie die Anforderungen an gemeinnützige Wohnbauträger.

Auf die Schaffung eines Fonds zur Unterstützung von Projekten gemeinnütziger Wohnbauträger soll entgegen dem Initiativtext verzichtet werden. Grund dafür ist insbesondere der Umstand, dass jede Fondseinlage einen eigenen Ausgabenbeschluss erfordern würde. Je nach Umfang der ausgerichteten Unterstützungsleistungen wären unter Umständen nach kurzer Zeit bereits neue Mittel einzulegen, was jeweils mit einer Urnenabstimmung verbunden wäre.

Das Initiativkomitee hat beschlossen, sein Begehren zu Gunsten des Gegenvorschlages zurückzuziehen. Die relevanten Punkte sind nach Auffassung des Initiativkomitees im Gegenvorschlag hingegen berücksichtigt. Es hat deshalb beschlossen, sein Begehren zu Gunsten des Gegenvorschlags zurückzuziehen.

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