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Stellungnahme zum Entscheid des Departements des Innern zur Zulässigkeit der Initiative „Standort BWZ Rapperswil“

13. Januar 2021
Das Departement des Innern hat am 11. Dezember 2020 entschieden, dass die Initiative „Standort BWZ Rapperswil“ zulässig ist. Damit schützte das Departement als Rekursinstanz die Beschwerde der Initianten gegen den Entscheid des Stadtrats, welcher die Initiative für ungültig erklärt hatte. Der Stadtrat erachtet diesen Entscheid als rechtlich nicht umsetzbar und zieht ihn daher weiter an das Verwaltungsgericht. Der Entscheid des Departements des Innern wirft zudem Fragen zum Standortentscheid des Kantons auf, von dem der Stadtrat eine Stellungnahme erwartet.

Mit dem Entscheid des Departements des Innern, wonach die Initiative „Standort BWZ Rapperswil“ zulässig sei, müsste die Stadt eine Abstimmung über den Standort des neuen BWZ durchführen. Dies, obwohl weder die Bürgerschaft noch der Stadtrat dafür zuständig sind. Die abschliessende Kompetenz für die Bestimmung der Berufsschulstandorte liegt gemäss dem Rekursentscheid des Departement des Innern ausschliesslich beim Kanton. Würden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die Initiative ablehnen, bliebe alles beim Alten – bei einer Zustimmung allerdings auch. So steht in der Entscheidbegründung des Departements des Innern: „Den Stimmberechtigten muss aber bewusst sein, dass die Initiative nicht den Kanton verpflichten kann. Dies wäre im Vorfeld der Volksabstimmung von der für die Information der Stimmberechtigen zuständigen Behörde zu vermitteln, um die falsche Hoffnung zu vermeiden, die Initiative könnte den Kanton binden“. Die Frage, welchen Sinn eine solche Abstimmung ergibt, sei erlaubt. Aus Sicht des Stadtrats sind solche Leerläufe eher nicht geeignet, das Vertrauen der Stimmbürgerschaft in das politische System und die Behörden zu stärken.

Dennoch soll gemäss Rekursentscheid „… die vorliegende Initiative, die verlangt, dass die Grundstücke am heutigen Standort des BWZ für dessen Neubau verkauft werden sollen, durchführbar“ sein. Dies obwohl gänzlich unklar ist, ob der Kanton das Grundstück erwerben will, um dort ein neues BWZ zu errichten und obwohl der Kanton auch nicht dazu verpflichtet werden könnte.

Der Stadtrat erachtet das Urteil des Departements des Innern rechtlich als nicht umsetzbar und hat dagegen beim Verwaltungsgericht Beschwerde erhoben.

Stadtrat erwartet Stellungnahme zur Standortfrage
Der Stadtrat beabsichtigt mit seinem Angebot, das neue BWZ vorzufinanzieren, ausschliesslich das Ziel, den dringend benötigten Neubau um rund 10 Jahre zu beschleunigen. Sowohl die Stadt wie auch der Kanton haben eine entsprechende Absichtserklärung unterzeichnet. Dies geschah, nachdem der Kanton den Standort im Lido bereits definiert und die Bevölkerung dem Grundstückverkauf zugestimmt hatte. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf den Entscheid des Departements des Innern erwartet der Stadtrat nun klare Aussagen des auch gemäss Rekursentscheid allein und abschliessend zuständigen Kantons zur Standortfrage – insbesondere auch um unnötige Ausgaben und Planungskosten zu vermeiden. Wo will der Kanton eine neue Berufsschule bauen? Hält er an seinem Standortentscheid fest oder gedenkt er, alternative Standorte zu prüfen?

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