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Inhalt

Wiederholung der öffentlichen Auflage des Sondernutzungsplanes „City Center“ und der Baugesuche für die Wohn- und Geschäftsüberbauungen BLOOM und SAWEKA AG

2. Oktober 2020

Die Wiederholungsauflage wird notwendig, weil sich nach der bereits erfolgten Neuauflage im August 2020 eine Rechtsunsicherheit in der Auslegung des neuen Planungs- und Baugesetzes (PBG) ergab. Die beiden Baugesuche der Wohn- und Geschäftsüberbauungen sind auch bezüglich der Planauflagedauer zu koordinieren und gleich zu behandeln. Während der Planauflage des Sondernutzungsplanes „City Center“ vom 11. August bis 9. September 2020 sind die beiden Baugesuche nur 14 Tage zur öffentlichen Auflage gebracht worden, was bei einem allfälligen Rechtsverfahren als formeller Fehler ausgelegt werden könnte. Die Bauverwaltung wurde vom Rechtsdienst des Baudepartementes St. Gallen darauf hingewiesen, die öffentliche Auflage für alle Gesuche zu wiederholen und während 30 Tagen gemäss Sondernutzungsplanverfahren zur Auflage zu bringen.

Vom 6. Oktober bis 4. November 2020 liegen nun der Sondernutzungsplan „City Center“ mit besonderen Vorschriften und die beiden Baugesuche für die Wohn- und Geschäftsüberbauungen BLOOM und SAWEKA AG nochmals zur öffentlichen Einsicht auf. Die bereits erfolgten Einsprachen sind weiterhin gültig und der Schriftenwechsel wird fortgesetzt.

Die öffentliche Planauflage findet während 30 Tagen vom 6. Oktober bis 4. November 2020 statt. Der Sondernutzungsplan und die Baugesuche liegen koordiniert auf. Während der Auflagefrist kann auf dem Bausekretariat (Büro 210, 2. Obergeschoss Stadthaus; Öffnungszeiten jeweils morgens von 8.30 bis 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung), in die aufliegenden Pläne Einsicht genommen werden. Sämtliche Unterlagen stehen auch auf der Website der Stadt Rapperswil-Jona (www.rapperswil-jona.ch), Rubrik Auflage- und Referendumsverfahren elektronisch zur Verfügung.

Citycenter